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   OLG Saarbrücken, 28.11.2013 - 4 U 401/12   

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https://dejure.org/2013,38555
OLG Saarbrücken, 28.11.2013 - 4 U 401/12 (https://dejure.org/2013,38555)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28.11.2013 - 4 U 401/12 (https://dejure.org/2013,38555)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28. November 2013 - 4 U 401/12 (https://dejure.org/2013,38555)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 816 Abs. 1; BGB § 199 Abs. 1 Nr. 1
    Zur Verjährung eines Anspruchs aus § 816 Abs. 1 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verjährung eines Anspruchs gemäß § 816 Abs. 1 BGB beginnt mit Verfügung des Nichtberechtigten zu laufen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verjährung eines Anspruchs gemäß § 816 Abs. 1 BGB beginnt mit Verfügung des Nichtberechtigten zu laufen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.01.2009 - IX ZR 237/07

    Nachträgliche Genehmigungsfähigkeit einer vor Insolvenzeröffnung vom Schuldner an

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.11.2013 - 4 U 401/12
    Diesbezüglich greift zwar - worauf die Klägerin zutreffend hinweist - nicht die vom Landgericht zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschl. v. 15.01.2009 - IX ZR 237/07, NJW-RR 2009, 705).

    Diese befasst sich nicht mit Fragen der Verjährung, sondern mit der Frage, ob die Genehmigung einer Leistung an den Nichtberechtigten i. S. d. § 816 Abs. 2 BGB auch noch nach Insolvenzeröffnung möglich ist oder ob insoweit die Vorschrift des § 91 InsO greift (vgl. BGH, Beschl. v. 15.01.2009 - IX ZR 237/07, NJW-RR 2009, 705, juris Rdn. 11 ff).

    Zum einen wirkt eine erst später erteilte Genehmigung gemäß § 184 BGBG auf den Zeitpunkt, in dem der Gläubiger seinen Anspruch durch Genehmigung erschaffen und zugleich geltend machen kann, zurück (vgl. BGH, Beschl. v. 15.01.2009 - IX ZR 237/07, NJW-RR 2009, 705, juris Rdn. 7 ff; BGH, Urt. v. 10.05.1995 - VIII ZR 264/94, BGHZ 129, 371).

  • BGH, 30.01.1973 - VI ZR 4/72

    Anforderungen an Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.11.2013 - 4 U 401/12
    Der Zessionar muss sich gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB die für den Verjährungsbeginn maßgebliche Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Zedenten zurechnen lassen (vgl. BGH, Urt. v. 30.01.1973 -VI ZR 4/72 - LM Nr. 45 zu § 852 BGB, juris Rdn. 14; jurisPk(BGB)-Knerr, aaO., § 404 BGB, Rdn. 14).
  • BGH, 10.05.1995 - VIII ZR 264/94

    Behandlung eines mangels ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung schwebend unwirksamen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.11.2013 - 4 U 401/12
    Zum einen wirkt eine erst später erteilte Genehmigung gemäß § 184 BGBG auf den Zeitpunkt, in dem der Gläubiger seinen Anspruch durch Genehmigung erschaffen und zugleich geltend machen kann, zurück (vgl. BGH, Beschl. v. 15.01.2009 - IX ZR 237/07, NJW-RR 2009, 705, juris Rdn. 7 ff; BGH, Urt. v. 10.05.1995 - VIII ZR 264/94, BGHZ 129, 371).
  • BGH, 04.10.1983 - VI ZR 194/81

    Verjährung von auf den Sozialversicherer übergegangenen Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.11.2013 - 4 U 401/12
    Im Fall der Verjährung bedeutet dies, dass der Ablauf der Verjährungsfrist von der Abtretung nicht berührt, insbesondere die Verjährung durch die Abtretung nicht gehemmt wird (vgl. BGH, VersR 1984, 136 - 137, juris Rdn. 11; jurisPK(Knerr), 5. Auflage, § 404 BGB, Rdn. 14).
  • BGH, 18.12.1980 - VII ZR 41/80

    Beginn der Verjährung von Forderungen aus einem Werkvertrag

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.11.2013 - 4 U 401/12
    Entstanden i. S. d. § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB ist ein Anspruch, sobald er erstmals geltend gemacht und notfalls im Wege der Klage durchgesetzt werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 18.12.1980 - VII ZR 41/80, BGHZ 79, 176, juris Rdn. 10).
  • OLG Rostock, 26.08.2016 - 5 U 94/13

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verjährung von Schadenersatzansprüchen

    Jedenfalls kann nicht generell angenommen werden, dass der Anspruchsinhaber den Abschluss des Strafverfahrens abwarten dürfe mit dem Argument, dass erst zu diesem Zeitpunkt eine zuverlässige Beurteilung der dem Beklagten gegenüber erhobenen Beschuldigungen möglich sei, insbesondere kann die strafrechtliche Beurteilung eine andere sein, weshalb auch der Frage einer Anklageerhebung oder der Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft keine Bedeutung zukommt (vgl. Saarl. OLG, Urteil vom 28.11.2013, Az.: 4 U 401/12; OLG Hamm, NJW-RR 2002, 750, zitiert nach juris).
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