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   OLG Saarbrücken, 28.11.2018 - Ss RS 2/2018 (18/18 OWi)   

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https://dejure.org/2018,44673
OLG Saarbrücken, 28.11.2018 - Ss RS 2/2018 (18/18 OWi) (https://dejure.org/2018,44673)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28.11.2018 - Ss RS 2/2018 (18/18 OWi) (https://dejure.org/2018,44673)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28. November 2018 - Ss RS 2/2018 (18/18 OWi) (https://dejure.org/2018,44673)
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Volltextveröffentlichung

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Berücksichtigung allgemeinkundiger Tatsachen im Rahmen der Sachrüge

 
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  • AG St. Ingbert, 26.04.2017 - 2 OWi 379/16

    Einsichtsrecht in die Rohmessdaten einer Geschwindigkeitsmessanlage

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.11.2018 - Ss RS 2/18
    Diesbezüglichen Klärungsbedarf sieht die Verteidigerin im Hinblick auf das Urteil des Amtsgerichts St. Ingbert vom 26.04.2017 (2 OWi 379/16, BI. 35 ff. d. A.) sowie "weitere Internetseiten und Publikationen zu Leivtec XV3", "so dass die Löschung von Rohmessdaten durch dieses Messgerät als allgemeinkundig bereits auf die Sachrüge hin zu berücksichtigen" sei.

    b) Soweit die Verteidigerin dies in der Begründung des Zulassungsantrags im Hinblick auf das Urteil des Amtsgerichts St. Ingbert vom 26.04.2017 (2 OWi 379/16) und "weitere Internetseiten und Publikationen zu Leivtec XV3", aus denen sich "die Löschung von Rohmessdaten durch dieses Messgerät" ergeben soll, in Abrede zu stellen versucht, vermag das die Zulassung der Rechtsbeschwerde unter dem Gesichtspunkt der Fortbildung des materiellen Rechts schon deshalb nicht zu rechtfertigen, weil in dem angefochtenen Urteil nicht festgestellt ist, dass bei dem im vorliegenden Fall verwendeten Messgerät bestimmte Rohmessdaten nicht gespeichert bzw. gelöscht wurden und daher eine Überprüfung der Geschwindigkeitsmessung durch einen Sachverständigen nicht möglich ist (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2017- Ss RS 48/2017 (72/17 OWi)- zu einem gleichgelagerten Fall).

    Soweit das Amtsgericht St. Ingbert in seinem Urteil vom 26.04.2017 (2 OWi 379/16) ausgeführt hat, bei dem - in dem von ihm entschiedenen Fall verwendeten - Messgerät Leivtec XV3 sei eine neue Softwareversion 2.0 aufgespielt worden, bei der im Gegensatz zur Softwareversion 1.0, bei der sämtliche vom Gerät ermittelten Messwerte während des Messverlaufs gespeichert worden seien, nur bestimmte Messwerte gespeichert würden und bei der ein Plausibilitätsprüfung der angezeigten Geschwindigkeit daher nicht mehr möglich sei, handelt es sich nicht um eine allgemeinkundige Tatsache, sondern um eine im konkreten Einzelfall getroffene Feststellung, die auf den Angaben eines vom Amtsgericht angehörten Sachverständigen beruht, denen sich das Amtsgericht angeschlossen hat.

  • OLG Celle, 17.05.2017 - 2 Ss OWi 93/17

    Leivtec XV3, standardisiertes Messverfahren, Plausibilitätsprüfung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.11.2018 - Ss RS 2/18
    a) Insbesondere ist hinreichend geklärt, dass es sich bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem vorliegend verwendeten Geschwindigkeitsmessgerät Leivtec XV3 um ein sogenanntes standardisiertes Messverfahren handelt (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 27. Juni 2016- Ss RS 10/2016 (16/16 OWi)- m. w. N., 11. August 2017- Ss RS 31/2017 (52/17 OWi) -, 3. November 2017- Ss RS 44/2017 (66/17 OWi) -, 20. Dezember 2017- Ss RS 48/2017 (72/17 OWi)- und vom 20. Dezember 2017- Ss RS 51/2017 (74/17 OWi) - OLG Gelle, Beschl. v. 17.05.2017- 2 Ss OWi 93/17, veröffentlicht unter https://www.burhoff.de; OLG Köln ZfSch 2018, 407 ff.- juris Rn. 18 ff.; OLG Gelle ZfSch 2018, 470 f.- juris Rn. 5 f.; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 3 StVO Rn. 61) mit den sich- was höchst- und obergerichtlich ebenfalls geklärt ist - hieraus ergebenden weniger strengen Anforderungen an die Darstellung der tatrichterlichen Überzeugungsbildung in den Urteilsgründen (vgl. BGHSt 39, 291; 43, 277; vorgenannte Senatsbeschlüsse; König, a. a. O., § 3 StVO Rn. 56b).

    c) Ob auch dann, wenn - anders als im vorliegenden Fall - festgestellt worden wäre, dass bei der Verwendung der Softwareversion 2.0 des Geschwindigkeitsmessgeräts Leivtec XV3 einzelne Rohmessdaten gelöscht werden und damit ein Plausibilitätsprüfung der Messung nicht mehr möglich ist, von einem standardisierten Messverfahren auszugehen wäre (so OLG Celle, Beschl. v. 17.05.2017-2 Ss OWi 93/17, veröffentlicht unter https://www.burhoff.de und OLG Stuttgart, Beschl. v. 23.05.2018 - 4 Rb 16 Ss 380/18, veröffentlicht unter https://www.burhoff.de), bedarf daher im vorliegenden Fall keiner Entscheidung.

  • BGH, 11.12.2003 - 3 StR 120/03

    Privilegierung (privilegierende Spezialität; Verabreichen von Betäubungsmitteln;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.11.2018 - Ss RS 2/18
    Zwar weist die Verteidigerin zutreffend darauf hin, dass das Rechtsbeschwerdegericht ebenso wie das Revisionsgericht bei der Prüfung eines tatrichterlichen Urteils auf die Sachrüge hin - neben der Urteilsurkunde und den Abbildungen; auf die nach § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO verwiesen worden ist (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 337 Rn. 22) - auch allgemeinkundige Tatsachen zu beachten hat und mit ihnen Lücken in den Urteilsfeststellungen schließen sowie Widersprüche ausräumen kann (vgl. BGHSt 49, 34, 41; BGH, Beschl. v. 11.11.2014 - 3 StR 451/14, juris Rn. 4; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 337 Rn. 25 i. V. mit § 244 Rn. 51).
  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.11.2018 - Ss RS 2/18
    a) Insbesondere ist hinreichend geklärt, dass es sich bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem vorliegend verwendeten Geschwindigkeitsmessgerät Leivtec XV3 um ein sogenanntes standardisiertes Messverfahren handelt (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 27. Juni 2016- Ss RS 10/2016 (16/16 OWi)- m. w. N., 11. August 2017- Ss RS 31/2017 (52/17 OWi) -, 3. November 2017- Ss RS 44/2017 (66/17 OWi) -, 20. Dezember 2017- Ss RS 48/2017 (72/17 OWi)- und vom 20. Dezember 2017- Ss RS 51/2017 (74/17 OWi) - OLG Gelle, Beschl. v. 17.05.2017- 2 Ss OWi 93/17, veröffentlicht unter https://www.burhoff.de; OLG Köln ZfSch 2018, 407 ff.- juris Rn. 18 ff.; OLG Gelle ZfSch 2018, 470 f.- juris Rn. 5 f.; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 3 StVO Rn. 61) mit den sich- was höchst- und obergerichtlich ebenfalls geklärt ist - hieraus ergebenden weniger strengen Anforderungen an die Darstellung der tatrichterlichen Überzeugungsbildung in den Urteilsgründen (vgl. BGHSt 39, 291; 43, 277; vorgenannte Senatsbeschlüsse; König, a. a. O., § 3 StVO Rn. 56b).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.11.2018 - Ss RS 2/18
    a) Insbesondere ist hinreichend geklärt, dass es sich bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem vorliegend verwendeten Geschwindigkeitsmessgerät Leivtec XV3 um ein sogenanntes standardisiertes Messverfahren handelt (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 27. Juni 2016- Ss RS 10/2016 (16/16 OWi)- m. w. N., 11. August 2017- Ss RS 31/2017 (52/17 OWi) -, 3. November 2017- Ss RS 44/2017 (66/17 OWi) -, 20. Dezember 2017- Ss RS 48/2017 (72/17 OWi)- und vom 20. Dezember 2017- Ss RS 51/2017 (74/17 OWi) - OLG Gelle, Beschl. v. 17.05.2017- 2 Ss OWi 93/17, veröffentlicht unter https://www.burhoff.de; OLG Köln ZfSch 2018, 407 ff.- juris Rn. 18 ff.; OLG Gelle ZfSch 2018, 470 f.- juris Rn. 5 f.; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 3 StVO Rn. 61) mit den sich- was höchst- und obergerichtlich ebenfalls geklärt ist - hieraus ergebenden weniger strengen Anforderungen an die Darstellung der tatrichterlichen Überzeugungsbildung in den Urteilsgründen (vgl. BGHSt 39, 291; 43, 277; vorgenannte Senatsbeschlüsse; König, a. a. O., § 3 StVO Rn. 56b).
  • BGH, 11.11.2014 - 3 StR 451/14

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (fehlende Feststellungen zum

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.11.2018 - Ss RS 2/18
    Zwar weist die Verteidigerin zutreffend darauf hin, dass das Rechtsbeschwerdegericht ebenso wie das Revisionsgericht bei der Prüfung eines tatrichterlichen Urteils auf die Sachrüge hin - neben der Urteilsurkunde und den Abbildungen; auf die nach § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO verwiesen worden ist (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 337 Rn. 22) - auch allgemeinkundige Tatsachen zu beachten hat und mit ihnen Lücken in den Urteilsfeststellungen schließen sowie Widersprüche ausräumen kann (vgl. BGHSt 49, 34, 41; BGH, Beschl. v. 11.11.2014 - 3 StR 451/14, juris Rn. 4; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 337 Rn. 25 i. V. mit § 244 Rn. 51).
  • OLG Düsseldorf, 22.07.2015 - 2 RBs 63/15

    Keine Akteneinsicht in Daten der Geschwindigkeitsmessungen anderer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.11.2018 - Ss RS 2/18
    Zum einen ist § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG nicht erweiternd dahin auszulegen, dass er auch sonstige Verfassungsverstöße, namentlich einen Verstoß gegen das - aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) in Verbindung mit dem allgemeinen Freiheitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) sowie aus Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK folgende (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.07.2015- 2 RBs 63/15, juris Rn. 17; Senatsbeschluss vom 24. Februar 2016 - Ss BS 6/2016 (4/16 OWi) -, juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., Einl. Rn. 19) - Recht auf ein faires Verfahren erfasst (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. November 2017- Ss RS 39/2017 (60/17 OWi) - und vom 18. September 2018- Ss RS 6/2018 (46/18 OWi) - Cierniak/Niehaus, DAR 2014, 2, 6; vgl. neuerdings aber auch Cierniak/Niehaus, DAR 2018, 541, 543, wonach "mit Blick auf die Bedeutung der Verwendung standardisierter Messverfahren im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren und damit zusammenhängend der Frage der Gewährleistung eines fairen Verfahrens" eine Auslegung, die die Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren der Versagung rechtlichen Gehörs gleichstellt, "eher erwägenswert" sein soll).
  • OLG Stuttgart, 23.05.2018 - 4 Rb 16 Ss 380/18

    Löschung von Messdaten, Leivtec XV 3, Verwertbarkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.11.2018 - Ss RS 2/18
    c) Ob auch dann, wenn - anders als im vorliegenden Fall - festgestellt worden wäre, dass bei der Verwendung der Softwareversion 2.0 des Geschwindigkeitsmessgeräts Leivtec XV3 einzelne Rohmessdaten gelöscht werden und damit ein Plausibilitätsprüfung der Messung nicht mehr möglich ist, von einem standardisierten Messverfahren auszugehen wäre (so OLG Celle, Beschl. v. 17.05.2017-2 Ss OWi 93/17, veröffentlicht unter https://www.burhoff.de und OLG Stuttgart, Beschl. v. 23.05.2018 - 4 Rb 16 Ss 380/18, veröffentlicht unter https://www.burhoff.de), bedarf daher im vorliegenden Fall keiner Entscheidung.
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