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   OLG Saarbrücken, 29.03.2007 - 5 W 77/07 - 26   

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https://dejure.org/2007,8688
OLG Saarbrücken, 29.03.2007 - 5 W 77/07 - 26 (https://dejure.org/2007,8688)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29.03.2007 - 5 W 77/07 - 26 (https://dejure.org/2007,8688)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29. März 2007 - 5 W 77/07 - 26 (https://dejure.org/2007,8688)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Richterablehnung: Zuständigkeit für die Entscheidung über einen Befangenheitsantrag gegen einen Einzelrichters an einem Kollegialgericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch gegen einen Einzelrichter bei einem Kollegialgericht; Gesetzlicher Richter für das Zwischenverfahren der Richterablehnung

  • Judicialis

    ZPO § 45 Abs. 1; ; ZPO § 348; ; ZPO § 348a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 45 Abs. 1 § 348 § 348a
    Zur Zuständigkeit für Ablehnung eines Einzelrichters an einem Kollegialgericht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Entscheidung über Ablehnungsgesuch gegen Einzelrichter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Ablehnungsgrundes; Besetzung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.03.2007 - 5 W 77/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wird die Zuständigkeit für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch gegen einen Einzelrichter an einem Kollegialgericht auch nach der Neuregelung der Zuständigkeit des Einzelrichters in §§ 348, 348 a ZPO allein durch § 45 Abs. 1 ZPO bestimmt und danach die Kammer unter Ausschluss des abgelehnten Richters zuständig (BGH, Beschl. v. 21.12.2006, IX ZB 60/06; BGH, Beschl. v. 6.4.2006, V ZB 194/05, NJW 2006, 2492).
  • BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.03.2007 - 5 W 77/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wird die Zuständigkeit für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch gegen einen Einzelrichter an einem Kollegialgericht auch nach der Neuregelung der Zuständigkeit des Einzelrichters in §§ 348, 348 a ZPO allein durch § 45 Abs. 1 ZPO bestimmt und danach die Kammer unter Ausschluss des abgelehnten Richters zuständig (BGH, Beschl. v. 21.12.2006, IX ZB 60/06; BGH, Beschl. v. 6.4.2006, V ZB 194/05, NJW 2006, 2492).
  • OLG Frankfurt, 26.04.2004 - 1 W 26/04

    Verfahren der Richterablehnung: Gesetzlicher Richter für die Entscheidung über

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.03.2007 - 5 W 77/07
    Auch eine Entscheidung des (vollen) Senats über die Beschwerde kommt nicht in Betracht (Thüringer OLG, Beschl.v. 19.1.2006, 1 W 30/06, OLG-NL 2006, 94; OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2004, 271).
  • OLG Celle, 27.09.2002 - 6 W 118/02

    Beschwerdegericht; Beschwerdeverfahren; gesetzlicher Richter; originäre

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.03.2007 - 5 W 77/07
    Einer eigenen Sachentscheidung steht aber hier entgegen, dass das Tätigwerden des nicht zur Entscheidung über das Befangenheitsgesuch berufenen Einzelrichters des Landgerichts -Verletzung des Grundsatzes des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG) - zugleich Auswirkungen auf die Besetzung des Senats bei seiner Entscheidung im Beschwerdeverfahren und damit auf den gesetzlichen Richter des Beschwerdegerichts hat (OLG Celle, MDR 2003, 523).
  • OLG Jena, 19.01.2006 - 1 W 30/06
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.03.2007 - 5 W 77/07
    Auch eine Entscheidung des (vollen) Senats über die Beschwerde kommt nicht in Betracht (Thüringer OLG, Beschl.v. 19.1.2006, 1 W 30/06, OLG-NL 2006, 94; OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2004, 271).
  • OLG Brandenburg, 05.01.2023 - 1 W 32/22

    Unterlassung einer Behauptung und deren Verbreitung in einem offenen Brief;

    Einer eigenen Sachentscheidung des Senats steht entgegen, dass das Tätigwerden des erstinstanzlichen Einzelrichters im Beschlussverfahren nach § 568 Abs. 1 Satz 1 ZPO zugleich die Besetzung des Senats im Beschwerdeverfahren und damit den gesetzlichen Richter des Beschwerdegerichts bestimmt (vgl. Senat, Beschluss vom 14.1.2018, 1 W 7/18; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.3.2007, 5 W 77/07, zitiert nach juris; OLG Celle, Beschluss vom 27.9.2002, 6 W 118/02, zitiert nach juris).
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