Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 29.05.2018 - 4 W 9/18 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
Unfallschadenregulierung, Nachbesichtigung, Sachverständigengutachten, Anerkenntnis, Kosten
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 91a ZPO, § 93 ZPO, § 249 BGB, §§ 249 ff BGB
Kostenentscheidung im Verkehrsunfallprozess: Kostentragung bei Verweigerung einer Nachbesichtigung des Unfallfahrzeugs seitens der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung und deren Anerkenntnis nach Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens
- verkehrslexikon.de
Kostenentscheidung zu Lasten des Klägers bei fehlendem Anlass zur Klageerhebung
- IWW
ZPO § 93
- Saarländisches Oberlandesgericht
ZPO § 93
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)
Geschädigter verweigert grundlos Nachbesichtigung - nach Gerichtsgutachten sofortiges Anerkenntnis möglich
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Grundlos Nachbesichtigung verweigert, dann trägt man beim Anerkenntnis die Kosten
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Kostenbefreiendes Anerkenntnis nach verweigerter Besichtigung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Kfz-Versicherer darf Unfallauto besichtigen - Lehnt der Geschädigte die Prüfung trotz Zweifeln am Schadensgutachten ab, muss er u.U. die Prozesskosten tragen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Nachbesichtigungsrecht des Kfz-Haftpflichtversicherers besteht auch ohne Begründung
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 28.02.2018 - 4 O 170/16
- OLG Saarbrücken, 29.05.2018 - 4 W 9/18
Papierfundstellen
- NJW-RR 2018, 1043
- NZV 2020, 88
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Hamm, 15.01.2019 - 7 U 38/18
Dunkelheitsunfall mit abgestelltem unbeleuchtetem Expeditionsfahrzeug
Auch wenn der Rechtsvorgänger der Klägerin zwar grundsätzlich nicht zur Gewährung der Nachbesichtigung durch den Versicherer verpflichtet gewesen wäre (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 29. Mai 2018 - 4 W 9/18, Rn. 14 m.w.N.-, juris), kann ihm die allein in der Hand der Beklagten liegende Dauer der Nachbesichtigung nicht zum Nachteil gereichen, wenn er eine solche auch ohne rechtliche Verpflichtung auf Bitten des Versicherers ermöglicht. - OLG Saarbrücken, 17.05.2019 - 4 W 4/19
Sofortiges Anerkenntnis bei Zahlungsklage gegen Kfz-Pflichtversicherer: …
Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Beklagten als Kraftfahrt-Pflichtversicherer, der nach einem Verkehrsunfall in Anspruch genommen wird, eine Prüfungszeit zuzubilligen ist, die mit dem Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens beginnt und vor deren Ablauf Verzug nicht eintritt und auch eine Klage nicht veranlasst ist (Senat…, Beschluss vom 05.12.2016 - 4 W 19/16 -, juris, Rn. 13; Beschluss vom 29.05.2018, Az: 4 W 9/18, juris, Rn. 10;… Freymann/Rüßmann in Freymann/Wellner, jurisPK-StrVerkR 1. Aufl. § 249 BGB Rn. 276).Freilich darf auf diesem Wege nicht ein dilatorisches Verhalten eines Haftpflichtversicherers gebilligt werden, das auf eine sachlich nicht gerechtfertigte oder gar schikanöse Regulierungsverzögerung angelegt ist (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.12.2011 - 1 W 61/11 -, NZV 2012, 189, 190; Senat…, Beschluss vom 05.12.2016 - 4 W 19/16 -, juris, Rn. 14; Senat, Beschluss vom 29.05.2018, Az: 4 W 9/18, juris, Rn. 11).
Ihre Dauer ist vom Einzelfall abhängig, wobei die wohl überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum bei einem durchschnittlichen Verkehrsunfall einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen als angemessen ansieht (Senat…, Beschluss vom 09.02.2010 - 4 W 26/10 - 3 -, juris Rn. 2; Beschluss vom 29.05.2018, Az: 4 W 9/18, juris, Rn. 10;… Beschluss vom 05.12.2016 - 4 W 19/16 -, Rn. 15;… Freymann/Rüßmann in Freymann/Wellner, aaO Rn. 277).
Es verbietet sich jede generalisierende Betrachtungsweise; maßgebend sind vielmehr stets die Umstände des Einzelfalls (Senat…, Beschluss vom 25.09.2017, Az: 4 W 18/17, Rn. 19; Senat, Beschluss vom 29.05.2018, Az: 4 W 9/18, juris, Rn. 12).
- OLG Celle, 01.12.2021 - 14 U 83/21
Verzögerungen wegen Abwartens der Reparaturfreigabe des gegnerischen …
Kann beispielsweise ein Haftpflichtversicherer begründete Zweifel an der Richtigkeit des vom Geschädigten vorgelegten Privatgutachtens vorbringen, verstößt der Geschädigte gegen die ihm obliegende Rücksichtnahmepflicht, wenn er dem vom Haftpflichtversicherer beauftragten Sachverständigen ohne einen berechtigten Grund die Besichtigung des Fahrzeugs verwehrt (…vgl. BGH, Urt. v. 11.10.1983 - VI ZR 251/81 - juris-Rn 16; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 29.05.2018 - 4 W 9/18 - juris-Rn 14).
- OLG Bremen, 26.03.2019 - 1 U 1/19
Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall
Zwar ist ein Geschädigter grundsätzlich nicht verpflichtet, den Schaden zunächst aus eigenen Mitteln zu beseitigen oder weitergehend Kredit zur Schadenbehebung aufzunehmen, jedoch steht dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners ein Prüfungszeitraum für seine Regulierungsentscheidung zu (vgl. nur OLG Köln…, Beschluss vom 31.01.2012 - I-24 W 69/11, juris Rn. 3; OLG Rostock…, Beschluss vom 09.01.2001 - 1 W 338/98, juris Rn. 4; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 29.05.2018 - 4 W 9/18, juris Rn. 11; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 26.04.2010 - 3 W 15/10, juris Rn. 15; KG Berlin…, Beschluss vom 30.03.2009 - 22 W 12/09, juris Rn. 7 jeweils m.w.N.). - AG Aachen, 08.02.2021 - 103 C 26/20 Dies gilt entgegen der Ansicht des OLG Saarbrücken in dem vorgelegten Beschluss vom 29.05.2018 - 4 W 9/18 jedenfalls dann uneingeschränkt, wenn der Versicherer sein vorgerichtliches Besichtigungsverlangen nicht begründet.
- LG Ingolstadt, 03.03.2021 - 33 O 370/18
Schadensersatz, Verkehrsunfall, Reparaturkosten, Unfall, Fahrzeug, Unfallhergang, …
Kann der Haftpflichtversicherer begründete Zweifel an der Richtigkeit des vom Geschädigten vorgelegten Privatgutachtens haben, verstößt der Geschädigte gegen die ihm obliegende Rücksichtspflicht, wenn er dem vom Haftpflichtversicherer beauftragten Sachverständigen, ohne einen berechtigten Grund zu haben, die Besichtigung des Fahrzeugs verwehrt (vgl. BGH VersR 1984, 79, OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.5.2018 - 4 W 9/18 (NZV 2020, 88, beckonline).