Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 29.05.2018 - 4 W 9/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,16395
OLG Saarbrücken, 29.05.2018 - 4 W 9/18 (https://dejure.org/2018,16395)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29.05.2018 - 4 W 9/18 (https://dejure.org/2018,16395)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29. Mai 2018 - 4 W 9/18 (https://dejure.org/2018,16395)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,16395) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Unfallschadenregulierung, Nachbesichtigung, Sachverständigengutachten, Anerkenntnis, Kosten

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 91a ZPO, § 93 ZPO, § 249 BGB, §§ 249 ff BGB
    Kostenentscheidung im Verkehrsunfallprozess: Kostentragung bei Verweigerung einer Nachbesichtigung des Unfallfahrzeugs seitens der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung und deren Anerkenntnis nach Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens

  • verkehrslexikon.de

    Kostenentscheidung zu Lasten des Klägers bei fehlendem Anlass zur Klageerhebung

  • IWW

    ZPO § 93

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Geschädigter verweigert grundlos Nachbesichtigung - nach Gerichtsgutachten sofortiges Anerkenntnis möglich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Grundlos Nachbesichtigung verweigert, dann trägt man beim Anerkenntnis die Kosten

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Kostenbefreiendes Anerkenntnis nach verweigerter Besichtigung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kfz-Versicherer darf Unfallauto besichtigen - Lehnt der Geschädigte die Prüfung trotz Zweifeln am Schadensgutachten ab, muss er u.U. die Prozesskosten tragen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nachbesichtigungsrecht des Kfz-Haftpflichtversicherers besteht auch ohne Begründung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hat der Versicherer einen Anspruch ihr verunfalltes Fahrzeug zu besichtigen?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1043
  • NZV 2020, 88
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (20)

  • OLG Saarbrücken, 05.12.2016 - 4 W 19/16

    Kostenentscheidung im Verkehrsunfallprozess: Zeitpunkt der "Veranlassung zur

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.05.2018 - 4 W 9/18
    aa) Zur Beantwortung der Frage, ob ein Beklagter nicht durch sein Verhalten zur Erhebung der Klage Veranlassung im Sinne von § 93 ZPO gegeben hat, kommt es auf sein Verhalten vor dem Prozess an (Senat NJW-RR 2017, 697, 698 Rn. 12).

    Allein durch ein prozessuales Gebaren des Beklagten kann dagegen ein Klageanlass nicht "nachwachsen"; ihm kann lediglich indizielle Bedeutung zukommen, um Zweifelsfragen bezüglich einer vorprozessual angelegten Klageveranlassung zu klären (BGH NJW 1979, 2040; Senat NJW-RR 2017, 697, 698 Rn. 12).

    Veranlassung zur Erhebung einer Klage gibt der Beklagte durch ein Verhalten, das vernünftigerweise den Schluss auf die Notwendigkeit eines Prozesses rechtfertigt (BGH NJW-RR 2005, 1005, 1006), wenn also das Verhalten des Beklagten vor dem Prozess aus der Sicht des Klägers bei vernünftiger Betrachtung hinreichenden Anlass für die Annahme bietet, er werde ohne Inanspruchnahme der Gerichte nicht zu seinem Recht kommen (BGHZ 168, 57, 59; Senat NJW-RR 2017, 697, 698 Rn. 12).

    Handelt es sich bei dem Beklagten um einen Kraftfahrt-Pflichtversicherer, der nach einem Verkehrsunfall in Anspruch genommen wird, ist ihm allerdings eine Prüfungszeit zuzubilligen, die mit dem Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens beginnt und vor deren Ablauf Verzug nicht eintritt und auch eine Klage nicht veranlasst ist (OLG Stuttgart VersR 2010, 1306, 1307; Senat NJW-RR 2017, 697, 698 Rn. 13; 2018, 208, 209 Rn. 17; Freymann/Rüßmann in Freymann/Wellner, jurisPK-StrVerkR 1. Aufl. § 249 BGB Rn. 276).

    Erhebt der Geschädigte vor Ablauf dieser Prüffrist Klage, kann der Versicherer noch ein sofortiges Anerkenntnis unter Verwahrung gegen die Kostenlast (§ 93 ZPO) abgeben oder bei fristgerechter Regulierung und anschließender Klagerücknahme oder übereinstimmender Erledigungserklärung auf eine ihm günstige Kostenentscheidung vertrauen (vgl. KG VersR 2009, 1262; Senat NJW-RR 2017, 697, 698 Rn. 13; Freymann/Rüßmann in Freymann/Wellner, aaO).

    Freilich darf auf diesem Wege nicht ein dilatorisches Verhalten eines Haftpflichtversicherers gebilligt werden, das auf eine sachlich nicht gerechtfertigte oder gar schikanöse Regulierungsverzögerung angelegt ist (OLG Karlsruhe NZV 2012, 189, 190; Senat NJW-RR 2017, 697, 698 Rn. 14).

    Ihre Dauer ist vom Einzelfall abhängig, wobei die wohl überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum bei einem durchschnittlichen Verkehrsunfall einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen als angemessen ansieht (Senat, Beschluss vom 9. Februar 2010 - 4 W 26/10 - 3 -, juris Rn. 2; NJW-RR 2017, 697, 698 Rn. 15; OLG Köln NJW-RR 2012, 861; OLG Frankfurt VersR 2015, 1373; Freymann/Rüßmann in Freymann/Wellner, aaO Rn. 277).

  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.05.2018 - 4 W 9/18
    (3.1) Wie bereits das Landgericht im Rahmen des Beschlusses vom 28. März 2018, mit dem es der sofortigen Beschwerde nicht abgeholfen hat, zutreffend ausgeführt hat, steht die angefochtene Kostenentscheidung nicht im Widerspruch zu den von der Beschwerde angeführten Entscheidungen BGH NJW 1989, 3009 und 2000, 800 (Bd. I Bl. 192 d. A.).

    Entsprechendes gilt für das Urteil des BGH vom 30. November 1999 (VI ZR 219/98, BGHZ 143, 189 ff. = NJW 2000, 800, 802).

  • OLG Saarbrücken, 25.09.2017 - 4 W 18/17

    Kostenentscheidung nach Teilrücknahme einer Verkehrsunfallklage: Vorzeitige

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.05.2018 - 4 W 9/18
    Handelt es sich bei dem Beklagten um einen Kraftfahrt-Pflichtversicherer, der nach einem Verkehrsunfall in Anspruch genommen wird, ist ihm allerdings eine Prüfungszeit zuzubilligen, die mit dem Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens beginnt und vor deren Ablauf Verzug nicht eintritt und auch eine Klage nicht veranlasst ist (OLG Stuttgart VersR 2010, 1306, 1307; Senat NJW-RR 2017, 697, 698 Rn. 13; 2018, 208, 209 Rn. 17; Freymann/Rüßmann in Freymann/Wellner, jurisPK-StrVerkR 1. Aufl. § 249 BGB Rn. 276).

    Allerdings verbietet sich auch hier jede generalisierende Betrachtungsweise; maßgebend sind vielmehr stets die Umstände des Einzelfalls (Senat NJW-RR 2018, 208, 210 Rn. 19).

  • OLG Köln, 31.01.2012 - 24 W 69/11

    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.05.2018 - 4 W 9/18
    (1) Die Zubilligung einer angemessenen Prüffrist liegt im Interesse der Gesamtheit der pflichtversicherten Kraftfahrzeughalter, die über ihre Prämien die Unfallschäden im Ergebnis zu tragen haben, weshalb das durchaus anzuerkennende, im Übrigen durch Verzinsung zu berücksichtigende Interesse des Geschädigten an einer möglichst schnellen Schadenregulierung insoweit zurückzutreten hat (OLG Köln NJW-RR 2012, 861).

    Ihre Dauer ist vom Einzelfall abhängig, wobei die wohl überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum bei einem durchschnittlichen Verkehrsunfall einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen als angemessen ansieht (Senat, Beschluss vom 9. Februar 2010 - 4 W 26/10 - 3 -, juris Rn. 2; NJW-RR 2017, 697, 698 Rn. 15; OLG Köln NJW-RR 2012, 861; OLG Frankfurt VersR 2015, 1373; Freymann/Rüßmann in Freymann/Wellner, aaO Rn. 277).

  • BGH, 11.10.1983 - VI ZR 251/81

    Ersatz von Mehrkosten des Versicherers bei Behinderung der Schadensfeststellung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.05.2018 - 4 W 9/18
    Im Rahmen des gesetzlichen Schuldverhältnisses zwischen dem Geschädigten und dem gegnerischen Haftpflichtversicherer sind aber auch dem Erstgenannten in Grenzen Pflichten zur Rücksichtnahme auf den Haftpflichtversicherer bei der Schadensfeststellung auferlegt, deren Verletzung über prozessuale Nachteile für die Durchsetzung der eigenen Schadensersatzansprüche hinaus sogar unter besonderen Umständen zum Ersatz von Schäden des Versicherers verpflichten kann (BGH VersR 1984, 79).

    Kann der Haftpflichtversicherer begründete Zweifel an der Richtigkeit des vom Geschädigten vorgelegten Privatgutachtens haben, verstößt der Geschädigte gegen die ihm obliegende Rücksichtspflicht, wenn er dem vom Haftpflichtversicherer beauftragten Sachverständigen, ohne einen berechtigten Grund zu haben, die Besichtigung des Fahrzeugs verwehrt (vgl. BGH VersR 1984, 79).

  • BGH, 20.06.1989 - VI ZR 334/88

    Abrechnung der Reparaturkosten für seinen Unfallwagen durch den Geschädigten auf

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.05.2018 - 4 W 9/18
    (3.1) Wie bereits das Landgericht im Rahmen des Beschlusses vom 28. März 2018, mit dem es der sofortigen Beschwerde nicht abgeholfen hat, zutreffend ausgeführt hat, steht die angefochtene Kostenentscheidung nicht im Widerspruch zu den von der Beschwerde angeführten Entscheidungen BGH NJW 1989, 3009 und 2000, 800 (Bd. I Bl. 192 d. A.).

    Der BGH hat in dem Urteil vom 20. Juni 1989 (VI ZR 334/88, NJW 1989, 3009) ausgeführt, dass für dasjenige, was zur Schadensbeseitigung nach § 249 Satz 2 BGB a. F. erforderlich ist, ein objektivierender, nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten typisierender Maßstab anzulegen ist.

  • OLG München, 08.06.2017 - 13 W 916/17

    Geltendmachung von Kosten aus einem selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.05.2018 - 4 W 9/18
    Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren in Höhe von 2.967,67 ? ergibt sich aus dem Betrag der bisher entstandenen Kosten und dem Umfang der Anfechtung (vgl. OLG München, Beschluss vom 8. Juni 2017 - 13 W 916/17, juris Rn. 21), hier also der angefallenen gerichtlichen und Anwaltskosten in Höhe von insgesamt 4.460,02 ? und der Anfechtung im Umfang von 3.678,26 ? bei einem Streitwert von bis zu 5.527,95 ?.
  • AG Heilbronn, 24.10.2007 - 9 C 1648/07

    Verkehrsunfall - Nachbesichtigungsablehnung - Klagekosten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.05.2018 - 4 W 9/18
    Erkennt der Versicherer, dem die Nachbesichtigung vom Geschädigten zu Unrecht verwehrt wurde, die Klage unmittelbar nach Einholung eines Sachverständigengutachtens an, sind dem Kläger gemäß § 93 ZPO die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, weil der Versicherer durch sein Verhalten keinen Anlass zur Klageerhebung gegeben hat (AG Heilbronn DAR 2008, 90; Jaeger VersR 2011, 50, 51).
  • OLG Frankfurt, 02.12.2014 - 7 W 64/14

    Prüfungsfrist für Haftpflichtversicherer bei Schadenersatzansprüchen wegen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.05.2018 - 4 W 9/18
    Ihre Dauer ist vom Einzelfall abhängig, wobei die wohl überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum bei einem durchschnittlichen Verkehrsunfall einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen als angemessen ansieht (Senat, Beschluss vom 9. Februar 2010 - 4 W 26/10 - 3 -, juris Rn. 2; NJW-RR 2017, 697, 698 Rn. 15; OLG Köln NJW-RR 2012, 861; OLG Frankfurt VersR 2015, 1373; Freymann/Rüßmann in Freymann/Wellner, aaO Rn. 277).
  • BGH, 27.06.1979 - VIII ZR 233/78

    Abschluss eines Bürgschaftsvertrages - Nichthaftung als Bürge wegen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.05.2018 - 4 W 9/18
    Allein durch ein prozessuales Gebaren des Beklagten kann dagegen ein Klageanlass nicht "nachwachsen"; ihm kann lediglich indizielle Bedeutung zukommen, um Zweifelsfragen bezüglich einer vorprozessual angelegten Klageveranlassung zu klären (BGH NJW 1979, 2040; Senat NJW-RR 2017, 697, 698 Rn. 12).
  • LG Saarbrücken, 28.02.2018 - 4 O 170/16
  • OLG Saarbrücken, 09.02.2010 - 4 W 26/10

    Zur Kostentragung nach Klagerücknahme aufgrund Ausgleichs der Klageforderung

  • OLG Karlsruhe, 23.12.2011 - 1 W 61/11

    Kostenentscheidung im Schadensersatzprozess nach Verkehrsunfall:

  • OLG Stuttgart, 26.04.2010 - 3 W 15/10

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Veranlassung zur Erhebung einer Klage auf

  • KG, 30.03.2009 - 22 W 12/09

    Schadenabwicklung - Sechs Wochen Zeit für Versicherer

  • OLG Saarbrücken, 27.02.2007 - 4 U 470/06

    Pflicht des Eigentümers zur unverzüglichen Erteilung des Reparaturauftrags für

  • BGH, 18.11.1963 - VII ZR 182/62

    Rechtsmittel bei gemischter Kostenentscheidung

  • BGH, 30.05.2006 - VI ZB 64/05

    Voraussetzungen des sofortigen Anerkenntnisses im schriftlichen Vorverfahren

  • BGH, 08.03.2005 - VIII ZB 3/04

    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses bei Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts

  • LG München I, 20.12.1990 - 19 S 11 609/90
  • OLG Saarbrücken, 17.05.2019 - 4 W 4/19

    Sofortiges Anerkenntnis bei Zahlungsklage gegen Kfz-Pflichtversicherer:

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Beklagten als Kraftfahrt-Pflichtversicherer, der nach einem Verkehrsunfall in Anspruch genommen wird, eine Prüfungszeit zuzubilligen ist, die mit dem Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens beginnt und vor deren Ablauf Verzug nicht eintritt und auch eine Klage nicht veranlasst ist (Senat, Beschluss vom 05.12.2016 - 4 W 19/16 -, juris, Rn. 13; Beschluss vom 29.05.2018, Az: 4 W 9/18, juris, Rn. 10; Freymann/Rüßmann in Freymann/Wellner, jurisPK-StrVerkR 1. Aufl. § 249 BGB Rn. 276).

    Freilich darf auf diesem Wege nicht ein dilatorisches Verhalten eines Haftpflichtversicherers gebilligt werden, das auf eine sachlich nicht gerechtfertigte oder gar schikanöse Regulierungsverzögerung angelegt ist (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.12.2011 - 1 W 61/11 -, NZV 2012, 189, 190; Senat, Beschluss vom 05.12.2016 - 4 W 19/16 -, juris, Rn. 14; Senat, Beschluss vom 29.05.2018, Az: 4 W 9/18, juris, Rn. 11).

    Ihre Dauer ist vom Einzelfall abhängig, wobei die wohl überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum bei einem durchschnittlichen Verkehrsunfall einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen als angemessen ansieht (Senat, Beschluss vom 09.02.2010 - 4 W 26/10 - 3 -, juris Rn. 2; Beschluss vom 29.05.2018, Az: 4 W 9/18, juris, Rn. 10; Beschluss vom 05.12.2016 - 4 W 19/16 -, Rn. 15; Freymann/Rüßmann in Freymann/Wellner, aaO Rn. 277).

    Es verbietet sich jede generalisierende Betrachtungsweise; maßgebend sind vielmehr stets die Umstände des Einzelfalls (Senat, Beschluss vom 25.09.2017, Az: 4 W 18/17, Rn. 19; Senat, Beschluss vom 29.05.2018, Az: 4 W 9/18, juris, Rn. 12).

  • OLG Hamm, 15.01.2019 - 7 U 38/18

    Dunkelheitsunfall mit abgestelltem unbeleuchtetem Expeditionsfahrzeug

    Auch wenn der Rechtsvorgänger der Klägerin zwar grundsätzlich nicht zur Gewährung der Nachbesichtigung durch den Versicherer verpflichtet gewesen wäre (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 29. Mai 2018 - 4 W 9/18, Rn. 14 m.w.N.-, juris), kann ihm die allein in der Hand der Beklagten liegende Dauer der Nachbesichtigung nicht zum Nachteil gereichen, wenn er eine solche auch ohne rechtliche Verpflichtung auf Bitten des Versicherers ermöglicht.
  • OLG Celle, 01.12.2021 - 14 U 83/21

    Verzögerungen wegen Abwartens der Reparaturfreigabe des gegnerischen

    Kann beispielsweise ein Haftpflichtversicherer begründete Zweifel an der Richtigkeit des vom Geschädigten vorgelegten Privatgutachtens vorbringen, verstößt der Geschädigte gegen die ihm obliegende Rücksichtnahmepflicht, wenn er dem vom Haftpflichtversicherer beauftragten Sachverständigen ohne einen berechtigten Grund die Besichtigung des Fahrzeugs verwehrt (vgl. BGH, Urt. v. 11.10.1983 - VI ZR 251/81 - juris-Rn 16; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 29.05.2018 - 4 W 9/18 - juris-Rn 14).
  • OLG Düsseldorf, 07.07.2022 - 12 W 15/22

    1. Ein 'sofortiges' Anerkenntnis i.S. des § 93 ZPO erfordert bei einer

    Ein in Verzug gesetzter Schuldner hat grundsätzlich Veranlassung zur Klage gegeben (OLG Bremen, Beschl. v. 24.11.2021 - 5 W 37/21, juris Rn. 6; OLG Köln, Beschl. v. 07.05.2018 - 24 W 1/18, BeckRS 2018, 8675 Rn. 7; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 29.05.2018 - 4 W 9/18, NJW-RR 2018, 1043 Rn. 10; BeckOK ZPO/Jaspersen, 44. Ed. 1.3.2022, ZPO § 93 Rn. 28; Zöller/Herget, a.a.O. Rn. 6.54; Musielak/Voit/Flockenhaus, ZPO, 19. Aufl. 2022, § 93 Rn. 2).

    Die Frage, ob der Beklagte durch sein vorgerichtliches Verhalten aus Sicht des Klägers Anlass zur Klageerhebung gegeben hat, ist das Ergebnis wertender Betrachtung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles (OLG Bremen, Beschl. v. 29.05.2018, a.a.O. Rn. 19).

  • OLG Bremen, 26.03.2019 - 1 U 1/19

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall

    Zwar ist ein Geschädigter grundsätzlich nicht verpflichtet, den Schaden zunächst aus eigenen Mitteln zu beseitigen oder weitergehend Kredit zur Schadenbehebung aufzunehmen, jedoch steht dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners ein Prüfungszeitraum für seine Regulierungsentscheidung zu (vgl. nur OLG Köln, Beschluss vom 31.01.2012 - I-24 W 69/11, juris Rn. 3; OLG Rostock, Beschluss vom 09.01.2001 - 1 W 338/98, juris Rn. 4; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 29.05.2018 - 4 W 9/18, juris Rn. 11; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.04.2010 - 3 W 15/10, juris Rn. 15; KG Berlin, Beschluss vom 30.03.2009 - 22 W 12/09, juris Rn. 7 jeweils m.w.N.).
  • AG Aachen, 08.02.2021 - 103 C 26/20

    Verfahrenskosten wenn Beklagter dem Kläger durch sein Verhalten Anlass gibt zu

    Dies gilt entgegen der Ansicht des OLG Saarbrücken in dem vorgelegten Beschluss vom 29.05.2018 - 4 W 9/18 jedenfalls dann uneingeschränkt, wenn der Versicherer sein vorgerichtliches Besichtigungsverlangen nicht begründet.
  • LG Duisburg, 11.04.2023 - 11 O 146/22

    Verkehrsunfall: Fiktive Abrechnung trotz wirtschaftlichem Totalschaden?

    Denn auf Grund des Nachbesichtigungsverlangens der Beklagten lag es für den Kläger auf der Hand, dass die Beklagte zu 3) das Privatgutachten nicht für überzeugend hielt, was in dem Schreiben zudem ausdrücklich angegeben wurde (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. Mai 2018, 4 W 98/18, NJW-RR 2018, 1043, Rn. 21).
  • LG Ingolstadt, 03.03.2021 - 33 O 370/18

    Schadensersatz, Verkehrsunfall, Reparaturkosten, Unfall, Fahrzeug, Unfallhergang,

    Kann der Haftpflichtversicherer begründete Zweifel an der Richtigkeit des vom Geschädigten vorgelegten Privatgutachtens haben, verstößt der Geschädigte gegen die ihm obliegende Rücksichtspflicht, wenn er dem vom Haftpflichtversicherer beauftragten Sachverständigen, ohne einen berechtigten Grund zu haben, die Besichtigung des Fahrzeugs verwehrt (vgl. BGH VersR 1984, 79, OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.5.2018 - 4 W 9/18 (NZV 2020, 88, beckonline).
  • AG Esslingen, 07.08.2019 - 6 C 1433/18
    Kann der Haftpflichtversicherer begründete Zweifel an der Richtigkeit des vom Geschädig- C 1433118 -Seite 8 - ten vorgelegten Privatgutachtens haben, verstößt der Geschädigte gegen die ihm obliegende Rücksichtspflicht, wenn er dem vom Haftpflichtversicherer beauftragten Sachverständigen, ohne einen berechtigten Grund zu haben, die Besichtigung des Fahrzeugs verwehrt (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.05.2018, Az.: 4 W 9/18).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht