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   OLG Saarbrücken, 29.06.2001 - 1 U 951/00 - 209   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2990
OLG Saarbrücken, 29.06.2001 - 1 U 951/00 - 209 (https://dejure.org/2001,2990)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29.06.2001 - 1 U 951/00 - 209 (https://dejure.org/2001,2990)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29. Juni 2001 - 1 U 951/00 - 209 (https://dejure.org/2001,2990)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Werkvertrag; Positive Forderungsverletzung; Positive Vertragsverletzung; Schadensersatz; Unerlaubte Handlung; Annahmeverzug; Haftungserleichterung; Beweislast; Fahrzeug; Reparatur; Obhutspflicht; Nebenpflicht; Fahrlässigkeit

  • Judicialis

    BGB § 631; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 300 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • RA Kotz

    Reparierten Pkw nicht abgeholt, haftet der Unternehmer für Beschädigungen am Pkw?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631 § 823 Abs. 1 § 300 Abs. 1
    Rechtsfolgen des Annahmeverzuges des Auftraggebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Werkstattrecht - Ansprüche bei nicht abgeholtem Reparatur-Fahrzeug

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schuldrecht AT, Zur Haftung des Werkunternehmers bei Annahmeverzug des Bestellers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 528
  • ZIP 2001, 1375
  • NZV 2002, 404
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 08.05.1992 - 10 U 341/91

    Werkvertrag; Austauschmotor; Mängelhaftung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.06.2001 - 1 U 951/00
    Es handelt sich deshalb um einen auf das ganze Fahrzeug zu erstreckenden Werkvertrag (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1992, 1014).
  • BGH, 23.09.1982 - VII ZR 82/82

    Schadensersatzpflicht des Werkunternehmers wegen Beschädigung eines in Reparatur

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.06.2001 - 1 U 951/00
    Den Werkunternehmer trifft die vertragliche Nebenpflicht, mit dem Eigentum des Bestellers, das in seinen Gewahrsam gelangt oder seiner Einwirkung ausgesetzt ist, pfleglich umzugehen und es vor Schaden zu bewahren (BGH NJW-RR 1997, 342; NJW 1983, 113).
  • BGH, 19.11.1996 - X ZR 75/95

    Sorgfaltspflichten eines Kfz-Reparaturunternehmens beim Abstellen reparierter

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.06.2001 - 1 U 951/00
    Den Werkunternehmer trifft die vertragliche Nebenpflicht, mit dem Eigentum des Bestellers, das in seinen Gewahrsam gelangt oder seiner Einwirkung ausgesetzt ist, pfleglich umzugehen und es vor Schaden zu bewahren (BGH NJW-RR 1997, 342; NJW 1983, 113).
  • BGH, 14.04.2010 - VIII ZR 145/09

    Käufer hat Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens auch nach Rücktritt

    Soweit die Revision hiergegen einwendet, das Berufungsgericht habe verkannt, dass sich die Klägerin im Hinblick auf den rechtskräftig festgestellten Annahmeverzug der Beklagten auf die Haftungsmilderung des § 300 BGB berufen könne, übersieht sieht sie, dass diese Erleichterung nur die Haftung für den Leistungsgegenstand - hier das Fahrzeug - gilt (vgl. etwa OLG Saarbrücken, NJW-RR 2002, 528) und damit die Verpflichtung der Klägerin zur Geringhaltung der bei ihr eintretenden Schäden und Aufwendungen nicht berührt.
  • OLG Braunschweig, 23.11.2015 - 9 U 18/15

    Beweisvereitelung; Beweiserleichterung; Beweislastumkehr; Garantie;

    Die Haftungseinschränkung des § 300 Abs. 1 BGB soll dabei dem Umstand Rechnung tragen, dass der Schuldner während des Annahmeverzugs mit der Sorge für den Leistungsgegenstand belastet bleibt, obwohl er eigentlich alles aus seiner Sicht Erforderliche unternommen hat, um von seiner Leistungspflicht frei zu werden (OLG Saarbrücken, Urteil vom 29.06.2001 - 1 U 951/00; Staudinger/Feldmann, Neubearbeitung 2014, § 300 Rn. 3).
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