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OLG Saarbrücken, 30.03.2006 - 9 WF 55/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschwerde gegen die Verweigerung von Prozesskostenhilfe wegen das Schonvermögen übersteigender Lebensversicherungen; Prüfung des Vorliegens eines nicht für die Prozesskosten einzusetzenden Vermögens; Ausnahme der Ansprüche aus Altersversorgungsverträgen im Sinne des ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Prozesskostenhilfe - Lebensversicherung als berücksichtigungsfähiges Einkommen i. S. des § 115 ZPO ?
Verfahrensgang
- AG Völklingen, 23.11.2005 - 8 F 439/04
- OLG Saarbrücken, 30.03.2006 - 9 WF 55/05
- OLG Saarbrücken, 30.03.2006 - 9 WF 55/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Saarbrücken, 10.10.2005 - 5 W 283/05
Prozesskostenhilfe: Verwertung von der Alterssicherung dienenden Vermögens
Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.03.2006 - 9 WF 55/05
Ausgenommen hiervon sind gemäß § 90 Abs. 2 Nr. 2 SGB XII Ansprüche aus Altersversorgungsverträgen i.S.d. Altersvermögensgesetzes vom 26. Juni 2001 (sog. Riester-Rente), die seit dem 1. Januar 2002 zum Schonvermögen zählen; erfasst hiervon sind das Kapital einschließlich seiner Erträge, das der zusätzlichen Altersvorsorge im Sinne des § 10a oder des Abschnitts XI des Einkommensteuergesetzes dient und dessen Ansammlung staatlich gefördert wurde, folglich also nur Ansprüche aus Altersversorgungsverträgen im Sinne des Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetzes (…BGBl. 2001, S. 1310, 1322 ff) sowie den in § 82 EStG gleichgestellten Verträgen (5. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Beschluss vom 10. Oktober 2005 - 5 W 283/05-83; vgl. auch Senatsbeschluss vom 20. April 2005 - 9 WF 39/05). - BGH, 04.08.2004 - XII ZA 6/04
Erfolgsaussicht einer Rechtsbeschwerde; Höhe des Anspruchs eines minderjährigen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.03.2006 - 9 WF 55/05
Bei dieser Sachlage kann dahinstehen, ob die Bejahung der Kostenarmut der Antragsgegnerin vorliegend möglicherweise auch daran scheitern müsste, dass der Antragsgegnerin ein Anspruch auf Prozesskostenvorschuss (§§ 1361 Abs. 4 S. 4 i.V.m. 1360 a Abs. 4 BGB) gegenüber dem Antragsteller zusteht, der ebenfalls zum einzusetzenden Vermögen i.S.d. § 115 ZPO zählt (vgl. BGH, FamRZ 2004, 1633). - OLG Saarbrücken, 30.03.2006 - 9 WF 55/06
Einzusetzendes Vermögen bei der Prozesskostenhilfe
Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.03.2006 - 9 WF 55/05
9 WF 55/06.