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   OLG Saarbrücken, 30.04.2003 - 5 U 389/02 - 50   

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https://dejure.org/2003,5103
OLG Saarbrücken, 30.04.2003 - 5 U 389/02 - 50 (https://dejure.org/2003,5103)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30.04.2003 - 5 U 389/02 - 50 (https://dejure.org/2003,5103)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30. April 2003 - 5 U 389/02 - 50 (https://dejure.org/2003,5103)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Pflicht des Rechtsanwalts zur Organisation einer zuverlässigen Fristenkontrolle zur Wahrung von Schriftsatzfristen; Freiwerden des Versicherers von der Leistungsverpflichtung bei Kenntnis des ...

  • Judicialis

    VVG § 2; ; VVG § ... 2 Abs. 2; ; VVG § 2 Abs. 2 Satz 2; ; VVG § 5 Abs. 1; ; BGB § 119; ; BGB § 119 Abs. 1; ; AKB § 12; ; AKB § 12 Abs. 1 I d; ; AKB § 12 Abs. 1 II e; ; ZPO § 520 Abs. 2; ; ZPO § 233; ; ZPO § 234; ; ZPO § 236; ; ZPO § 236 Abs. 2 Satz 1; ; BJagdG § 2 Abs. 1 Nr. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 12 Abs. 1 II e; VVG § 2 Abs. 2
    Kein Anscheinsbeweis für Bremswegverlängerung bei Überfahren von Wild

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung - Sorgfaltspflicht des Anwalts bei Fristensachen - Leistungsfreiheit bei Rückwärtsversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1338
  • NZV 2003, 531
  • VersR 2004, 1306
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 18.12.1991 - IV ZR 204/90

    Kausalität bei Wildschaden in der Fahrzeug-Teilversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.04.2003 - 5 U 389/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (U. v. 18.12.1991 - IV ZR 204/90, VersR 1992, 349) ist Voraussetzung, dass es zu einer Berührung mit dem Wild gekommen und diese Berührung für den Schaden kausal geworden ist.

    Nach dem Wortlaut von § 12 Abs. 1 I d AKB ist die Ursächlichkeit zwischen Zusammenstoß und Schaden Tatbestandsvoraussetzung für den Deckungsschutz (BGH, U. v. 18.12.1991 - IV ZR 204/90, VersR 1992, 349, 350; Prölss/Martin/Knappmann, VVG 26. Aufl., § 12 AKB Rn. 42; Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung 17. Aufl., § 12 AKB Rn. 61).

  • BGH, 27.02.2002 - I ZB 23/01

    Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung bei Praktikantin als Botin

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.04.2003 - 5 U 389/02
    Für bloße Hilfstätigkeiten wie den tatsächlichen Einwurf der Post in den Nachtbriefkasten darf der Anwalt Hilfskräfte einsetzen, die nicht über die Qualifikation zu verfügen brauchen, die für die selbständige Fristenberechnung und -kontrolle verlangt wird (BGH, B. v. 27.2.2002 - I ZB 23/01, NJW-RR 2002, 1070).
  • OLG Köln, 20.02.2001 - 9 U 173/99

    Anfechtung einer Annahmeerklärung wegen fehlerhafter Computer-Bedienung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.04.2003 - 5 U 389/02
    Es bedarf auch keiner Entscheidung, ob - wie das Landgericht meint - die Beklagte einen solchen Vertrag durch Zusendung des die Zeit ab dem 1.1.2001 betreffenden Nachtrags zur Kraftfahrzeugversicherung vom 11.12.2000 und gleichzeitige Erstattung des für 2000 zu viel eingezogenen Beitrags noch im Dezember 2000 wegen eines Erklärungsirrtums nach § 119 Abs. 1 BGB (vgl. zur Anwendbarkeit von § 119 Abs. 1 BGB auf Eingabefehler bei der Nutzung einer EDV-Anlage OLG Köln, r+s 2001, 175; OLG Hamm, NJW 1993, 2321) wirksam angefochten hat oder ob eine unverzügliche Anfechtungserklärung, die unzweideutig erkennen lassen muss, dass das Rechtsgeschäft rückwirkend beseitigt werden und gerade wegen eines Willensmangels - keinen Bestand haben soll (BGH, Urteil vom 14.11.2001 - IV ZR 181/00, VersR 2002, 88), fehlt.
  • BGH, 14.11.2001 - IV ZR 181/00

    Anforderungen an eine Anfechtungserklärung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.04.2003 - 5 U 389/02
    Es bedarf auch keiner Entscheidung, ob - wie das Landgericht meint - die Beklagte einen solchen Vertrag durch Zusendung des die Zeit ab dem 1.1.2001 betreffenden Nachtrags zur Kraftfahrzeugversicherung vom 11.12.2000 und gleichzeitige Erstattung des für 2000 zu viel eingezogenen Beitrags noch im Dezember 2000 wegen eines Erklärungsirrtums nach § 119 Abs. 1 BGB (vgl. zur Anwendbarkeit von § 119 Abs. 1 BGB auf Eingabefehler bei der Nutzung einer EDV-Anlage OLG Köln, r+s 2001, 175; OLG Hamm, NJW 1993, 2321) wirksam angefochten hat oder ob eine unverzügliche Anfechtungserklärung, die unzweideutig erkennen lassen muss, dass das Rechtsgeschäft rückwirkend beseitigt werden und gerade wegen eines Willensmangels - keinen Bestand haben soll (BGH, Urteil vom 14.11.2001 - IV ZR 181/00, VersR 2002, 88), fehlt.
  • BGH, 21.03.1990 - IV ZR 40/89

    Zulässigkeit einer Rückwärtsversicherung in der Kaskoversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.04.2003 - 5 U 389/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (U. v. 21.3.1990 - IV ZR 40/89, VersR 1990, 618, 619; U. v. 16.6.1982 - IV a ZR 270/80, VersR 1982, 841, 843) ist § 2 Abs. 2 Satz 2 VVG regelmäßig für alle nach Abgabe des Antrags durch den Versicherungsnehmer, aber vor Vertragsschluss eintretenden Versicherungsfälle stillschweigend abbedungen, weil der Versicherungsnehmer auf den weiteren Verlauf nach Abgabe des Antrags im allgemeinen keinen Einfluss mehr hat.
  • BGH, 19.02.1992 - IV ZR 106/91

    Rückwärtsversicherung bei Kenntnis des Versicherungsnehmers vom bereits

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.04.2003 - 5 U 389/02
    Anders ist es dagegen, wenn der gewünschte materielle Versicherungsbeginn vor Abgabe des Antrags durch den Versicherungsnehmer liegt (BGH, Urteil vom 19.2.1992 - IV ZR 106/91, VersR 1992, 484).
  • BGH, 13.12.2001 - VII ZB 19/01

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist im Vertrauen auf Fristverlängerung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.04.2003 - 5 U 389/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (B. v. 13.12.2001 - VII ZB 19/01, BGHReport 2002, 246) muss der Anwalt eine zuverlässige Fristenkontrolle organisieren, die gewährleistet, dass der fristwahrende Schriftsatz rechtzeitig hergestellt und postfertig gemacht wird.
  • OLG München, 31.01.1986 - 10 U 4630/85

    Wildschadenklausel; Haarwild; Versicherungsschutz; Hindernis; Fahrbahn;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.04.2003 - 5 U 389/02
    Nach Auffassung des OLG München (VersR 1986, 863, 864) schützt zwar die Wildschadensklausel des § 12 Abs. 1 I d AKB nur gegen typische Wildgefahren, die bei getötetem oder aus sonstigen Gründen bewegungslos auf der Fahrbahn liegendem Haarwild nicht mehr gegeben seien.
  • OLG Hamm, 08.01.1993 - 20 U 249/92

    Fehlerhafte Eingabe in Großrechenanlage und resultierende Erstellung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.04.2003 - 5 U 389/02
    Es bedarf auch keiner Entscheidung, ob - wie das Landgericht meint - die Beklagte einen solchen Vertrag durch Zusendung des die Zeit ab dem 1.1.2001 betreffenden Nachtrags zur Kraftfahrzeugversicherung vom 11.12.2000 und gleichzeitige Erstattung des für 2000 zu viel eingezogenen Beitrags noch im Dezember 2000 wegen eines Erklärungsirrtums nach § 119 Abs. 1 BGB (vgl. zur Anwendbarkeit von § 119 Abs. 1 BGB auf Eingabefehler bei der Nutzung einer EDV-Anlage OLG Köln, r+s 2001, 175; OLG Hamm, NJW 1993, 2321) wirksam angefochten hat oder ob eine unverzügliche Anfechtungserklärung, die unzweideutig erkennen lassen muss, dass das Rechtsgeschäft rückwirkend beseitigt werden und gerade wegen eines Willensmangels - keinen Bestand haben soll (BGH, Urteil vom 14.11.2001 - IV ZR 181/00, VersR 2002, 88), fehlt.
  • OLG Nürnberg, 27.01.1994 - 8 U 2961/93

    Versicherungsschutz bei Zusammenstoß eines Kfz mit einem auf der Fahrbahn

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.04.2003 - 5 U 389/02
    Sie erfasst auch das von Haarwild für den Straßenverkehr ausgehende Risiko jedenfalls dann nicht hinreichend, wenn - wie hier - im Rahmen eines einheitlichen Geschehens das Haarwild in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang von mehreren Fahrzeugen erfasst und überrollt wird und es vom Zufall abhängt, ob das Wild bereits von dem ersten oder von nachfolgenden Fahrzeugen getötet wird (so auch OLG Nürnberg, NJW-RR 1994, 537; Prölss/Martin/Knappmann, VVG 26. Aufl., § 12 AKB Rn. 42).
  • BGH, 16.06.1982 - IVa ZR 270/80

    Rückwärtsversicherung - materieller Versicherungsbeginn

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