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   OLG Saarbrücken, 30.04.2008 - 1 U 461/07 - 145   

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https://dejure.org/2008,2871
OLG Saarbrücken, 30.04.2008 - 1 U 461/07 - 145 (https://dejure.org/2008,2871)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30.04.2008 - 1 U 461/07 - 145 (https://dejure.org/2008,2871)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30. April 2008 - 1 U 461/07 - 145 (https://dejure.org/2008,2871)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • markenmagazin:recht

    Anforderungen an den Nachweis der Prozessvollmacht bei Rüge des Gegners

  • openjur.de

    Prozessvollmacht: Form des Nachweises im Verfügungsverfahren

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Der Erlass einer einstweiligen Verfügung kann scheitern, wenn in der mündlichen Verhandlung eine Originalvollmacht des Prozessbevollmächtigten nicht vorgelegt werden kann

  • stroemer.de

    Nachweis der Prozessvollmacht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis der Prozessvollmacht auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes durch die Vorlage der Originalvollmacht; Rechtfertigung der Feststellung der Erledigung bei Unbestrittenheit der erledigenden Tatsachen und Zulässigkeit und Begründetheit der Anträge der ...

  • Judicialis

    ZPO § 80; ; ZPO § ... 80 Abs. 1; ; ZPO § 89; ; ZPO § 89 Abs. 1 S. 2; ; ZPO § 89 Abs. 1 S. 3; ; ZPO § 142 Abs. 3; ; ZPO § 156; ; ZPO § 296 a; ; ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 525; ; ZPO § 529; ; ZPO § 540 Abs. 1 S. 1 Ziff. 1; ; ZPO § 703; ; ZPO § 920 Abs. 2; ; ZPO § 925 Abs. 2; ; ZPO § 936; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Ziff. 2; ; MarkenG § 18; ; MarkenG § 19 Abs. 3; ; UWG § 12 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 80; ZPO § 89; ZPO § 920; ZPO § 936
    Nachweis der Prozessvollmacht bei Rüge des Gegners im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 1233
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 27.03.2002 - III ZB 43/00

    Nachweis der Bevollmächtigung bei Vollstreckbarerklärung eines ausländischen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.04.2008 - 1 U 461/07
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann auf der Grundlage dieser Norm der Nachweis der Vollmacht nicht mit beliebigen Beweismitteln, sondern nur durch die Vorlage einer Originalvollmacht - gegebenenfalls in beglaubigter Form (§ 80 Abs. 2 ZPO) - erbracht werden (vgl. BGH Beschluss vom 27.3.2002 - III ZB 43/00 - NJW-RR 2002, 933; BGH Urteil vom 23.6.1994 - I ZR 106/92 - NJW 1994, 2298).

    Der Vollmachtnachweis ist mithin in der Weise zu führen, dass die Vertretungsmacht bis auf die vertretene Partei zurückgeführt werden kann (vgl. BGH NJW-RR 2002, 933; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 80 Rn. 21).

  • BGH, 23.06.1994 - I ZR 106/92

    "Vollmachtsnachweis"; Nachweis der Bevollmächtigung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.04.2008 - 1 U 461/07
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann auf der Grundlage dieser Norm der Nachweis der Vollmacht nicht mit beliebigen Beweismitteln, sondern nur durch die Vorlage einer Originalvollmacht - gegebenenfalls in beglaubigter Form (§ 80 Abs. 2 ZPO) - erbracht werden (vgl. BGH Beschluss vom 27.3.2002 - III ZB 43/00 - NJW-RR 2002, 933; BGH Urteil vom 23.6.1994 - I ZR 106/92 - NJW 1994, 2298).

    Mit Blick auf diese Formstrenge, welche das Ziel verfolgt, in jeder Lage des Verfahrens sowohl im öffentlichen Interesse als auch im Interesse des Prozessgegners zweifelsfrei die Bevollmächtigung verifizieren zu können (vgl. BGH aaO.), genügt die Vorlage einer Kopie der Vollmacht nicht, weil diese nicht die eigenhändige Unterschrift des Vollmachtgebers trägt (vgl. BGH aaO.; BGH NJW 1994, 2298; Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung/ v. Mettenheim, 3. Aufl., § 80 Rn. 14; Stein/Jonas/Bork, aaO. § 80 Rn. 26; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 80 Rn. 8).

  • BGH, 09.05.1996 - VII ZR 143/94

    Bemessung des Streitwerts bei einseitiger Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.04.2008 - 1 U 461/07
    Demgegenüber gehen der Bundesgerichtshof (vgl. Beschluss vom 2.6.1999 - XII ZR 99/99 - NJW-RR 1999, 1385; Beschluss vom 9.5.1996 - VII ZR 143/94 - NJW-RR 1996, 1210) und ihm folgend zahlreiche Oberlandesgerichte sowie die Kommentarliteratur (vgl. die Nachweise im Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 9.11.2005 - 5 U 286/05 zitiert nach juris sowie KG NJOZ 2003, 2576, 2577) davon aus, dass sich der Streitwert der einseitigen Erledigungserklärung nach den bis dahin entstandenen Gerichts - und Parteikosten bemesse.
  • BGH, 02.06.1999 - XII ZR 99/99

    Beschwer bei Kündigung eines Mietvertrages

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.04.2008 - 1 U 461/07
    Demgegenüber gehen der Bundesgerichtshof (vgl. Beschluss vom 2.6.1999 - XII ZR 99/99 - NJW-RR 1999, 1385; Beschluss vom 9.5.1996 - VII ZR 143/94 - NJW-RR 1996, 1210) und ihm folgend zahlreiche Oberlandesgerichte sowie die Kommentarliteratur (vgl. die Nachweise im Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 9.11.2005 - 5 U 286/05 zitiert nach juris sowie KG NJOZ 2003, 2576, 2577) davon aus, dass sich der Streitwert der einseitigen Erledigungserklärung nach den bis dahin entstandenen Gerichts - und Parteikosten bemesse.
  • BGH, 16.01.2007 - VIII ZR 82/06

    Nachweis der beurkundeten Erklärungen durch Vorlegen einer beglaubigten Abschrift

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.04.2008 - 1 U 461/07
    Auch wenn einiges dafür spricht, der zuletzt genannten Auffassung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung zur Berücksichtigung von in fremder Sprache abgefasster Urkunden (vgl. BGH Beschluss vom 16.1.2007 - VIII ZR 82/06 - NJW-RR 2007, 1006; Beschluss vom 2.3.1988 - IVb ZB 10/88 - NJW 1989, 1432; BVerwG Beschluss vom 9.2.1996 9 B 418/95 - NJW 1996, 1553) den Vorzug zu geben, bedarf diese Frage im Streitfall keiner abschließenden Entscheidung.
  • BGH, 10.10.2002 - VII ZB 11/02

    Rechtsbeschwerde gegen Verwerfung der Berufung im Arrestverfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.04.2008 - 1 U 461/07
    Das Urteil wird damit mit seiner Verkündung rechtskräftig (vgl. BGH Beschluss vom 10.10.2002 - VII ZB 11/02 - NJW 2003, 69).
  • OLG Frankfurt, 29.11.1994 - 22 W 41/94
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.04.2008 - 1 U 461/07
    Nach anderer Ansicht ist nur noch ein Bruchteil des bisherigen Werts der Hauptsache maßgeblich, da infolge der einseitigen Erledigungserklärung nur noch über den Feststellungsantrag des Klägers zu entscheiden ist, dessen Wert nicht nur dem Wert der Hauptsache entspreche, sich allerdings auch nicht auf das Kosteninteresse reduziere (vgl. OLG Frankfurt am Main Beschluss vom 29.11.1994 - 22 W 41/94 zitiert nach beck-online).
  • KG, 03.07.2003 - 12 W 128/03

    Räumungsklage: Streitwertbemessung nach einseitiger Erledigungserklärung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.04.2008 - 1 U 461/07
    Demgegenüber gehen der Bundesgerichtshof (vgl. Beschluss vom 2.6.1999 - XII ZR 99/99 - NJW-RR 1999, 1385; Beschluss vom 9.5.1996 - VII ZR 143/94 - NJW-RR 1996, 1210) und ihm folgend zahlreiche Oberlandesgerichte sowie die Kommentarliteratur (vgl. die Nachweise im Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 9.11.2005 - 5 U 286/05 zitiert nach juris sowie KG NJOZ 2003, 2576, 2577) davon aus, dass sich der Streitwert der einseitigen Erledigungserklärung nach den bis dahin entstandenen Gerichts - und Parteikosten bemesse.
  • BGH, 27.02.1992 - I ZR 35/90

    Klageänderung nach Erledigung der Hauptsache - Zustellung des klageändernden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.04.2008 - 1 U 461/07
    Ein bis zum Eintritt des erledigenden Ereignisses unbegründet gebliebener Antrag ist trotz der Erledigungserklärung abzuweisen; eine Feststellung der Erledigung ist in diesem Falle nicht gerechtfertigt (vgl. BGH Urteil vom 27.2.1992 - I ZR 35/90 - NJW 1992, 2235, 2236).
  • LG München I, 29.02.2000 - 13 T 2517/00
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.04.2008 - 1 U 461/07
    Vertreten wird die Ansicht, der Streitwert sei auch nach einseitiger Erledigungserklärung nach dem vollen Wert der Klageforderung zu bemessen, weil das Gericht weiterhin Zulässigkeit und Begründetheit der ursprünglichen Klage zu prüfen habe (vgl. OLG München NJW-RR 1996, 956, 957; LG München I NJW-RR 2001, 429).
  • OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - 5 U 286/05

    Lebensversicherung: Abwarten des Abschlusses sachverständiger Ermittlungen durch

  • BGH, 07.03.2002 - VII ZR 193/01

    Verspätung von Vorbringen zur Vollmacht des Prozeßbevollmächtigten

  • BGH, 02.03.1988 - IVb ZB 10/88

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist -

  • LG Frankfurt/Main, 07.02.2008 - 12 O 71/07

    Wettbewerbsverstoß: Preisangabe für IQ- und Lebenserwartungstests im Internet

  • OLG München, 28.02.1996 - 28 W 676/96

    Festsetzung eines Streitwertes ; Forderung aus einem Mahnbescheid ; Erledigung

  • OLG Köln, 10.03.2022 - 15 U 244/21

    Verletzung schutzwürdiger Persönlichkeitsrechte Unangemessene Wortwahl Wirkungen

    Die Vorlage der Urkunde war allerdings sachlich geboten, denn § 80 Abs. 1 ZPO gilt richtigerweise auch in einstweiligen Verfügungsverfahren (OLG Saarbrücken v. 30.04.2008 - 1 U 461/07, juris; LG Bochum v. 04.10.2017 - 13 O 136/17, juris), so dass der Nachweis nicht - wie der Verfahrensbevollmächtigte des Verfügungsklägers es versucht hat - mittels einer eidesstattlichen Versicherung als Glaubhaftmachungsmittel zu führen war, wie im Schrifttum teilweise angedeutet wird (so Zöller/ Althammer , ZPO, 34. Aufl. 2022, § 80 Rn. 8 unter Verweis auf die dies allerdings nicht tragende Entscheidung des LG Hamburg v. 13.08.2020 - 304 T 10/20, juris; an diese anschließend formstreng auch BGH v. 29.09.2021 - VII ZB 25/20, juris Rn. 15).
  • LG Bochum, 04.10.2017 - 13 O 136/17

    Nachweis der Prozessvollmacht im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes durch

    Der Nachweis der Prozessvollmacht hat auf Rüge des Gegners auch im Verfahren des einstweilige Rechtsschutzes durch Vorlage der Originalvollmacht bzw. öffentlich beglaubigte Urkunde zu erfolgen (vgl. Urteil des OLG Saarbrücken vom 30.04.2008 - 1 U 461/07 - 145).
  • OLG Köln, 29.09.2022 - 15 U 43/22

    Löschung eines Kommentars auf der Plattform 'facebook'

    Auch eine Glaubhaftmachung in Form der anwaltlichen Versicherung ist in § 80 Abs. 1 ZPO, der auch im einstweiligen Verfügungsverfahren gilt (Senat, Urt. v. 10.3.2022 - 15 U 244/21, GRUR-RS 2022, 6142; siehe ferner OLG Saarbrücken, Urt. v. 30.4.2008 - 1 U 461/07, NJOZ 2008, 3084; LG Bochum, Urt. v. 4.10.2017 - 13 O 136/17, BeckRS 2017, 135526), nicht vorgesehen, womit der Nachweis nicht mittels einer anwaltlichen Versicherung als Glaubhaftmachungsmittel oder anderer Glaubhaftmachungsmittel geführt werden kann (vgl. zur Formstrenge: BGH, Beschl. v. 29.9.2021 - VII ZB 25/20, MMR 2022, 290).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2014 - 21 Sa 1795/13

    Sachgrundlose Befristung - Verpflichtung zum Vertragsschluss -

    Es ist deshalb auch unerheblich, ob die Vorlage beglaubigter Vollmachtskopien als Nachweis für die Prozessvollmacht nach § 80 ZPO genügt oder ob die Vollmachten im Original vorgelegt werden müssen, wie ganz überwiegend angenommen wird (BGH vom 23.02.2006 - III ZB 50/05 -, NJW 2007, 772; vom 17.04.2008 - V ZB 146/07 -, NJW 2008, 2266; Saarländisches OLG vom 30.04.2008 - 1 U 461/07 -, MDR 2008, 1233 Rn. 18 m. w. N. zitiert nach juris; LG Duisburg vom 22.02.2012 - 7 T 185/11 -, Rz. 5 zitiert nach juris; Zöller-Vollkommer, § 80 Rn. 8; Musielak-Weth, § 80 Rn. 14; MüKo-ZPO-Toussaint, § 80 Rn. 17).
  • OVG Saarland, 13.12.2021 - 2 A 178/21

    Löschung gespeicherter personenbezogener Daten; Rechtsschutzbedürfnisses bei

    Dem kann der Kläger nicht mit Erfolg unter Verweis auf ein Urteil des OLG ... vom 30.4.2008 [- 1 U 461/07 -, juris], wonach der Nachweis der Prozessvollmacht auf Rüge des Gegners auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes durch die Vorlage der Originalvollmacht zu erfolgen hat, entgegenhalten, das Verwaltungsgericht hätte sich nicht nur auf die von ihm bestrittene Erklärung des Beklagten berufen und sich dieser anschließen dürfen, sondern insoweit die Glaubhaftmachung verlangen bzw. eine Beweisaufnahme durchführen müssen.
  • OLG Hamburg, 10.06.2021 - 5 U 83/18

    Markenrechtliche Ansprüche aus einer Unionswortmarke Parteifähigkeit einer

    Wurde die Prozessvollmacht nicht unmittelbar von der Partei bzw. deren gesetzlichen Vertreter erteilt, muss die Vollmachtkette lückenlos in der Form des § 80 ZPO nachgewiesen werden (BGH NJW-RR 2002, 933 ; OLG Saarbrücken NJOZ 2008, 3084, 3086).
  • LG Köln, 05.11.2019 - 31 O 185/19
    Es kann offen bleiben, ob von der Notwendigkeit der Vorlage einer Vollmacht im Original im einstweiligen Verfügungsverfahren abgewichen werden kann und über den Wortlaut der §§ 936, 920 Abs. 2 ZPO hinaus eine Glaubhaftmachung nicht nur hinsichtlich des Verfügungsanspruchs und des Verfügungsgrundes, sondern auch hinsichtlich der Prozessvoraussetzungen genügen kann (kritisch: OLG Saarbrücken, Urteil vom 30. April 2008 - 1 U 461/07 - 145 -, Rn. 19, juris; vgl. auch Weth, in: Musielak/Voit, ZPO, 16. Aufl. [2019], § 80 Rn. 13).
  • BPatG, 12.11.2008 - 7 W (pat) 357/05
    Der Vollmachtsnachweis ist dabei in der Weise zu führen, dass die Vertretungsmacht bis auf die Einsprechende zurückgeführt werden kann (OLGR Saarbrücken 2008, 641-643).
  • BPatG, 24.03.2011 - 8 W (pat) 310/06

    Ein Streitpatent mit der Bezeichnung "Verfahren zum Herstellen einer Dichtung,

    Der Vollmachtsnachweis ist dabei in der Weise zu führen, dass die Vertretungsmacht bis auf die Einsprechende zurückgeführt werden kann (OLGR Saarbrücken 2008, 641 -643).
  • BPatG, 12.11.2008 - 7 W (pat) 343/05
    Der Vollmachtsnachweis ist dabei in der Weise zu führen, dass die Vertretungsmacht bis auf die Einsprechende zurückgeführt werden kann (OLGR Saarbrücken 2008, 641-643).
  • BPatG, 10.09.2009 - 8 W (pat) 338/06
  • BPatG, 10.09.2009 - 8 W (pat) 339/06
  • BPatG, 12.11.2008 - 7 W (pat) 305/05
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