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   OLG Saarbrücken, 30.05.2011 - 4 Sch 3/10   

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https://dejure.org/2011,13521
OLG Saarbrücken, 30.05.2011 - 4 Sch 3/10 (https://dejure.org/2011,13521)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30.05.2011 - 4 Sch 3/10 (https://dejure.org/2011,13521)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30. Mai 2011 - 4 Sch 3/10 (https://dejure.org/2011,13521)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung des Verstoßes gegen den ordre public durch vor Erlass eines Schiedsspruches im Ausland entstandener materiellrechtlicher Einwand; Zulässigkeit der Korrektur einer nachlässigen oder unzweckmäßigen Rechtswahrnehmung im Ausland durch die "Ordre-Public-Prüfung"

  • unalex.eu

    Art. 4 CISG

Papierfundstellen

  • SchiedsVZ 2012, 47
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 21.03.1990 - XII ZB 71/89

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde wegen Abweichung von einer Entscheidung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.05.2011 - 4 Sch 3/10
    Ein Verstoß gegen den ordre public kommt wie dargelegt nur ausnahmsweise in Betracht, wobei die Voraussetzungen im nationalen Recht international auszulegen sind (BGH NJW 1990, 2201, 2203).

    Dass das dem ausländischen Schiedsspruch zugrunde liegende Verfahren - vor dem Schiedsgericht hat eine Beweisaufnahme über die streitige Mangelhaftigkeit des Pferdes im Zeitpunkt der Übergabe stattgefunden, es wurden die beiderseits angebotenen Beweise erhoben - insgesamt nicht mehr als geordnetes, rechtsstaatliches Verfahren angesehen werden kann (vgl. hierzu BGH NJW 1990, 2201, 2203), ist weder dargetan noch ersichtlich.

  • BGH, 14.07.2004 - XII ZR 352/00

    Sittenwidrigkeit eines Miet- bzw. Pachtverhältnisses

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.05.2011 - 4 Sch 3/10
    Im Übrigen setzt die Anwendung der von der deutschen Rechtsprechung entwickelten Vermutungsregel voraus, dass das besonders grobe Missverhältnis zwischen dem Wert der Leistung und der Gegenleistung für den Verkäufer bei Vertragsabschluss bzw. Übergabe erkennbar war (BGH NJW 2004, 3553; 2002, 55).
  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 49/99

    Sittenwidrigkeit eines Gaststättenpachtvertrages bei auffälligem Mißverhältnis

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.05.2011 - 4 Sch 3/10
    Im Übrigen setzt die Anwendung der von der deutschen Rechtsprechung entwickelten Vermutungsregel voraus, dass das besonders grobe Missverhältnis zwischen dem Wert der Leistung und der Gegenleistung für den Verkäufer bei Vertragsabschluss bzw. Übergabe erkennbar war (BGH NJW 2004, 3553; 2002, 55).
  • BGH, 30.09.2010 - III ZB 57/10

    Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruchs: Zulässigkeit der Aufrechnung im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.05.2011 - 4 Sch 3/10
    Allerdings müssen in entsprechender Anwendung des § 767 Abs. 2 ZPO die Gründe, auf denen die Einwendung beruht, grundsätzlich nach dem Schiedsverfahren entstanden sein (BGH, Beschluss vom 30.9.2010 - III ZB 57/10; zitiert bei juris).
  • BGH, 16.02.1961 - VII ZR 191/59

    US-amerikanischer Schiedsspruch - § 767 Abs. 2 ZPO, Ausschluß der Aufrechnung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.05.2011 - 4 Sch 3/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW-RR 1997, 1289: NJW 1990, 3210, 3211; BGHZ 34, 274, 277 ff.) sind im Vollstreckbarerklärungsverfahren neben gesetzlichen Aufhebungsgründen zwar auch sachlich-rechtliche Einwendungen gegen den im Schiedsspruch festgestellten Anspruch zulässig.
  • BGH, 13.05.1992 - VIII ZR 154/91

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte - Gerichtsstand des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.05.2011 - 4 Sch 3/10
    Liegt der Fall so, lässt die Vereinbarung eines von der Niederlassung des Verkäufers abweichenden Ablieferungsortes den gesetzlichen Leistungsort unberührt, wobei die Rechtsprechung, wenn das CISG anzuwenden ist, einen einheitlichen Leistungsort an der Niederlassung des Verkäufers annimmt (BGH NJW 1992, 2428; Palandt-Grüneberg, BGB, 70. Aufl. Rn. 1,10, 15 zu § 269 mwNw).
  • EuGH, 28.03.2000 - C-7/98

    Krombach

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.05.2011 - 4 Sch 3/10
    Der ordre public greift nur in krassen Fällen zur Wahrung grundlegender und unverzichtbarer Werte der deutschen Rechtsordnung ein, bei Fallgestaltungen also, wo die Anerkennung oder Vollstreckung ausländischer Entscheidungen gegen einen wesentlichen Rechtsgrundsatz verstoßen und deshalb in einem nicht hinnehmbaren Gegensatz zur Rechtsordnung des Anerkennungs- und Vollstreckungsstaates stehen würde (EuGH NJW 2000, 1853, 1854).
  • BGH, 16.12.2010 - III ZB 100/09

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs: Einwand der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.05.2011 - 4 Sch 3/10
    Entgegen einer von Teilen der Rechtsprechung und Literatur vertretenen Ansicht muss das Fehlen einer wirksamen Schiedsvereinbarung nach neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH Beschluss vom 16.12.2010 - III ZB 100/09 = NJW 2011, 1290 bis 1292) zur Vermeidung einer Präklusion nicht schon im ausländischen Schiedsverfahren gerügt werden.
  • BGH, 04.03.1993 - IX ZB 55/92

    Bestimmter Antrag auf Erlaß eines Vollstreckungsurteils für ausländische Urteil

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.05.2011 - 4 Sch 3/10
    Ein Verstoß gegen den materiell-rechtlichen ordre public liegt vor, wenn der Inhalt der ausländischen Entscheidung den Grundwertungen der deutschen Rechtsordnung völlig zuwider läuft, d.h. unabhängig davon, ob das ausländische Gesetz auf den gleichen Prinzipien wie die inländische Regelung beruht, das konkrete Ergebnis einer Anerkennung und Vollstreckung des zuerkannten Anspruches unter Berücksichtigung des Grades der Inlandsbeziehung des Sachverhalts vom Standpunkt des inländischen Rechts krass zu missbilligen ist (BGH NJW 1993, 1801, 1802).
  • BGH, 08.03.1995 - VIII ZR 159/94

    Beurteilung der Vertragsmäßigkeit einer Ware im Sinne des Art. 35 Abs. 2 lit. a

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.05.2011 - 4 Sch 3/10
    Denn das vom Antragsgegner behauptete krasse Missverhältnis zwischen dem mit allenfalls 100.000 EUR angegebenen Verkehrswert des Hengstes und dem vereinbarten Kaufpreis von 1.3 Mio EUR knüpft an das Vorliegen streitiger Mängel bei Vertragsabschluss an, für die das Schiedsgericht den Antragsgegner als Käufer nach Gefahrübergang (Art. 36 CISG) und "rügeloser Annahme" im Anwendungsbereich des CISG rechtsfehlerfrei als beweisbelastet angesehen hat (zur Beweislast vgl. BGHZ 129, 75, 81; Cour de Cassation.CISG Online-Nr. 791;Mü-Ko-Gruber, BGB, 4. Aufl. CISG Rn. 44 zu Art. 35 mwNw).
  • BGH, 12.07.1990 - III ZR 174/89

    Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs; Einwendungen gegen den Anspruch

  • BGH, 16.09.1993 - IX ZB 82/90

    Amtshaftung eines Lehrers wegen Unfalltod eines Schülers im Ausland

  • BGH, 03.07.1997 - III ZR 75/95

    Berücksichtigung einer Hilfsaufrechnung im Verfahren zur Vollstreckbarerklärung

  • BGH, 21.12.2023 - I ZB 37/23

    Fehlentscheidungen in der Sache sind bei Schiedssprüchen hinzunehmen!

    Fehlentscheidungen in der Sache sind bei Schiedssprüchen hinzunehmen (vgl. Zöller/Geimer, ZPO, 35. Aufl., § 1061 Rn. 38; OLG Saarbrücken, SchiedsVZ 2012, 47 [juris Rn. 38]), soweit nicht ein Aufhebungsgrund nach § 1059 Abs. 2 BGB vorliegt.
  • OLG München, 18.12.2013 - 34 Sch 14/12

    Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs: Empfangswille des

    Soweit der Beschluss des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 30.5.2011 (SchiedsVZ 2012, 47/52) dem staatlichen Gericht einen weiter gefassten Prüfungsrahmen - entsprechend dem eines Revisionsgerichts - zubilligt, folgt dem der Senat nicht.
  • OLG Köln, 08.05.2023 - 19 Sch 34/22
    Es kann also untersucht werden, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich ist, ob sie den Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen zuwiderläuft oder ob sie entscheidungserhebliche Teile des Beweisergebnisses ungewürdigt lässt (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 30.05.2011 - 4 Sch 3/10, NJOZ 2011, 1363; Zöller/Geimer, ZPO, 34. Auflage 2023, § 1061 Rdnr. 38) soweit es für die rechtliche Bewertung des Schiedsgerichts darauf ankam (vgl. OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 13.02.2015 - 26 Sch 23/14, BeckRS 2015, 125943, Rn. 22).
  • OLG Karlsruhe, 08.10.2021 - 10 Sch 4/18
    So ist ein Schiedsspruch nicht bereits dann ordre-public-widrig, wenn er Ansprüche aus einem Vertrag zuspricht, der bei Geltung deutschen Rechts sittenwidrig wäre (OLG Saarbrücken SchiedsVZ 2012, 47, 50 f.).

    Es zählt der Wert des Schiedsspruchs zum Zeitpunkt der Antragseinreichung (hier: 20.11.2018); Zinsen und Kosten werden nicht hinzugerechnet (Zöller/Herget, 33. Aufl. 2020, § 3 Rn. 16 Stichwort «schiedsrichterliches Verfahren"; OLG Saarbrücken SchiedsVZ 2012, 47, 54).

  • OLG Frankfurt, 16.01.2014 - 26 Sch 2/13

    Vollstreckbarerklärung eines chinesischen Schiedsspruchs

    Denn die inhaltliche Richtigkeit des Schiedsspruchs ist im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung des ausländischen Schiedsspruchs grundsätzlich nicht zu prüfen; es gilt das Verbot der révision au fond (vgl. z.B. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 30.05.2011, Az.: 4 Sch 3/10 m.w.N., zitiert nach BeckRS).
  • OLG Köln, 30.10.2015 - 19 Sch 23/14

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs der deutsch-polnischen Industrie- und

    Allerdings müssen in entsprechender Anwendung des § 767 Abs. 2 ZPO die Gründe, auf denen die Einwendung beruht, grundsätzlich nach dem Schiedsverfahren entstanden sein (vergleiche BGH, Beschluss vom 30.09.2010, III ZB 57/10; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 30.05.2011, 4 Sch 3/10).
  • LG Frankfurt/Main, 26.01.2021 - 14 O 396/18
    Denn gerade die Rechtsprechung zu anderen wucherähnlichen Geschäften im Sinne von § 138 Abs. 1 BGB und zu einer bei besonders grobem Missverhältnis (ab rund 100%) zwischen Leistung und Gegenleistung bestehenden tatsächlichen Vermutung für ein Handeln aus verwerflicher Gesinnung und die bei so gelagerter Fallgestaltung angenommene Vertragsunwirksamkeit ist stark auf die inländische Rechtsanschauung zugeschnitten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.12.2018 - I-3 W 149/18, BeckRS 2018, 37106, Tz. 17; OLG Saarbrücken, Urt. v. 30.5.2011 - 4 Sch 03/10, SchiedsVZ 2012, 47, 50).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2018 - 3 W 149/18

    Vollstreckbarkeit eines ausländischen Zinsausspruchs

    Denn die Vorschrift des § 138 BGB verweist auf der deutschen Rechtsordnung immanente rechtsethische Werte und Prinzipien, weshalb sie jedenfalls im Kernbereich zum inländischen "ordre public" gehört (vgl. OLG Saarbrücken, SchiedsVZ 2012, 47, 50).
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