Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 30.07.2014 - 5 U 73/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Legitimationswirkung des Versicherungsscheins bei Abtretung einer Kapitallebensversicherung durch eine geschäftsunfähige Versicherungsnehmerin
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 4 Abs. 1; BGB § 104 Nr. 2; BGB § 105 Abs. 1; BGB 808 Abs. 1 S. 1; ZPO § 139; ZPO § 531 Abs. 2
Die Legitimationswirkung des Versicherungsscheins setzt sich auch zulasten geschäftsunfähiger VN durch - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Legitimationswirkung des Versicherungsscheins bei Abtretung einer Kapitallebensversicherung durch eine geschäftsunfähige Versicherungsnehmerin
- rechtsportal.de
VVG § 4
Legitimationswirkung des Versicherungsscheins bei Abtretung einer Kapitallebensversicherung durch eine geschäftsunfähige Versicherungsnehmerin - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Reichweite der Legitimationswirkung des Versicherungsscheins
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 05.09.2013 - 14 O 21/13
- OLG Saarbrücken, 30.07.2014 - 5 U 73/13
Papierfundstellen
- VersR 2015, 306
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 22.03.2000 - IV ZR 23/99
Formularmäßige Vereinbarung der Berechtigung des Inhabers eines …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.07.2014 - 5 U 73/13
Jedoch bestimmt § 12 Abs. 1 Satz 1 ABL 2005, dessen Wirksamkeit anerkannt ist (BGH Urt. v. 22.03.2000 - IV ZR 23/99 - VersR 2000, 709), dass der Versicherer den Inhaber des Versicherungsscheins als berechtigt ansehen kann, über die Rechte aus dem Versicherungsvertrag zu verfügen, insbesondere Leistungen in Empfang zu nehmen.Die so konzipierte Legitimationswirkung des Versicherungsscheins umfasst auch das - übertragene - Kündigungsrecht zur Erlangung des Rückkaufswerts (…BGH Urt. v. 18.11.2009 - IV ZR 134/08; v. 22.03.2000 - IV ZR 23/99 - VersR 2000, 709).
- OLG München, 21.03.1991 - 29 U 6420/90
Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.07.2014 - 5 U 73/13
Das entspricht der Wertung, die einen gutgläubigen Erwerb einer beweglichen Sache - anders als bei dem gutgläubigen Erwerbs eines im Grundbuch eingetragenen Rechts, der nur an der Kenntnis der Geschäftsunfähigkeit des Rechtsvorgängers des Veräußerers scheitern kann (…MünchKommBGB/ Kohler, 6. Aufl., § 892 Rdn. 51) - ausschließt, wenn sie dem wahren Eigentümer abhanden gekommen ist: Abhanden gekommen ist sie ihm auch dann, wenn er bei ihrer Weggabe geschäftsunfähig war (OLG München NJW 1991, 2571). - OLG Karlsruhe, 03.09.1998 - 9 U 177/97
Veruntreuung einer Versicherungsleistung durch den Vormund; Zahlung ohne …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.07.2014 - 5 U 73/13
Allerdings hat das OLG Karlsruhe (VersR 1999, 1529) entschieden, die Leistung des Versicherers an den Vormund eines Mündels befreie ihn auch dann nicht, wenn der Vormund den Versicherungsscheins vorlegen könne, die nach § 1812 Abs. 1, 3 BGB erforderliche familiengerichtliche Genehmigung aber nicht vorliege, weil der Schutz des Mündels dem Schutz des Versicherers vorgehe.
- BGH, 18.11.2009 - IV ZR 134/08
Rechtmäßigkeit einer Abtretung von Ansprüchen und einer Übertragung von Rechten …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.07.2014 - 5 U 73/13
Die so konzipierte Legitimationswirkung des Versicherungsscheins umfasst auch das - übertragene - Kündigungsrecht zur Erlangung des Rückkaufswerts (BGH Urt. v. 18.11.2009 - IV ZR 134/08; v. 22.03.2000 - IV ZR 23/99 - VersR 2000, 709). - BGH, 20.05.2009 - IV ZR 16/08
Leistung eines Versicherungsträgers mit befreiender Wirkung bei gleichzeitiger …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.07.2014 - 5 U 73/13
Ist ein Schuldner bösgläubig, kennt er also die Nichtberechtigung des die Urkunde Vorlegenden oder hat er sich dieser Kenntnis grob fahrlässig verschlossen, tritt keine Befreiung ein (vgl. nur u.a. BGH Urt. v. 20.05.2009 - IV ZR 16/08 VersR 2009, 1061; MünchKommBGB-Habersack, 6.Aufl., § 808 Rdn 28 ff. m.w.N.). - BGH, 20.11.1958 - VII ZR 4/58
Sparbuch der Tochter - § 808 BGB, Reichweite der Legitimationswirkung, pVV (vgl. …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.07.2014 - 5 U 73/13
Der Bundesgerichtshof hat die Beantwortung der Frage bislang offen gelassen (BGH Urt. v. 20.11.1958 - VII ZR 4/58 - BGHZ 28, 368, 374; zur Rechtslage nach dem bayerischen AGBGB BayObLG NJW 1968, 600).
- OLG Karlsruhe, 02.06.2017 - 12 U 161/16
Fortbestand einer privaten Rentenversicherung nach Kündigung durch einen …
Sogar für eine gem. § 105 BGB nichtige Abtretung durch einen Geschäftsunfähigen ist die Anwendbarkeit des § 808 BGB anerkannt (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 30. Juli 2014 - 5 U 73/13 -, juris).Der Aussteller des die gegen ihn gerichteten Ansprüche verbriefenden Dokuments soll sich "um Internes nicht kümmern" müssen und allein auf den Besitz des Papiers verlassen dürfen, wenn er seine Schuld begleicht (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 30. Juli 2014 - 5 U 73/13 -, Rn. 23, juris m.w.N.).
- OLG Saarbrücken, 05.08.2022 - 5 W 48/22
Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs bei schenkweiser Zuwendung der …
Ihr bloßer erneuter Verweis auf die unterbliebene Vorlage des Versicherungsscheins, die von der Antragsgegnerin wiederholt - nachvollziehbar - mit der Verpflichtung zur Rückgabe bei Auszahlung der Versicherungsleistung erläutert worden ist, die sich aus der besonderen Funktion des Versicherungsscheins als "qualifiziertes Legitimationspapier" ergibt (Ziff. 3.4 AVB; § 4 VVG; § 808 Abs. 2 BGB; vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 2009 - IV ZR 16/08, VersR 2009, 1061; Senat, Urteil vom 30. Juli 2014 - 5 U 73/13, VersR 2015, 306), ist dazu nicht geeignet.