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   OLG Saarbrücken, 30.08.2017 - 1 U 153/16   

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https://dejure.org/2017,68111
OLG Saarbrücken, 30.08.2017 - 1 U 153/16 (https://dejure.org/2017,68111)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30.08.2017 - 1 U 153/16 (https://dejure.org/2017,68111)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30. August 2017 - 1 U 153/16 (https://dejure.org/2017,68111)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.07.2013 - VI ZR 110/13

    Arzthaftungsprozess: Ausnahme von der Bindung des Berufungsgerichts an die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.08.2017 - 1 U 153/16
    Konkrete Anhaltspunkte, welche die Bindung des Berufungsgerichts an die vorinstanzlichen Feststellungen entfallen lassen, können sich aus Fehlern ergeben, die dem Eingangsgericht bei der Feststellung des Sachverhalts unterlaufen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 2.7.2013 - VI ZR 110/13, bei Juris Rn. 7 m.w.N.).

    Zweifel an der Vollständigkeit und Richtigkeit sind bereits dann begründet, wenn aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (BGH, Beschluss vom 2.7.2013 - VI ZR 110/13, bei Juris Rn. 7; Urteil vom 8.6.2004 - VI ZR 230/03, BGHZ 159, 254 ).

  • BGH, 31.05.2017 - VIII ZR 69/16

    Berufungsverfahren: Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel; Beweisantritt ohne

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.08.2017 - 1 U 153/16
    Neu im Sinne dieser Vorschrift ist ein Beweisantritt dann, wenn er entweder in der ersten Instanz überhaupt nicht oder zwar zunächst gestellt, aber im Folgenden auf ihn verzichtet (§ 399 ZPO ) worden ist (BGH, Urteil vom 31. Mai 2017 - VIII ZR 69/16 - NJW 2017, 2288 f., juris Rn. 21).
  • BGH, 04.12.2012 - II ZR 159/10

    Ansprüche einer BGB-Gesellschaft gegen ihren ehemaligen geschäftsführenden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.08.2017 - 1 U 153/16
    Er darf Geschäftschancen nicht für sich sondern nur für die Gesellschaft ausnutzen und hat ihr, wenn er hiergegen verstößt, einen dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen (BGH, Urt. v. 4.12.2012 - II ZR 159/10 - NZG 2013, 216 ff., Rn. 21 m. w. N.).
  • BGH, 15.03.2011 - II ZR 301/09

    Beginn der Verjährung: Zurechnung der Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.08.2017 - 1 U 153/16
    Selbst wenn man ihrer Aussage folgen würde, wäre damit noch nicht bewiesen, dass die Gesellschafter der Klägerin - auf deren Kenntnis kommt es an (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2011 - II ZR 301/09 - NJW-RR 2011, 832 f., juris Rn. 10) - auch Kenntnis davon hatten, dass der Beklagte entgegen dem mit ihm vertraglich vereinbarten Wettbewerbsverbot weitere Mandate nebenher betreut und persönlich abrechnet.
  • LG Wiesbaden, 12.05.2009 - 6 KLs 1160 Js 26113/05

    Die Loyalitätspflicht verbietet es dem Geschäftsführer grundsätzlich,

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.08.2017 - 1 U 153/16
    Gleichzeitig verstößt er gegen die ihm als Geschäftsführer obliegende Vermögensbetreuungspflicht, wenn er der Gesellschaft gebührende Geschäftschancen auf sich umleitet, für sich unter Ausnutzung der Ressourcen der GmbH - insoweit ist unstreitig, dass der Beklagte seine Leistungen in den Räumen der Klägerin unter Verwendung von deren Personal und Material erbracht hat - nutzbar macht und das damit erwirtschaftete Honorar persönlich vereinnahmt (vgl. dazu ausführlich LG Wiesbaden, Urteil vom 12. Mai 2009 - 6 KLs - 1160 Js 26113/05 -, juris Rn 1048 ff.).
  • BGH, 30.05.2000 - IX ZR 121/99

    Zusammenwirken von Immobilienmakler und Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.08.2017 - 1 U 153/16
    Auch der Verlust einer hinreichend konkreten tatsächlichen Erwerbsaussicht ist dem Betroffenen als entgangener Gewinn zu ersetzen; denn eine solche Position gehört zum rechtlich geschützten Vermögensbereich, sofern sie nicht durch Verstoß gegen die guten Sitten oder Verletzung eines gesetzlichen Verbots, das einen solchen Gewinn verhindern soll, erlangt worden ist (BGH, Urteil vom 30. Mai 2000 - IX ZR 121/99 -, BGHZ 144, 343 ff., juris Rn. 17 m. w. N.).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03

    Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.08.2017 - 1 U 153/16
    Zweifel an der Vollständigkeit und Richtigkeit sind bereits dann begründet, wenn aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (BGH, Beschluss vom 2.7.2013 - VI ZR 110/13, bei Juris Rn. 7; Urteil vom 8.6.2004 - VI ZR 230/03, BGHZ 159, 254 ).
  • BGH, 13.10.2016 - IX ZR 214/15

    Feuerversicherung: Berücksichtigung der Architektengebühren und sonstiger

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.08.2017 - 1 U 153/16
    Dieses Versäumnis ist jedoch dem Beklagten zuzurechnen (§ 85 Abs. 2 ZPO ), denn sein damaliger Prozessbevollmächtigter war im Rahmen des Anwaltsvertrages verpflichtet, die Sach- und Rechtslage eingehend zu prüfen und den für seine Partei sichersten Weg zu wählen (BGH, Urt. v. 13.10.2016 - IX ZR 214/15 - r+s 2017, 17 ff. Tz. 23 m.w.N.).
  • BGH, 08.02.2011 - XI ZR 168/08

    Schiedsvereinbarung: Auslegung eines formularmäßigen Schiedsvertrages zwischen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.08.2017 - 1 U 153/16
    Zwar ist die Einrede des Schiedsvertrages nicht an eine Form gebunden, erforderlich ist aber, dass der Beklagte bei Erhebung der Schiedseinrede die Schiedsvereinbarung, auf die er die Einrede stützen will, konkret bezeichnet, um dem staatlichen Gericht die Möglichkeit zu eröffnen, entsprechend dem Regelungszweck des § 1032 Abs. 1 ZPO , vor der Befassung mit der Begründetheit der Klage zu prüfen, ob die Schiedsvereinbarung seiner Zuständigkeit entgegensteht oder ob sie nichtig, unwirksam oder undurchführbar im Sinne des § 1032 Abs. 1 ZPO ist (BGH, Urteil vom 08. Februar 2011 - XI ZR 168/08 - NJW-RR 2011, 1188 ff., juris Rn. 28).
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