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   OLG Saarbrücken, 30.09.2015 - 2 U 25/15   

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https://dejure.org/2015,54217
OLG Saarbrücken, 30.09.2015 - 2 U 25/15 (https://dejure.org/2015,54217)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30.09.2015 - 2 U 25/15 (https://dejure.org/2015,54217)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30. September 2015 - 2 U 25/15 (https://dejure.org/2015,54217)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anerkenntnisurteils bei Anerkenntnis Zug um Zug gegen Zahlung bestimmter Beträge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a; ZPO § 511a; ZPO § 307

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91a; ZPO § 511a; ZPO § 307
    Voraussetzungen eines Anerkenntnisurteils bei Anerkenntnis Zug um Zug gegen Zahlung bestimmter Beträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.03.2005 - VIII ZB 3/04

    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses bei Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2015 - 2 U 25/15
    Die Klägerin war auch nicht zu einer Umstellung des Klageantrages auf Leistung "Zug um Zug" verpflichtet, weil der Beklagten Zahlungsansprüche, die sie dem Klagebegehren (Herausgabe gemäß § 985 BGB) wirksam hätte entgegen halten können, nicht zugestanden haben (statt aller: Zöller/Herget, ZPO, 30. Aufl., § 93, Rdnr. 6 "Zurückbehaltungsrecht", m.w.N.); nichts anderes ergibt sich aus der von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidung des BGH vom 8. März 2005 (VIII ZB 3/04, NJW-RR 2005, 1005).
  • BGH, 23.11.1966 - VIII ZR 160/64

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels bei Beseitigung der zunächst vorhandenen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2015 - 2 U 25/15
    Zwar sind spätere Verminderungen der Beschwer in Abweichung von dem Grundsatz, dass sich die Zulässigkeit des Rechtsmittels nach dem Zeitpunkt seiner Einlegung bestimmt und spätere Verminderungen des Beschwerdegegenstandes unschädlich sind, dann zu beachten, wenn der Rechtsmittelkläger seine zunächst vorhandene Beschwer durch eine aus freien Stücken erfolgte Befriedigung des Klägers - wie hier durch die Herausgabe der Sache unter Verzicht auf die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts - beseitigt und dadurch die Verminderung des Beschwerdegegenstandes unter die Rechtsmittelsumme herbeiführt (BGH, Urteil vom 23. November 1966 - VIII ZR 160/64, NJW 1967, 564).
  • OLG Frankfurt, 20.06.1990 - 23 U 1/89
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2015 - 2 U 25/15
    Denn auch die Beklagte hat die Erledigungserklärung unbedingt und nicht nur hilfsweise abgegeben (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 20. Juni 1990 - 23 U 1/89 -, juris; Jaspersen/Wache in: BeckOK ZPO, Stand: 01.06.2015, § 91a, Rdnr. 14 ff), so dass lediglich im Rahmen der nach § 91a Abs. 1 S. 1 ZPO zu treffenden Kostenentscheidung die Anträge der Beklagten, der Klägerin die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, hilfsweise unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Saarbrücken vom 27. März 2015 - 1 O 198/14 - die Klage abzuweisen, zu behandeln sind.
  • OLG Nürnberg, 19.03.2013 - 14 U 613/12

    Verwendungsersatzanspruch eines Bergungs- und Abschleppunternehmers wegen der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2015 - 2 U 25/15
    Zu keinem anderen Ergebnis zwingt die Entscheidung des OLG Nürnberg vom 19. März 2013 (NJW-RR 2013, 1325), weil es sich nicht um einen vergleichbaren Fall (dort: Abschleppen eines auf der Autobahn liegen gebliebenen Sattelaufliegers, dessen Abstellen im öffentlichen Verkehrsraum nicht möglich war) handelt.
  • BGH, 05.04.1989 - IVb ZR 26/88

    Wirksamkeit eines prozessualen Anerkenntnisses

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2015 - 2 U 25/15
    Auf die Erklärung eines solchermaßen eingeschränkten Anerkenntnisses darf ein Anerkenntnisurteil im Sinne von § 307 ZPO nämlich nur ergehen, wenn der Kläger seinen Sachantrag der Einschränkung anpasst und auf diese Weise seinerseits das Gegenrecht anerkennt (BGH, Urteil vom 5. April 1989 - IVb ZR 26/88 -, BGHZ 107, 142; siehe auch Jaspersen/Wache, aaO, § 307. Rdnr. 13, 14 und § 93, Rdnr. 24, m.w.N.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 05. Oktober 2005 - 4 U 35/05 -, juris), was vorliegend nicht der Fall war.
  • BGH, 08.05.2012 - VIII ZB 91/11

    Rechtsbeschwerdezulassung gegen eine Kostenentscheidung nach übereinstimmender

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2015 - 2 U 25/15
    Die Voraussetzungen der Zulassung der Rechtsbeschwerde liegen - ungeachtet ihrer eingeschränkten Statthaftigkeit im Rahmen des § 91 a ZPO (vgl. BGH, Beschluss vom 08. Mai 2012 - VIII ZB 91/11 -, WuM 2012, 332; Beschluss vom 7. Oktober 2008 - XI ZB 24/07 -, NJW-RR 2009, 425; siehe auch Beschluss vom 08. Mai 2003 - I ZB 40/02 -, NJW-RR 2003, 1075) - nicht vor.
  • BGH, 14.05.2013 - II ZR 262/08

    Erledigung der Hauptsache: Einseitiger Widerruf der Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2015 - 2 U 25/15
    Soweit die Erledigung der Hauptsache anerkanntermaßen auch noch in der Rechtsmittelinstanz erfolgen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 2013 - II ZR 262/08 -, NJW 2013, 2686), haben beide Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache wirksam für erledigt erklärt.
  • BGH, 08.05.2003 - I ZB 40/02

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidung nach Erledigung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2015 - 2 U 25/15
    Die Voraussetzungen der Zulassung der Rechtsbeschwerde liegen - ungeachtet ihrer eingeschränkten Statthaftigkeit im Rahmen des § 91 a ZPO (vgl. BGH, Beschluss vom 08. Mai 2012 - VIII ZB 91/11 -, WuM 2012, 332; Beschluss vom 7. Oktober 2008 - XI ZB 24/07 -, NJW-RR 2009, 425; siehe auch Beschluss vom 08. Mai 2003 - I ZB 40/02 -, NJW-RR 2003, 1075) - nicht vor.
  • BGH, 07.10.2008 - XI ZB 24/07

    Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen eine Kostenentscheidung nach Erledigung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2015 - 2 U 25/15
    Die Voraussetzungen der Zulassung der Rechtsbeschwerde liegen - ungeachtet ihrer eingeschränkten Statthaftigkeit im Rahmen des § 91 a ZPO (vgl. BGH, Beschluss vom 08. Mai 2012 - VIII ZB 91/11 -, WuM 2012, 332; Beschluss vom 7. Oktober 2008 - XI ZB 24/07 -, NJW-RR 2009, 425; siehe auch Beschluss vom 08. Mai 2003 - I ZB 40/02 -, NJW-RR 2003, 1075) - nicht vor.
  • OLG Brandenburg, 05.10.2005 - 4 U 35/05

    Voraussetzungen eines prozessualen Anerkenntnisses; Voraussetzungen des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2015 - 2 U 25/15
    Auf die Erklärung eines solchermaßen eingeschränkten Anerkenntnisses darf ein Anerkenntnisurteil im Sinne von § 307 ZPO nämlich nur ergehen, wenn der Kläger seinen Sachantrag der Einschränkung anpasst und auf diese Weise seinerseits das Gegenrecht anerkennt (BGH, Urteil vom 5. April 1989 - IVb ZR 26/88 -, BGHZ 107, 142; siehe auch Jaspersen/Wache, aaO, § 307. Rdnr. 13, 14 und § 93, Rdnr. 24, m.w.N.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 05. Oktober 2005 - 4 U 35/05 -, juris), was vorliegend nicht der Fall war.
  • AG Brandenburg, 14.10.2016 - 31 C 63/15

    Höhe der privat veranlassten Abschleppkosten

    Gegenansprüche der Beklagten/Widerklägerin führen nämlich nur zu einem Zurückbehaltungs- und nicht unbedingt auch zu einem Besitzrecht ( OLG Saarbrücken , Beschluss vom 30.09.2015, Az.: 2 U 25/15, u.a. in: FD-ZVR 2016, 378892 = BeckRS 2016, Nr.: 09652 = "juris"; OLG Nürnberg , Urteil vom 19.03.2013, Az.: 14 U 613/12, u.a. in: NJW-RR 2013, Seiten 1325 f. ).
  • AG Dinslaken, 20.03.2024 - 30 C 5/24
    nicht den Erlass eines (Teil-) Anerkenntnisurteils, bindet aber den Beklagten (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 30.09.2015, Az. 2 U 25/15; Rüfner, in: beckonline.
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