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   OLG Saarbrücken, 30.10.2014 - 5 W 46/14   

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https://dejure.org/2014,51119
OLG Saarbrücken, 30.10.2014 - 5 W 46/14 (https://dejure.org/2014,51119)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30.10.2014 - 5 W 46/14 (https://dejure.org/2014,51119)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30. Oktober 2014 - 5 W 46/14 (https://dejure.org/2014,51119)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW

    § 58 GKG; § 28 Abs. 1 RVG; § 28 Abs. 2 RVG; § 33 RVG
    Kostenrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit im Insolvenzantragsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit im Insolvenzantragsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Schutz vor voreiligen Insolvenzanträgen - zu Recht?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 764
  • NZI 2015, 434
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Dresden, 14.09.1994 - 3 W 315/93

    Streitwertbemessung bei Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.10.2014 - 5 W 46/14
    Die Gebühren des von einem Gläubiger mit der Vertretung im Insolvenzverfahren beauftragten Rechtsanwalts richten sich nach dem Nennwert der Forderung, des vom Schuldner beauftragten Rechtsanwalts nach dem Wert der Insolvenzmasse, gleichgültig durch wen die verfahrenseinheitliche Maßnahme erfolgt ist (entgegen OLG Dresden, 14. September 1994, 3 W 315/93, MDR 1994, 1253).(Rn.23).

    Dagegen hat das OLG Dresden (MDR 1994, 1253) zu § 77 BRAGO (jetzt § 28 RVG) entschieden, dass sich der Gegenstandswert des Antrags auf Eröffnung des Konkurs- oder Gesamtvollstreckungsverfahrens für alle Beteiligten nach der Forderung des Gläubigers richtet, soweit nicht die Aktivmasse geringer ist.

  • LG Ulm, 05.06.2013 - 3 T 158/11

    Bestimmung des Gegenstandswerts für Rechtsanwaltsgebühren im Zusammenhang mit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.10.2014 - 5 W 46/14
    Das Landgericht Berlin (Beschl. v. 11.03.2009 - 82 T 905/08) und das Landgericht Ulm (Beschl. v. 05.06.2013 - 3 T 158/11) haben sich dem OLG Dresden angeschlossen.
  • BGH, 11.04.2013 - IX ZB 256/11

    Insolvenzeröffnung: Glaubhaftmachung des Eröffnungsgrundes als Voraussetzung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.10.2014 - 5 W 46/14
    Für die Glaubhaftmachung des Insolvenzgrundes durch den Gläubiger ist es ausreichend, wenn Indizien glaubhaft gemacht werden, die einzeln oder in ihrer Häufung nach der allgemeinen Erfahrung den hinreichend sicheren Schluss auf das Vorliegen eines Eröffnungsgrundes zulassen (BGH, Beschl. v. 11.04.2013 - IX ZB 256/11 - NJW 2013, 2119).
  • OLG München, 08.11.2004 - 29 W 2601/04

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei fehlender Mitteilung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.10.2014 - 5 W 46/14
    Auch ein Geheimhaltungsinteresse einer Partei rechtfertigt keine Einschränkung des rechtlichen Gehörs der Gegenseite, so dass der Zusatz, dem Gegner dürfe keine Einsicht gewährt werden, die Verwertung ausschließt (OLG München, NJW 2005, 1130; Leipold in: Stein/Jonas, ZPO, 22.Aufl., § 299 Rdn. 17; Prütting in: MünchKomm(ZPO), 4.Aufl., § 299 Rdn. 31).
  • OLG München, 10.04.2013 - 34 Wx 36/13

    Grundbucheintragung: Inhaltsänderung bei einem eingetragenen Erbbaurecht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.10.2014 - 5 W 46/14
    Dies ist vorliegend sachgerecht, weil es nur um Rechtsfragen geht (allgemein dazu: OLG Stuttgart, FGPrax 2012, 158; OLG München FGPrax 2013, 155).
  • OLG Stuttgart, 05.03.2012 - 8 W 75/12

    Grundbuchverfahrensrecht: Wirksamkeit einer Eintragungsbewilligung über den Tod

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.10.2014 - 5 W 46/14
    Dies ist vorliegend sachgerecht, weil es nur um Rechtsfragen geht (allgemein dazu: OLG Stuttgart, FGPrax 2012, 158; OLG München FGPrax 2013, 155).
  • BGH, 23.01.2003 - IX ZB 227/02

    Streitwert für einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.10.2014 - 5 W 46/14
    Die gerichtliche Wertfestsetzung nach § 58 GKG ist nicht bindend (BGH, Beschl. v. 23.01.2003 - IX ZB 227/02 - ZInsO 2003, 217 zu der Vorgängernorm § 77 BRAGO).
  • BGH, 27.03.2014 - IX ZB 52/13

    Kostenfestsetzung für den Schuldneranwalt im Insolvenzeröffnungsverfahren nach

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.10.2014 - 5 W 46/14
    Die Wertfestsetzung im Verfahren nach § 33 RVG ist für das Kostenfestsetzungsverfahren verbindlich (BGH, Beschl. v. 27.03.2014 - IX ZB 52/13 - ZinsO 2014, 911).
  • OLG Köln, 08.02.1993 - 2 W 84/92
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.10.2014 - 5 W 46/14
    Vergleichbar hat auch das OLG Köln (JurBüro 1994, 100) argumentiert.
  • BGH, 19.10.1954 - 2 StR 178/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.10.2014 - 5 W 46/14
    Teilweise wird - neben dem klaren Wortlaut von § 28 RVG - die Entscheidung des OLG Stuttgart, NJW 1954, 1853, zitiert, die dieses Ergebnis damit begründet, dass der Rechtsanwalt, der den Schuldner im Kampf gegen den Konkurs vertritt, das Aktivvermögen des Schuldners vor dem Konkurszugriff retten will, mag er nun einen bereits ergangenen Konkurseröffnungsbeschluss mittels der Beschwerde angreifen oder mag er sich gegen den im Beschwerderechtszug wiederholten Antrag des Gläubigers auf Konkurseröffnung verteidigen.
  • KG, 07.11.2023 - 20 W 31/23
    Insbesondere ist streitig, ob die Bestimmung aufgrund des Wortlautes "Wert der Insolvenzmasse" allein auf § 58 Abs. 1 GKG verweist (nur hier finden sich Vorgaben zur weiteren Berechnung des sich sonst aus § 35 InsO ergebenden Begriffes der Insolvenzmasse), obgleich der genannte Paragraph in § 28 Abs. 1 Satz 1 RVG insgesamt benannt wird (so OLG Saarbrücken, Beschluss vom 30.10.2014 - 5 W 46/14, BeckRS 2015, 6751, beck-online; Mayer, FD-RVG 2014, 354336, beck-online; BeckOK RVG/K. Sommerfeldt/M. Sommerfeldt, 61. Ed. 1.9.2023, RVG § 28 Rn. 3.2; Toussaint/Toussaint, 53. Aufl. 2023 Rn. 3, RVG § 28; Riedel/Sußbauer RVG/Potthoff, 10. Aufl. 2015, RVG § 28 Rn. 13; Frege/Keller/Riedel InsR, Teil 9. Vergütung im Insolvenzverfahren und Kosten des Insolvenzverfahrens Rn. 200, beck-online;Mock in: Schneider/Volpert, AnwK RVG, § 28 Gegenstandswert im Insolvenzverfahren, Rn. 6 ff.), oder aber - trotz der gewählten Formulierung "Wert der Insolvenzmasse" - auch auf die in § 58 Abs. 2 GKG enthaltene, für die Berechnung der Gerichtskosten geltende Begrenzung dieses Wertansatzes, sofern der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den Gläubiger gestellt wird.

    Vielmehr erscheint die Ansicht, welche die Gebühren der den Schuldner vertretenden Rechtsanwälte ausschließlich nach dem Wert der Insolvenzmasse berechnet, d.h. ohne Rücksicht darauf, durch wen das Insolvenzeröffnungsverfahren angestrengt worden war, aus den bereits vom OLG Saarbrücken (Beschluss vom 30.10.2014 - 5 W 46/14, BeckRS 2015, 6751 Rn. 19 ff, beck-online) umfassend gewürdigten Gründen vorzugswürdig.

    Die gegenteilige, allein auf den Klammerzusatz abstellende Auffassung geht insofern, wie auch das OLG Saarbrücken entschieden hat (Beschluss vom 30.10.2014 - 5 W 46/14, BeckRS 2015, 6751 Rn. 24, beck-online), über den Wortlaut hinaus.

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