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   OLG Saarbrücken, 30.11.2016 - 5 U 14/16   

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https://dejure.org/2016,52451
OLG Saarbrücken, 30.11.2016 - 5 U 14/16 (https://dejure.org/2016,52451)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30.11.2016 - 5 U 14/16 (https://dejure.org/2016,52451)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30. November 2016 - 5 U 14/16 (https://dejure.org/2016,52451)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche eines deutschen Versicherungsnehmers gegen einen englischen Lebensversicherer auf Schadensersatz wegen Verletzung von Aufklärungspflichten beim Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages vom Typ ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche eines deutschen Versicherungsnehmers gegen einen englischen Lebensversicherer auf Schadensersatz wegen Verletzung von Aufklärungspflichten beim Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages vom Typ ...

  • rechtsportal.de

    EuGVVO Art. 9 Abs. 1b ; EuGVVO Art. 5 Nr. 1a
    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche eines deutschen Versicherungsnehmers gegen einen englischen Lebensversicherer auf Schadensersatz wegen Verletzung von Aufklärungspflichten beim Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages vom Typ ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 18.11.2009 - IV ZR 36/09

    Anspruch auf Schadensersatz aus einem Versicherungsvertrag; Gerichtsstand bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.11.2016 - 5 U 14/16
    Der Schadensersatzanspruch ist eng mit dem eigentlichen Vertrag und seinen Voraussetzungen verknüpft; die geschuldete Aufklärung ergänzt als Schutzpflicht die Leistungspflicht (BGH, Beschluss vom 18.11.2009 -IV ZR 36/09 - VersR 2010, 645).

    Kommt es zum Vertragsschluss, gelten wieder die oben genannten Argumente, nämlich dass der Schadensersatzanspruch eng mit dem eigentlichen Vertrag und seinen Voraussetzungen verknüpft ist und die geschuldete Aufklärung als Schutzpflicht die Leistungspflicht ergänzt (BGH, Beschluss vom 18.11.2009 -IV ZR 36/09 - VersR 2010, 645).

  • EuGH, 17.09.2002 - C-334/00

    Tacconi

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.11.2016 - 5 U 14/16
    Schadensersatz wegen der Verletzung vorvertraglicher Pflichten können nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs (Urteil vom 17. September 2001 - Rs. C-334/00 - Tacconi, ECLI:EU:C:2002:499 Rn. 23, 27) im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung nach Art. 5 Nr. 3 EuGVVO verfolgt werden, wenn es z. B. wegen Abbruchs der Vertragsverhandlungen nicht zum Vertragsschluss kommt (Beispiel: öst. OGH, JBl 2007, 800, 803) oder eine vertragsfremde Person, z.B. ein Vertreter ohne Vertretungsmacht, in Anspruch genommen werden soll (Beispiel: öst. OGH, ZfRV 2007, 112).

    an einer "freiwillig eingegangenen Verpflichtung" fehlt (EuGH, Urteil vom 17. September 2001 - Rs. C-334/00 - Tacconi, ECLI:EU:C:2002:499 Rn. 23).

  • BGH, 16.10.2015 - V ZR 120/14

    Revisionsverfahren betreffend Schadensersatzansprüche aus einem Kaufvertrag über

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.11.2016 - 5 U 14/16
    Vielmehr bestimmt sich der Gerichtsstand solcher Ansprüche nicht danach, wo diese selbst zu erfüllen wären, sondern danach, wo der Primäranspruch, an den sie anknüpfen, zu erfüllen war oder erfüllt wurde (BGH, Urteil vom 16.10.2015 - V ZR 120/14 - VersR 2016, 342)     Seite 8 .

    Umgekehrt ist der Gerichtsstand des Erfüllungsortes maßgeblich, wenn der Vertrag tatsächlich zustande kommt und der Vertragspartner in Anspruch genommen wird (in diesem Sinne etwa: EuGH, Urteil vom 14. Mai 2009 - Rs. C-180/06 - Ilsinger, ECLI:EU:C:2009:303 Rn. 57 allerdings obiter zu einer Gewinnzusage; BGH, Urteil vom 16.10.2015 -V ZR 120/14 - VersR 20 16, 342 allerdings letztlich offen gelassen; Schlosser, EU-Zivilprozessrecht, 3. Aufl., Art. 5 EuGVVO Rn. 5).

  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.11.2016 - 5 U 14/16
    Die internationale Zuständigkeit ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in jedem Verfahrensstadium und in jeder Instanz von Amts wegen zu prüfen, selbst in der Revisionsinstanz (BGH, Urteil vom 28.11.2002 - III ZR 102/02 - NJW 2003, 426).

    Dies hat der Große Senat in Zivilsachen des BGH bereits im Jahr 1965 entschieden (BGH, Urteil vom 14.06.1965 - GSZ 1/65 - NJW 19 65, 1665; BGH, Urteil vom 28.11.2002 - III ZR 102/02 - NJW 2003, 426).

  • EuGH, 17.09.2009 - C-347/08

    Vorarlberger Gebietskrankenkasse - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 9 Abs. 1

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.11.2016 - 5 U 14/16
    i.S.v. Art. 9 Abs. 1b EuGVVO ist, ist, wie die Vorschriften der Verordnung generell (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 17.09.2009, Az. C 347/08, VersR 2009, 1512, Nr. 35), autonom auszulegen.

    Aus dem Schutzzweck dieser Vorschriften ergibt sich, dass die von der Verordnung vorgesehenen besonderen Zuständigkeitsregelungen nicht auf Personen ausgedehnt werden dürfen, die dieses Schutzes nicht bedürfen (EuGH, Urteil vom 17.9.2009 - C-347/08, Vorarlberger Gebietskrankenkasse /WGV Schwäbische Allgemeine Versicherungs AG, EuZW 2009, 855).

  • OLG München, 30.01.2009 - 25 U 3097/07

    Örtliche Zuständigkeit: Umfangs des Gerichtsstands für Haustürgeschäfte;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.11.2016 - 5 U 14/16
    Abweichendes wird nur für den Fall vertreten, dass vorvertragliches Verschulden zum Scheitern des Vertragsschlusses geführt hat (OLG München, VersR 2009, 1382).
  • EuGH, 14.05.2009 - C-180/06

    Ilsinger - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.11.2016 - 5 U 14/16
    Umgekehrt ist der Gerichtsstand des Erfüllungsortes maßgeblich, wenn der Vertrag tatsächlich zustande kommt und der Vertragspartner in Anspruch genommen wird (in diesem Sinne etwa: EuGH, Urteil vom 14. Mai 2009 - Rs. C-180/06 - Ilsinger, ECLI:EU:C:2009:303 Rn. 57 allerdings obiter zu einer Gewinnzusage; BGH, Urteil vom 16.10.2015 -V ZR 120/14 - VersR 20 16, 342 allerdings letztlich offen gelassen; Schlosser, EU-Zivilprozessrecht, 3. Aufl., Art. 5 EuGVVO Rn. 5).
  • BGH, 14.06.1965 - GSZ 1/65

    Internationale Zuständigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.11.2016 - 5 U 14/16
    Dies hat der Große Senat in Zivilsachen des BGH bereits im Jahr 1965 entschieden (BGH, Urteil vom 14.06.1965 - GSZ 1/65 - NJW 19 65, 1665; BGH, Urteil vom 28.11.2002 - III ZR 102/02 - NJW 2003, 426).
  • EuGH, 26.05.2005 - C-77/04

    GIE Réunion européenne u.a. - Brüsseler Übereinkommen - Auslegung des Artikels 6

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.11.2016 - 5 U 14/16
    Allgemein ist durch die Rechtsprechung des EuGH geklärt, dass ein besonderer Schutz im Rahmen der Beziehung zwischen gewerblich Tätigen des Versicherungssektors, von denen keiner als der Schwächere angesehen werden kann, nicht gerechtfertigt ist (EuGH, Urt. vom 26.5.2005 - C-77/04 GIE Réunion européenne u.a.).
  • BGH, 06.05.2008 - VI ZR 200/05

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte wegen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.11.2016 - 5 U 14/16
    Aus der vom Kläger zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 06.05.2008 - VI ZR 200/05 - VersR 2008, 955 folgt nichts anderes.
  • KG, 19.07.2013 - 6 U 103/11

    Internationale Zuständigkeit: Schadensersatzklage eines Zessionars des

  • OLG Dresden, 14.01.2014 - 4 U 717/13

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klagen einer Bank aus

  • EuGH, 19.01.1993 - C-89/91

    Shearson Lehman Hutton / TVB

  • OLG Stuttgart, 31.07.2012 - 5 U 150/11

    Gerichtsstand: Klage gegen mehrere Beklagte aus Ländern innerhalb und außerhalb

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