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   OLG Saarbrücken, 31.01.2020 - 5 W 48/19   

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https://dejure.org/2020,13428
OLG Saarbrücken, 31.01.2020 - 5 W 48/19 (https://dejure.org/2020,13428)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 31.01.2020 - 5 W 48/19 (https://dejure.org/2020,13428)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 31. Januar 2020 - 5 W 48/19 (https://dejure.org/2020,13428)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Aufklärungspflicht des Registergerichts bei amtswegiger Löschung einer GmbH wegen Vermögenslosigkeit

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Löschung einer GmbH wegen Vermögenslosigkeit

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Löschung einer GmbH wegen Vermögenslosigkeit

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2020, 179
  • NZG 2020, 792
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 3 Wx 3/11
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.01.2020 - 5 W 48/19
    Dabei handelt das Registergericht nach pflichtgemäßem Ermessen unter Abwägung des öffentlichen Interesses an der Entfernung der vermögenslosen Gesellschaft aus dem Register und einem etwaigen privaten Interesse der Gesellschafter am Fortbestand der Gesellschaft (§ 394 Abs. 1 Satz 1 FamFG; siehe OLG Düsseldorf, FGPrax 2011, 134; Senat, Beschl. v. 28.11.2011 - 5 W 248/11 - 110).

    Nach Anhörung der berufsständischen Organe - hier der IHK - gemäß § 394 Abs. 2 Satz 3 FamFG ist zu prüfen, ob die Gesellschaft nach der Auffassung eines vernünftig denkenden Kaufmanns ohne Aktivvermögen ist (OLG Düsseldorf, FGPrax 2011, 134).

  • OLG Brandenburg, 06.03.2000 - 8 Wx 595/99

    Zurückweisung von Vorbringen durch den Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.01.2020 - 5 W 48/19
    Was der Gesellschaft gehört, ist nur dann Vermögen im Sinne des § 394 FamFG, wenn es im Fall der Zerschlagung der Gesellschaft auch zur Gläubigerbefriedigung verwertbar wäre (OLG Brandenburg, NJW-RR 2001, 176).

    Das Registergericht darf seine Löschungsentscheidung wegen § 26 FamFG zwar nicht allein auf eine unterlassene Darlegung des Geschäftsführers stützen, sondern muss die Voraussetzungen eigenständig und sorgfältig prüfen (OLG Frankfurt, FGPrax 2006, 83), andererseits ist es nicht gehalten, "ins Blaue hinein" tätig zu werden (OLG Brandenburg, NJW-RR 2001, 176).

  • OLG Frankfurt, 10.10.2005 - 20 W 289/05

    Registerrecht: Zulässigkeit der Löschung einer GmbH im Handelsregister bei noch

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.01.2020 - 5 W 48/19
    Das Registergericht darf seine Löschungsentscheidung wegen § 26 FamFG zwar nicht allein auf eine unterlassene Darlegung des Geschäftsführers stützen, sondern muss die Voraussetzungen eigenständig und sorgfältig prüfen (OLG Frankfurt, FGPrax 2006, 83), andererseits ist es nicht gehalten, "ins Blaue hinein" tätig zu werden (OLG Brandenburg, NJW-RR 2001, 176).
  • KG, 10.07.2012 - 5 W 248/11

    Honorarklage des Patentanwalts als Patentstreitsache

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.01.2020 - 5 W 48/19
    Dabei handelt das Registergericht nach pflichtgemäßem Ermessen unter Abwägung des öffentlichen Interesses an der Entfernung der vermögenslosen Gesellschaft aus dem Register und einem etwaigen privaten Interesse der Gesellschafter am Fortbestand der Gesellschaft (§ 394 Abs. 1 Satz 1 FamFG; siehe OLG Düsseldorf, FGPrax 2011, 134; Senat, Beschl. v. 28.11.2011 - 5 W 248/11 - 110).
  • BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 43/99

    Vermögenslosigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.01.2020 - 5 W 48/19
    Soweit kein Grund ersichtlich ist, wieso sie vorhandene Vermögenswerte nicht wenigstens identifizierbar bezeichnet, kann von Vermögenslosigkeit ausgegangen werden (BayObLG, Beschl. v. 10.02.1999 - 3Z BR 43/99 - FGPrax 1999, 114).
  • OLG Karlsruhe, 21.08.2014 - 11 Wx 92/13

    Handelsregister: Amtslöschung einer Gesellschaft wegen erheblicher

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.01.2020 - 5 W 48/19
    Es kommt letztlich darauf an, ob eine kaufmännisch-wirtschaftliche Betrachtungsweise eine Zugriffs- und Verteilungsmasse ergibt, die für Gläubiger zur Verfügung steht (OLG Karlsruhe, MDR 2014, 1293).
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