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   OLG Schleswig, 01.03.2016 - 3 U 12/15   

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https://dejure.org/2016,31409
OLG Schleswig, 01.03.2016 - 3 U 12/15 (https://dejure.org/2016,31409)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01.03.2016 - 3 U 12/15 (https://dejure.org/2016,31409)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01. März 2016 - 3 U 12/15 (https://dejure.org/2016,31409)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Teilnahme an erneuter Abnahme "erschlichen": Bauträger kann zurücktreten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Teilnahme an erneuter Abnahme "erschlichen": Bauträger kann zurücktreten! (IBR 2017, 24)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.10.2015 - V ZB 171/14

    Notarbeschwerdeverfahren: Berechtigte Amtsverweigerung des Notars hinsichtlich

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.03.2016 - 3 U 12/15
    Zwar hat der BGH - wie schon die Vorinstanz - den auf die Anweisung hin ergangenen entsprechenden Vorbescheid für pflichtwidrig erklärt; er verstoße gegen die Amtspflicht zur unparteilichen Ausübung des Notaramtes, weil einerseits viel für die Unwirksamkeit der Vertragsklausel spräche und andererseits die Nachteile für die Beklagten bei Durchführung der Anweisung erheblich seien (s. im Einzeln BGH, Beschluss vom 01.10.2015 - V ZB 171/14 -).
  • BGH, 30.03.1995 - IX ZR 182/94

    Gebührenanspruch des Prozeßbevollmächtigten nach Notwendigkeit der Mandatierung

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.03.2016 - 3 U 12/15
    Die beiden hauptsächlich von der Klägerin zitierten Entscheidungen des BGH zur Unzumutbarkeit des Festhaltens am Vertrag bei unredlichem Verhalten des anderen Teils betrafen einmal einen Vertrag, dessen Durchführung noch nicht begonnen hatte (BGH NJW 1978, 260: Teileaustausch bei Pkw vor Übereignung und Zahlung), und einmal einen Fall ganz erheblich vertragsgefährdenden Verhaltens (BGH NJW 1995, 1954: Veruntreuung der Gelder anderer Mandanten durch Rechtsanwalt).
  • BGH, 19.10.1977 - VIII ZR 42/76

    Porsche-Spoiler - Zum Rücktrittsrecht von einem Autokaufvertrag aus pVV,

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.03.2016 - 3 U 12/15
    Die beiden hauptsächlich von der Klägerin zitierten Entscheidungen des BGH zur Unzumutbarkeit des Festhaltens am Vertrag bei unredlichem Verhalten des anderen Teils betrafen einmal einen Vertrag, dessen Durchführung noch nicht begonnen hatte (BGH NJW 1978, 260: Teileaustausch bei Pkw vor Übereignung und Zahlung), und einmal einen Fall ganz erheblich vertragsgefährdenden Verhaltens (BGH NJW 1995, 1954: Veruntreuung der Gelder anderer Mandanten durch Rechtsanwalt).
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08

    Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.03.2016 - 3 U 12/15
    In einem anderen Fall hat er zwar ausgesprochen, dass die Geltendmachung vertraglich nicht bestehender Rechte gegenüber dem Vertragspartner pflichtwidrig sein kann (BGH NJW 2009, 1262).
  • OLG München, 14.09.2017 - 23 U 667/17

    Anspruch auf Rückzahlung von gesamtem Kaufpreis aus Rückabwicklung eines

    In diesem Rahmen kann es auch von Bedeutung sein, wenn der Gläubiger die Pflichtverletzung mit zu vertreten hat (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 01. März 2016 - 3 U 12/15 -, Rn. 41, juris).
  • KG, 07.05.2019 - 21 U 139/18

    Wirksamkeit des Rücktritts des Bauträgers vom Kaufvertrag über eine

    Ein Schwellenwert in Höhe von 10 % der vereinbarten Vergütung (so KG, Urteil vom 1. Juli 2014, 7 U 161/13, Rz. 59) erschiene dem Senat auch als zu hoch (so auch Pause a.a.O., Rz. 388, und OLG Schleswig, Urteil vom 1. März 2016, 3 U 12/15: "5 %"; abschwächend Basty, a.a.O., Rz. 199: "5 bis 10 %").
  • OLG Celle, 08.06.2022 - 16 U 171/21
    Dabei sind insbesondere der Vertragsgegenstand, das für die Durchführung des Vertrags notwendige Vertrauensverhältnis und die Dauer der Vertragsbeziehung zu berücksichtigen (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 1. März 2016 - 3 U 12/15, juris Rn. 41; BeckOGK BGB/Riehm aaO § 324 Rn. 50; MüKoBGB/Ernst aaO § 324 Rn. 7; jew. mwN).

    In diesem Rahmen kann es auch von Bedeutung sein, wenn der Gläubiger die Pflichtverletzung mit zu vertreten hat (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 1. März 2016 aaO Rn. 41).

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