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   OLG Schleswig, 01.04.2010 - 3 Wx 80/09   

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https://dejure.org/2010,11066
OLG Schleswig, 01.04.2010 - 3 Wx 80/09 (https://dejure.org/2010,11066)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01.04.2010 - 3 Wx 80/09 (https://dejure.org/2010,11066)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01. April 2010 - 3 Wx 80/09 (https://dejure.org/2010,11066)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit und Grenzen der Verfügung über das Anwartschaftsrecht des Nacherben; Zulässigkeit der Beschwerde des Erwerbers des Nacherbenanwartschaftsrechts gegen die Erteilung eines Erbschein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit und Grenzen der Verfügung über das Anwartschaftsrecht des Nacherben; Zulässigkeit der Beschwerde des Erwerbers des Nacherbenanwartschaftsrechts gegen die Erteilung eines Erbschein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1771
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 22.08.1980 - 3 W 234/80
    Auszug aus OLG Schleswig, 01.04.2010 - 3 Wx 80/09
    Das Landgericht hat allerdings zutreffend ausgeführt, dass der Erwerber des Nacherbenanwartschaftsrechtes in den Erbschein nicht aufzunehmen ist, weil er auch mit dem Eintritt des Nacherbfalls nicht Erbe wird (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1981, 143; Erman/M. Schmidt, BGB , 12. Aufl. 2008, § 2100 Rn. 12; MüKo zum BGB/Krunsky, 5. Aufl. 2010, § 2100 Rn. 14 m.z.N. Rn. 8; Staudinger/Avenarius, Neubearbeitung 2003, § 2100 Rn. 84).

    Mit diesem Erbschein und dem notariell beglaubigten Übertragungsgeschäft zwischen ihm und dem Nacherben kann er sich sodann hinsichtlich seiner Rechte hinreichend legitimieren (MüKo zum BGB/Grunsky aaO., § 2100 Rn. 40 und MüKo zum BGB/J. Mayer, aaO., § 2353 Rn. 83; Erman/B. Schlüter, aaO., § 2353 Rn. 8; vgl. auch OLG Düsseldorf, MDR 1981, 143).

  • RG, 11.10.1906 - IV 286/06

    Erbschein

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.04.2010 - 3 Wx 80/09
    Dementsprechend ist auch für den Erbschaftskauf (Übertragung des Erbteils nach § 2033 BGB ) anerkannt, dass der Erwerber nicht Erbe im Rechtsinne wird (vgl. MüKo-BGB/J.Mayer, 5. Aufl. 2010, § 2353 Rn. 83 und RGZ 64, 173, 177 f).

    Er ist durch die Übertragung aber lediglich in die Rechtsposition des Nacherben an dem Nachlass eingerückt, erhält jedoch mit dem Übertragungsakt und dem Eintritt des Nacherbfalles nicht die volle Rechtsstellung des Erben (vgl. RGZ 64, 173, 177).

  • BGH, 22.02.1989 - IVb ZB 209/87

    Antragsberechtigung eines privatrechtlich organisierten Trägers der betrieblichen

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.04.2010 - 3 Wx 80/09
    Das ist dann der Fall, wenn die eigene Erstbeschwerde des Beschwerdeführers - aus welchem Grund auch immer - zurückgewiesen oder verworfen worden ist (BGH NJW 1989, 1860; Senat, Beschluss vom 2.3.2009, 3 Wx 48/08; Meyer-Holz in Keidel/Kuntze/Winkler, FGG , 15. Aufl. 2003, § 27 Rn. 10).
  • OLG Köln, 11.10.2010 - 2 Wx 39/10

    Geltung der Stichtagsregelung für das Erbrecht nichtehelicher Abkömmlinge

    Deshalb ist weder dem Erwerber eines Erbteils ein Erbschein zu erteilen, noch wird ein den gesetzlichen (Mit-) Erben ausweisender Erbschein im Sinne von § 2361 Abs. 1 BGB dadurch unrichtig, daß der Erbe seinen Erbteil auf einen Dritten überträgt (vgl. RGZ 64, 173 [178]; BayObLG NJW-RR 2001, 1521 [1522]; OLG Braunschweig, NJOZ 2004, 3856 [3857]; OLG Düsseldorf, MDR 1981, 143; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1991, 332; OLG Schleswig, SchlHA 2010, 292 ff., hier zitiert nach juris, Rdn. 27, 28; Gergen in Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl. 2010, Rdn. 27; Jauernig/Stürner, BGB, 13. Aufl. 2009, § 2033, Rdn. 5; Staudinger/Werner, BGB, Neubearbeitung 2002, § 2033, Rdn. 24).
  • OLG Saarbrücken, 11.07.2023 - 5 W 35/23

    Rechtsstellung des Nacherben; Anforderungen an den Nachweis der Nacherbfolge bei

    Der Erbwerber der Nacherbenanwartschaft wird daher mit Eintritt des Nacherbfalls nur vermögensrechtlicher Gesamtnachfolger des Erblassers, während der Veräußerer formal weiter als Nacherbe fungiert und als solcher auch in den Erbschein aufzunehmen ist (BayObLG, FamRZ 2002, 350; OLG Schleswig, ZEV 2010, 574; OLG Köln, ZEV 2018, 138; OLG München, NJW-RR 2018, 71; Staudinger/Avenarius (2019) BGB § 2100, Rn. 84; Schneider, in: jurisPK-BGB a.a.O., § 2100 Rn. 26).
  • LG Hanau, 04.03.2014 - 4 O 894/13
    Hat der Erblasser allerdings ausdrücklich einen Ersatznacherben berufen, so spricht eine tatsächliche, frei widerlegliche Vermutung dafür, dass er die Vererblichkeit ausgeschlossen hat (OLG Schleswig ZEV 2010, 574; OLG Hamm Rpfleger 2003, 436), da andernfalls der Tod des Nacherben vor Eintritt des Nacherbfalls kein Ersatzfall wäre.
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