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   OLG Schleswig, 01.04.2020 - 12 U 160/19   

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https://dejure.org/2020,36985
OLG Schleswig, 01.04.2020 - 12 U 160/19 (https://dejure.org/2020,36985)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01.04.2020 - 12 U 160/19 (https://dejure.org/2020,36985)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01. April 2020 - 12 U 160/19 (https://dejure.org/2020,36985)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewerberaummiete - und die Verjährung mietvertraglicher Erfüllungsansprüche

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.04.2009 - XI ZR 148/08

    Keine Außenhaftung des Treugeber- Gesellschafters für Gesellschaftsschulden

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.04.2020 - 12 U 160/19
    Zwar ist einem auf Verwirkung gerichteten Sachvortrag in einem Anwaltsprozess nicht immer zugleich die Verjährungseinrede zu entnehmen (BGH NJW-RR 2009, 1040-1043).

    Für die Erhebung der Einrede wird jedoch auch keine bestimmte Form oder Ausdrucksweise verlangt (BGH NJW-RR 2009, 1040-1043).

    Es genügt vielmehr, wenn sich der Schuldner dem Sinne nach auf den Ablauf der Verjährungsfrist beruft (BGH NJW-RR 2009, 1040-1043).

    Es muss aus dem Sinn der Erklärungen deutlich werden, dass der Schuldner seine endgültige Leistungsverweigerung gerade mit dem Ablauf der Verjährungsfrist begründet (BGH NJW-RR 2009, 1040-1043).

  • BGH, 12.05.2010 - VIII ZR 96/09

    Zu den Begründungsanforderungen bei fristloser Kündigung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.04.2020 - 12 U 160/19
    Nach dem Zeitpunkt, zu dem bezüglich der Betriebskosten Abrechnungsreife eintritt, können Vorschusszahlungen nicht weiter verlangt werden (BGH NZM 2010, 548, zitiert nach und dort auch als allgemein anerkannte Meinung dargestellt: Zehelein in: Gsell u.a., beck-online Großkommentar BGB, a.a.O., § 546a, Rn. 55).
  • BGH, 30.11.1979 - V ZR 214/77

    Entgangener Gewinn bei verbotswidrigen Verträgen; Nutzungsausfall als

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.04.2020 - 12 U 160/19
    Selbst wenn ein Verstoß gegen das Bauordnungsrecht vorliegen sollte, führte die Vermietung eines Raumes zu einem bauordnungsrechtlich nicht zulässigen Gebrauch nicht zu einer Nichtigkeit des Gewerbemietvertrages nach § 134 BGB (BGH, BGHZ 75 366 ff.; Vossler in: Gsell u.a., beck-online Großkommentar BGB, a.a.O., § 134 Rn. 168).
  • BGH, 07.03.2013 - VII ZR 162/12

    Unwirksame Vorauszahlungsvereinbarungen bei einem Vertrag über Lieferung und

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.04.2020 - 12 U 160/19
    Das Bestehen einer dauernden oder aufschiebenden Einrede schließt nicht nur den Verzug, sondern auch die Anwendung des in den Rechtsfolgen weitergehenden § 281 BGB aus (BGH NJW 2013, 1431; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 281, Rn. 8).
  • BGH, 16.03.1988 - VIII ZR 184/87

    Umwandlung eines verjährten Hauptleistungsanspruchs in einen ...

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.04.2020 - 12 U 160/19
    Der Bundesgerichtshof hat dies offengelassen und auch die Frage nicht entschieden, ob die Einrede der Verjährung in solchen Fällen zumindest später im Prozess erhoben werden muss (BGH NJW 1988, 1778).
  • BGH, 08.01.2014 - XII ZR 12/13

    Beendeter Gewerberaummietvertrag: Kurze Verjährungsfrist für Ansprüche auf

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.04.2020 - 12 U 160/19
    Unter anderem fasst der Bundesgerichtshof auch Ansprüche wegen übernommener Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten unter die kurze Verjährung des § 548 BGB (BGH, Urteil vom 08.01.2014, Az: XII ZR 12/13).
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