Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 01.08.2008 - 4 U 52/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5989
OLG Schleswig, 01.08.2008 - 4 U 52/08 (https://dejure.org/2008,5989)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01.08.2008 - 4 U 52/08 (https://dejure.org/2008,5989)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01. August 2008 - 4 U 52/08 (https://dejure.org/2008,5989)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,5989) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber einem minderjährigen Kind; Anspruch auf Prozesskostenvorschuss für einen Schadensersatzanspruch aus Arzthaftung

  • Judicialis

    BGB § 1360 a Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1360a Abs. 4
    Umfang der Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber einem minderjährigen Kind; Anspruch auf Prozesskostenvorschuss für einen Schadensersatzanspruch aus Arzthaftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Kiel - 8 O 66/06
  • OLG Schleswig, 01.08.2008 - 4 U 52/08

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 727
  • MDR 2009, 393
  • FamRZ 2009, 897
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.08.2004 - XII ZA 6/04

    Erfolgsaussicht einer Rechtsbeschwerde; Höhe des Anspruchs eines minderjährigen

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.08.2008 - 4 U 52/08
    Die Raten nach § 115 ZPO wahren den notwendigen Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen (vgl. hierzu BGH NJW-RR 2004, 1662 f. = MDR 2005, 94 f.).
  • VG Augsburg, 29.11.2010 - Au 6 S 10.1600

    Kindernachzug; keine alleinige Personensorge des im Bundesgebiet lebenden

    Nach der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ist der Antragsteller derzeit nicht in der Lage, die Kosten des Prozesses - auch nicht in Raten - aufzubringen, obwohl der Antragsteller grundsätzlich in entsprechender Anwendung von § 1360 a Abs. 4 BGB einen Prozesskostenvorschuss gegenüber seinem Vater hat (vgl. OVG Schleswig-Holstein vom 1.8.2008 Az. 4 U 52/08 - Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht