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   OLG Schleswig, 01.08.2011 - 16 W 90/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,13771
OLG Schleswig, 01.08.2011 - 16 W 90/11 (https://dejure.org/2011,13771)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01.08.2011 - 16 W 90/11 (https://dejure.org/2011,13771)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01. August 2011 - 16 W 90/11 (https://dejure.org/2011,13771)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zum Unterhalt eines 3,0 m breiten Streifens als Handlungsgebot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 887; ZPO § 888; ZPO § 890
    Vollstreckung einer Verurteilung zum Schneeräumen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schneeräumpflicht ist Unterlassungs-/Duldungspflicht?!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zwangsvollstreckung von Schneeräumpflicht: Vertretbare Handlung! (IMR 2011, 432)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1695
  • MDR 2011, 1204
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Saarbrücken, 06.04.2000 - 5 W 22/00

    Vollstreckung einer Verurteilung zu "geeigneten Maßnahmen"

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.08.2011 - 16 W 90/11
    Entscheidend ist vielmehr, ob - bei verständiger Auslegung des Titels - der Sache nach ein Gebot zum Unterlassen oder ein Gebot zum Handeln ausgesprochen worden ist (vgl. OLG Köln, MDR 1995, 95 , Rn 6 nach juris; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2001, 163 , Rn 9 nach juris).
  • OLG Hamm, 10.10.1972 - 14 W 72/72
    Auszug aus OLG Schleswig, 01.08.2011 - 16 W 90/11
    Für Dauerverpflichtungen zur Vornahme einer Handlung bleibt es bei der Anwendbarkeit der §§ 887, 888 ; § 890 ZPO ist nicht - auch nicht analog - anwendbar (OLG Köln, aaO., Rn 7 nach juris; OLG Hamm, NJW 1973, 1135; Stein-Jonas/Brehm, ZPO , 22. Aufl., Rn 11; Wieczorek/Storz, ZPO , 3. Aufl., § 887 Rn 35 - 39; Musielak, ZPO , 8. Aufl., § 887 Rn 6; für Wahlmöglichkeiten des Gläubigers Thomas-Putzo/Hüßtege, ZPO , 31. Aufl., Rn 1 c und § 890 Rn 4; einschränkend Münchener Kommentar Gruber, ZPO , 3. Aufl., § 887 Rn 16, 890 Rn 9; anderer Meinung LG Berlin, WUM 1994, 552; Rn 3 f. nach juris).
  • OLG Köln, 13.04.1994 - 2 W 50/94

    Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des § 890 ZPO auf einstweilige Verfügungen

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.08.2011 - 16 W 90/11
    Entscheidend ist vielmehr, ob - bei verständiger Auslegung des Titels - der Sache nach ein Gebot zum Unterlassen oder ein Gebot zum Handeln ausgesprochen worden ist (vgl. OLG Köln, MDR 1995, 95 , Rn 6 nach juris; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2001, 163 , Rn 9 nach juris).
  • OLG Frankfurt, 24.03.2023 - 26 W 1/23

    Keine Vollstreckung einer Verpflichtung zum Rückschnitt einer Bepflanzung nach §

    Bei dem von der Schuldnerin geschuldeten Rückschnitt der Bepflanzung handelt es sich grundsätzlich um eine vertretbare Handlung, da die entsprechenden Arbeiten auch von einem Dritten vorgenommen werden können (in Bezug auf die "Beseitigung von [...] Anpflanzungen" so auch BGH, Beschluss vom 19.03.2004 - IXa ZB 328/03 -, NJW-RR 2005, 212, 213, und für die Verpflichtung "Anpflanzungen regelmäßig zurückzuschneiden" OLG Schleswig, Beschluss vom 01.08.2011 - 16 W 90/11 -, NJW-RR 2011, 1695, 1696; in diesem Sinne für "Maßnahmen zur Beseitigung von Zäunen" auch Senat, Beschluss vom 11.03.2022 - 26 W 19/21 -, NJW-RR 2022, 929, 930, und für "Maßnahmen zur Verhinderung des Abrutschens eines Hanges" Senat, Beschluss vom 03.02.2022 - 26 W 14/21 -, NJOZ 2023, 312).
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