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   OLG Schleswig, 01.12.2005 - 2 W 214/05   

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https://dejure.org/2005,5752
OLG Schleswig, 01.12.2005 - 2 W 214/05 (https://dejure.org/2005,5752)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01.12.2005 - 2 W 214/05 (https://dejure.org/2005,5752)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01. Dezember 2005 - 2 W 214/05 (https://dejure.org/2005,5752)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründungserfordernis für die Genehmigung einer Unterbringung über der regelmäßigen Höchstfrist von einem Jahr; Unterbringung einer Person mit paranoider Schizophrenie; Unterbringung zur Vermeidung einer Selbstgefährdung und zur Heilbehandlung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Begründungsanforderungen bei Genehmigung einer zweijährigen Unterbringung

  • Judicialis

    BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2; ; FGG § 70 f Abs. 1 Nr. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 1, 2; FGG § 70f Abs. 1 Nr. 3
    Begründungsanforderungen bei Genehmigung einer zweijährigen Unterbringung eines Betreuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Begründung bei der Genehmigung einer zweijährigen Unterbringung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 138
  • FamRZ 2006, 647 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 25.01.2005 - 3Z BR 264/04

    Persönliche Anhörung durch Beschwerdegericht bei Unterbringung des Betroffenen

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.12.2005 - 2 W 214/05
    Wird entgegen der regelmäßigen Höchstfrist von einem Jahr nach § 70f Abs. 1 Nr. 3 FGG eine Unterbringung von 2 Jahren gebilligt, so ist deshalb diese Abweichung ausreichend zu begründen (BayObLG FamRZ 2002, 629; NJW-RR 2005, 1314).
  • BayObLG, 20.08.2001 - 3Z BR 250/01

    Verfahrenspfleger in einer Unterbringungsgenehmigungssache

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.12.2005 - 2 W 214/05
    Wird entgegen der regelmäßigen Höchstfrist von einem Jahr nach § 70f Abs. 1 Nr. 3 FGG eine Unterbringung von 2 Jahren gebilligt, so ist deshalb diese Abweichung ausreichend zu begründen (BayObLG FamRZ 2002, 629; NJW-RR 2005, 1314).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.12.2005 - 2 W 214/05
    Das Recht auf die Freiheit der Person hat unter den grundrechtlich verbürgten Rechten einen besonders hohen Rang (BVerfG NJW 2002, 2456, 2457).
  • BGH, 06.04.2016 - XII ZB 575/15

    Freiheitsentziehende Unterbringung: Voraussetzungen und Begründungsanforderungen

    Solche Gründe können sich etwa aus konkreten Feststellungen über die Dauer einer notwendigen Therapie (vgl. OLG München BTPrax 2005, 113, 115;OLG Hamm FGPrax 2009, 135; Prütting/Helms/Roth FamFG 3. Aufl. § 329 Rn. 3) oder aus fehlenden Heilungs- und Besserungsaussichten bei anhaltender Eigengefährdung ergeben (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Januar 2010 - XII ZB 248/09 - FamRZ 2010, 365 Rn. 20; OLG Schleswig FGPrax 2006, 138; Schulte-Bunert/Weinreich/Dodegge FamFG 4. Aufl. § 329 Rn. 5).

    Besondere Zurückhaltung ist geboten, wenn für den Betroffenen eine erstmalige Unterbringungsanordnung oder -genehmigung erfolgt (vgl. OLG Schleswig FGPrax 2006, 138; OLG München BTPrax 2005, 113, 115; Keidel/Budde FamFG 18. Aufl. § 329 Rn. 5).

  • AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16

    Zum Verhältnis öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unterbringung und zur

    Gründe für eine Überschreitung von einem Jahr können sich etwa aus konkreten Feststellungen über die Dauer einer notwendigen Therapie ( BGH , Beschluss vom 06.04.2016, Az.: XII ZB 575/15, u.a. in: NJW 2016, Seiten 1960 f.; OLG München , BTPrax 2005, Seiten 113 ff.; OLG Hamm , FGPrax 2009, Seite 135 ) oder aus fehlenden Heilungs- und Besserungsaussichten bei anhaltender Eigengefährdung ergeben ( BGH , Beschluss vom 06.04.2016, Az.: XII ZB 575/15, u.a. in: NJW 2016, Seiten 1960 f.; BGH , Beschluss vom 13.01.2010, Az.: XII ZB 248/09, u.a. in: FamRZ 2010, Seite 365; OLG Schleswig , FGPrax 2006, Seite 138 ).

    Besondere Zurückhaltung ist somit nur für eine über ein Jahr hinaus währende Unterbringung geboten, selbst wenn für den Betroffenen eine erstmalige Unterbringungsanordnung oder -genehmigung erfolgt ( BGH , Beschluss vom 06.04.2016, Az.: XII ZB 575/15, u.a. in: NJW 2016, Seiten 1960 f.; OLG Schleswig , FGPrax 2006, Seite 138; OLG München , BTPrax 2005, Seiten 113 ff. ).

  • OLG Nürnberg, 17.07.2007 - 3 U 196/07

    PKH: Irreführende Bezeichnung eines nur in einem begrenzten regionalen Bereich

    Dem dem Recht der Prozesskostenhilfe zugrunde liegenden Gedanken, Unbemittelten bei vernünftiger Abwägung ihrer Prozessaussichten unter Berücksichtigung des Kostenrisikos den Rechtsschutz zu ermöglichen (Zöller, a.a. O., vor § 114 RdNr. 1 m.w.N.), wird dadurch hinreichend Rechnung getragen (vgl. auch OLGR Schleswig 2006, 90 bis 91; OLGR Dresden 2007, 117 f.).
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