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   OLG Schleswig, 02.03.2011 - 9 U 22/10   

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https://dejure.org/2011,5201
OLG Schleswig, 02.03.2011 - 9 U 22/10 (https://dejure.org/2011,5201)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02.03.2011 - 9 U 22/10 (https://dejure.org/2011,5201)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02. März 2011 - 9 U 22/10 (https://dejure.org/2011,5201)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Form eines Schuldversprechens zu Gunsten der Gesellschafter einer Bank

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 295 Abs. 1; AktG § 301
    Anforderungen an die Form eines Schuldversprechens zu Gunsten der Gesellschafter einer Bank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)
  • streifler.de (Kurzinformation)

    HSH Nordbank wird zu Sonderzahlungen an stille Gesellschafter in Millionenhöhe verpflichtet

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    HSH Nordbank muss stillem Gesellschafter zugesagte Sonderzahlung in Millionenhöhe leisten

  • Betriebs-Berater (Pressemitteilung)

    Bank muss zugesagte Sonderzahlung an stille Gesellschafter auch bei absehbarem Jahresfehlbetrag leisten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 517
  • BB 2011, 642
  • NZG 2011, 620
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.01.2008 - II ZR 245/06

    Verpflichtung eines Vorstandsmitglieds zur Übernahme der durch den

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.03.2011 - 9 U 22/10
    Auch die vom Landgericht angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. Januar 2008 (Az. II ZR 245/06) stehe dieser Beurteilung nicht entgegen.

    In einer zweiten Entscheidung vom 14. Januar 2008 - Az. II ZR 245/06 - (NJW 2008, 1569 ff. = "Rumänische Handballspielerinnen") führt der Bundesgerichtshof aus: "Die Causa der Mitgliedschaft für das Eingehen einer Verpflichtung schließt die Anwendbarkeit der Schenkungsregeln aus.

    In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. Januar 2008 - Az. II ZR 245/06 - (aaO.), in der die Grundsätze auch im Falle der Mitgliedschaft in einem Idealverein Geltung erlangt haben, hatte sich der Leistende durch sein Zahlungsversprechen auch keinen mittelbaren Vermögensvorteil erhofft.

  • BGH, 08.05.2006 - II ZR 94/05

    Sportgate-Verfahren zurückverwiesen

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.03.2011 - 9 U 22/10
    Nach der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. Mai 2006 - Az. II ZR 94/05 - (NZG 2006, 543 ff. = "Boris Becker"), in der ein Gesellschafter gegenüber seiner Gesellschaft erklärt hatte, er werde alle ihr (während der Gründung) entstehenden Verluste ausgleichen, sind auf eine solche gegenüber der Gesellschaft im Hinblick auf seine Mitgliedschaft als Gesellschafter (causa societatis) abgegebene Erklärung nicht die Schenkungsregeln anwendbar.

    Freiwillige Zuwendungen im Verhältnis Gesellschaft - Gesellschafter unterfallen gleichfalls den Grundsätzen der causa societatis, denn nach der Grundaussage der ersten maßgeblichen Entscheidung des Bundesgerichts vom 8. Mai 2006 - Az. II ZR 94/05 - (aaO.) steht bei Leistungen causa societatis die Stärkung der Gesellschaft im Vordergrund.

  • LG Kiel, 16.04.2010 - 14 O 110/09

    Abgrenzung eines selbstständigen Schuldversprechens zwischen Gesellschaft und

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.03.2011 - 9 U 22/10
    unter Aufhebung des am 16. April 2010 verkündeten Urteils des Landgerichts Kiel, Aktenzeichen 14 O 110/09, die Klage abzuweisen.
  • BGH, 26.02.1992 - XII ZR 129/90

    Schriftform bei Nachtragsurkunde zum Mietvertrag - Abgrenzung zwischen

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.03.2011 - 9 U 22/10
    Ob im Einzelfall ein Änderungsvertrag, ein Aufhebungsvertrag, verbunden mit dem Abschluss eines neuen Vertrages, oder ein weiterer rechtlich selbstständiger Vertrag vorliegt, ist Auslegungsfrage; maßgebend ist in erster Linie der Wille der Parteien (vgl. BGH NJW 1992, 2283 ; NJW 1999, 575 ; Palandt-Grüneberg, BGB 69. Aufl. 2010, § 311 Rn. 3).
  • BGH, 19.11.1998 - VII ZR 424/97

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.03.2011 - 9 U 22/10
    Ob im Einzelfall ein Änderungsvertrag, ein Aufhebungsvertrag, verbunden mit dem Abschluss eines neuen Vertrages, oder ein weiterer rechtlich selbstständiger Vertrag vorliegt, ist Auslegungsfrage; maßgebend ist in erster Linie der Wille der Parteien (vgl. BGH NJW 1992, 2283 ; NJW 1999, 575 ; Palandt-Grüneberg, BGB 69. Aufl. 2010, § 311 Rn. 3).
  • BGH, 13.06.1996 - IX ZR 172/95

    Anwendbares Recht auf die Garantie einer Mindestausschüttung aus einer erworbenen

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.03.2011 - 9 U 22/10
    Der selbstständige Garantievertrag ist als Vertrag eigener Art im Sinne des § 305 BGB dadurch gekennzeichnet, dass sich der Garant verpflichtet, für den Eintritt eines bestimmten Erfolges einzustehen und die Gefahr eines künftigen Schadens zu übernehmen (ständige Rechtsprechung BGH, vgl. NJW 1996, 2569, 2570 m.w.N.).
  • BGH, 18.09.2012 - II ZR 59/11

    Zur Wirksamkeit eines freiwilligen Sonderzahlungsversprechens der HSH Nordbank AG

    Das Berufungsgericht (OLG Schleswig, ZIP 2011, 517) hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:.
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