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   OLG Schleswig, 02.08.2010 - 3 Wx 56/10   

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https://dejure.org/2010,16571
OLG Schleswig, 02.08.2010 - 3 Wx 56/10 (https://dejure.org/2010,16571)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02.08.2010 - 3 Wx 56/10 (https://dejure.org/2010,16571)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02. August 2010 - 3 Wx 56/10 (https://dejure.org/2010,16571)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Aussetzung eines Verfahrens bzgl. eines Antrags auf Entlassung eines Testamentsvollstreckers bis zur Entscheidung in einem Zivilprozess bei Gefahr einer möglichen Schädigung des Nachlasses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 21; BGB § 2227
    Aussetzung des Verfahrens hinsichtlich der Entlassung des Testamentsvollstreckers bis zur Entscheidung über einen Zivilprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2010, 301
  • FGPrax 2011, 301
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Dortmund, 21.04.2010 - 2 O 252/09

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Obliegenheitsverletzung bei Verschweigen

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.08.2010 - 3 Wx 56/10
    In dem Zivilprozess 2 O 252/09 LG Kiel nehmen Sie die Beteiligte zu 2. auf Auskunft und Vorlage eines ordnungsgemäßen Nachlassverzeichnisses in Anspruch.
  • BGH, 30.03.2005 - X ZB 26/04

    Aussetzung wegen Parallelverfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.08.2010 - 3 Wx 56/10
    Dafür reicht nach überwiegender Ansicht ein rein tatsächlicher Einfluss, den etwa eine Beweisaufnahme in einem anderen Verfahren für die vorliegende Sache haben kann, nicht aus (BGH NJW 2005, 1947 f bei juris Rdnr. 9; Zöller/Greger, ZPO , 28. A. 2010, § 148 Rdnr. 5 m.w.N).
  • BGH, 12.12.2005 - II ZB 30/04

    Überprüfung der Aussetzung des Verfahrens im Beschwerderechtszug; Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.08.2010 - 3 Wx 56/10
    Nach alledem war die Aussetzungsanordnung aufzuheben, und zwar ohne Kostenentscheidung hinsichtlich des Verfahrens der sofortigen Beschwerde, weil die Aussetzung lediglich verfahrensleitende Funktion hat, deshalb bereits die Ausgangsentscheidung als unselbständiger Teil der Hauptsache keine Kostenentscheidung enthält und auch das Beschwerdeverfahren nur einen Bestandteil des Hauptverfahrens bildet (BGH NJW-RR 2006, 1289 f Leitzsatz 2; OLG Köln NJW-RR 1999, 140 f bei juris Rdnr. 13).
  • BGH, 26.10.2006 - VII ZB 39/06

    Aussetzung des Hauptsacheverfahrens bis zum Abschluss eines anderweitig

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.08.2010 - 3 Wx 56/10
    Eine Ausnahme macht die Rechtsprechung für den Fall, dass zwischen denselben Parteien zu einem behaupteten Baumangel bereits vor Prozessbeginn ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet worden ist (BGH NJW-RR 2007, 307 bei juris Rn. 7 f).
  • OLG Köln, 06.01.1998 - 3 W 65/97

    Teilurteil gegen Streitgenossen, Aussetzung, Waffengleichheit

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.08.2010 - 3 Wx 56/10
    Nach alledem war die Aussetzungsanordnung aufzuheben, und zwar ohne Kostenentscheidung hinsichtlich des Verfahrens der sofortigen Beschwerde, weil die Aussetzung lediglich verfahrensleitende Funktion hat, deshalb bereits die Ausgangsentscheidung als unselbständiger Teil der Hauptsache keine Kostenentscheidung enthält und auch das Beschwerdeverfahren nur einen Bestandteil des Hauptverfahrens bildet (BGH NJW-RR 2006, 1289 f Leitzsatz 2; OLG Köln NJW-RR 1999, 140 f bei juris Rdnr. 13).
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