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   OLG Schleswig, 02.09.2011 - 17 U 14/11   

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https://dejure.org/2011,4733
OLG Schleswig, 02.09.2011 - 17 U 14/11 (https://dejure.org/2011,4733)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02.09.2011 - 17 U 14/11 (https://dejure.org/2011,4733)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02. September 2011 - 17 U 14/11 (https://dejure.org/2011,4733)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Steuerberaters einer GmbH gegenüber dem Geschäftsführer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280; BGB § 328; InsO § 19; StBerG § 33
    Haftung des Steuerberaters einer GmbH gegenüber dem Geschäftsführer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Auskunfts-/Einsichts-/Informations-/Kontrollrechte, Geschäftsführer

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Warnung eines GmbH-Geschäftsführers durch Steuerberater der GmbH bei Insolvenzgefahr

  • wzr-inso.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Warnung eines GmbH-Geschäftsführers durch Steuerberater der GmbH bei Insolvenzgefahr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2012, 307
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Schleswig, 04.02.2010 - 5 U 60/09

    Begriff der Überschuldung i.S. von § 19 Abs. 2 InsO; Verantwortlichkeit des

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.09.2011 - 17 U 14/11
    Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung des Landgerichts mit Urteil vom 11. Februar 2010 (5 U 60/09).

    Im Berufungsrechtszug wurde dem Beklagten eine Streitverkündungsschrift der hiesigen Klägerin vom 27. August 2009 am 1. September 2009 zugestellt (Bl. 222 ff., 226 d. A, 5 U 60/09).

    Ungeachtet dessen teilt zwar der Senat die Kritik des 5. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in dessen Urteil vom 4. Februar 2010 (5 U 60/09) gegenüber der Aktivierung von Konten stiller, aber nicht nachschusspflichtige Gesellschafter, weil eine derartige Form der Bilanzierung selbst bei hinzugedachter Verrechnung mit den "als Darlehen" verbuchten Einlagen der stillen Gesellschafter nicht mit den Maximen der Bilanzklarheit (§ 243 Abs. 2 HGB ) und des Verbotes der Verrechnung innerhalb der Bilanz (§ 246 Abs. 2 HGB ) zu vereinbaren ist.

  • BGH, 26.10.2000 - IX ZR 289/99

    Belehrung über die Pflicht zur Stellung des Insolvenzantrages; Rechtzeitigkeit

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.09.2011 - 17 U 14/11
    Dies ändert allerdings nichts daran, dass der Steuerberater - insoweit im Einklang mit der Situation bei anderen beratenden Berufen (z. B. bei Rechtsanwälten BGH NJW 2001, 517 ff.) - aus dem Gesichtspunkt einer vertraglichen Nebenpflicht kraft seines überlegenden Wissens dann Hinweis- und Warnpflichten hat, wenn er erkennt, dass sich die Frage der Insolvenzreife des Unternehmens stellt, entsprechende nähere Prüfungen erforderlich sind und er von einem Beratungsbedarf auch ausgehen muss (Gräfe, DStR 2010, 618, 619; Wagner/Zabel, NZI 2008, 660, 663).

    Dessen Belehrungsbedürftigkeit ist - wie bei der Anwaltshaftung (vgl. BGH NJW 2001, 517 ff.) - zunächst zu vermuten, sie kann allerdings bei erkennbaren eigenen Kenntnissen des Mandanten oder erkennbarer spezifischer anderweitiger Beratung entfallen (Gräfe, aaO., 622; den Aspekt eigener Erkenntnisse bzw. anderweitiger Beratung betonen auch OLG Schleswig GI 1993, 379, 381 f.; LG Koblenz, Urt. vom 22. Juli 2009 - 15 O 397/08 -, bei juris, im Anschluss an OLG Schleswig aaO.).

  • BGH, 18.12.2008 - IX ZR 12/05

    Haftung für kostenlose telefonische Auskunft

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.09.2011 - 17 U 14/11
    Zwar ist heute anerkannt, dass ein Auskunftsvertrag zwischen Geber und Empfänger einer Auskunft und damit eine vertragliche Haftung des Auskunftgebers für die Richtigkeit seiner Auskunft regelmäßig dann - und auch stillschweigend - entstehen kann, wenn die ersuchte Auskunft für den Empfänger erkennbar von erheblicher Bedeutung ist und er sie zur Grundlage wesentlicher Entschlüsse machen will; dies gilt insbesondere in Fällen, in denen der Auskunftgeber für die Erteilung der Auskunft besonders sachkundig oder ein eigenes wirtschaftliches Interesse bei ihm im Spiel ist (BGHZ 74, 103, 106 ff; 100, 117; BGH NJW 1992, 72, 80, 2082; BGH NJW 2004, 1825, 1827; BGH NJW 2009, 1141, 1141 f; Zugehör, in Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Aufl., Rn. 1730).

    Wird dies bedacht, kann sicherlich die von der Klägerin ihrem Sachvortrag zufolge an den Beklagten als Steuerberater gestellte Frage nach der Insolvenzreife der GmbH im Ansatz eine derartige Auskunftshaftung begründen, wenn diesem die Bedeutung seiner Auskunft für die andere Seite bewusst war und eine Zuordnung zu einem anderen Vertragsverhältnis nicht in Betracht kommt, andererseits aber die Annahme einer bloßen Gefälligkeitsauskunft fernliegt (ähnlich BGH NJW 2009, 1141, 1142 f, für den Fall der Telefonauskunft eines Steuerberaters, der im Übrigen mit der Erstellung der jährlichen Einkommenssteuererklärungen betraut war).

  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77

    nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.09.2011 - 17 U 14/11
    Zwar ist heute anerkannt, dass ein Auskunftsvertrag zwischen Geber und Empfänger einer Auskunft und damit eine vertragliche Haftung des Auskunftgebers für die Richtigkeit seiner Auskunft regelmäßig dann - und auch stillschweigend - entstehen kann, wenn die ersuchte Auskunft für den Empfänger erkennbar von erheblicher Bedeutung ist und er sie zur Grundlage wesentlicher Entschlüsse machen will; dies gilt insbesondere in Fällen, in denen der Auskunftgeber für die Erteilung der Auskunft besonders sachkundig oder ein eigenes wirtschaftliches Interesse bei ihm im Spiel ist (BGHZ 74, 103, 106 ff; 100, 117; BGH NJW 1992, 72, 80, 2082; BGH NJW 2004, 1825, 1827; BGH NJW 2009, 1141, 1141 f; Zugehör, in Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Aufl., Rn. 1730).
  • BGH, 04.05.2000 - IX ZR 142/99

    Risikoaufklärung des Steuerberaters

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.09.2011 - 17 U 14/11
    Insbesondere aber durfte der Beklagte sich auf die für ihn erkennbare Beratung durch den Zeugen Dr. B. als hinzugezogenen Spezialisten solange verlassen, wie er nicht selbst Fehlleistungen bei diesem wahrnehmen und davon ausgehen musste, dass diese die Klägerin nicht bemerken würde (BGH WM 2000 1591, 1593, WM 2001, 1868, 1869).
  • BGH, 14.05.1992 - IX ZR 262/91

    Notarielle Beratungspflicht bei Kettenverkauf eines Grundstücks - Amtspflicht zur

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.09.2011 - 17 U 14/11
    In der Tat trifft etwa den Notar über seine beurkundungsrechtlichen Belehrungspflichten hinaus eine allgemeine Belehrungspflicht - auch etwa hinsichtlich möglicher steuerlicher Folgen eines Geschäfts - dann, wenn er aufgrund der Umstände des Falles Anlass zur Vermutung hat, einem Beteiligten drohe anderenfalls Schaden Arndt/Lerch/Sandkühler, 6. Aufl., Rn. 233 zu § 14 BNotO unter Hinweis auf BGH DNotZ 1992, 813, 815).
  • OLG Celle, 30.05.2007 - 3 U 260/06

    Voraussetzungen für einen konkludent abgeschlossenen Steuerberatungsvertrag;

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.09.2011 - 17 U 14/11
    Denn anders als etwa im Falle eines - angenommenen - Drittschutzes von Gesellschaftern in dem Fall, dass eine Kapitalgesellschaft einen Steuerberater gerade zur Vermeidung einer steuerlichen Belastung der Gesellschafter beauftragt hatte (BGH NJW 1983, 1053), dient das mit einer GmbH eingegangene Steuerberatungsmandat gewöhnlich der Wahrnehmung steuerlicher Belange der GmbH, nicht aber der Entlastung entweder des Geschäftsführers vom Risiko einer Inanspruchnahme aus Geschäftsführerhaftung gemäß § 43 GmbHG oder - gegenläufig - der Entlastung der GmbH vom Leistungsrisiko in der Person des Geschäftsführers bei dessen Inanspruchnahme (insoweit zu Recht ablehnend auch Gräfe, DStR 2010, 669, 671 sowie OLG Celle OLGR 2007, 670, 671 f).
  • BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85

    Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.09.2011 - 17 U 14/11
    Zwar ist heute anerkannt, dass ein Auskunftsvertrag zwischen Geber und Empfänger einer Auskunft und damit eine vertragliche Haftung des Auskunftgebers für die Richtigkeit seiner Auskunft regelmäßig dann - und auch stillschweigend - entstehen kann, wenn die ersuchte Auskunft für den Empfänger erkennbar von erheblicher Bedeutung ist und er sie zur Grundlage wesentlicher Entschlüsse machen will; dies gilt insbesondere in Fällen, in denen der Auskunftgeber für die Erteilung der Auskunft besonders sachkundig oder ein eigenes wirtschaftliches Interesse bei ihm im Spiel ist (BGHZ 74, 103, 106 ff; 100, 117; BGH NJW 1992, 72, 80, 2082; BGH NJW 2004, 1825, 1827; BGH NJW 2009, 1141, 1141 f; Zugehör, in Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Aufl., Rn. 1730).
  • BGH, 29.09.1982 - IVa ZR 309/80

    Tätigkeit als Berater in Steuersachen für eine Gesellschaft mit beschränkter

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.09.2011 - 17 U 14/11
    Denn anders als etwa im Falle eines - angenommenen - Drittschutzes von Gesellschaftern in dem Fall, dass eine Kapitalgesellschaft einen Steuerberater gerade zur Vermeidung einer steuerlichen Belastung der Gesellschafter beauftragt hatte (BGH NJW 1983, 1053), dient das mit einer GmbH eingegangene Steuerberatungsmandat gewöhnlich der Wahrnehmung steuerlicher Belange der GmbH, nicht aber der Entlastung entweder des Geschäftsführers vom Risiko einer Inanspruchnahme aus Geschäftsführerhaftung gemäß § 43 GmbHG oder - gegenläufig - der Entlastung der GmbH vom Leistungsrisiko in der Person des Geschäftsführers bei dessen Inanspruchnahme (insoweit zu Recht ablehnend auch Gräfe, DStR 2010, 669, 671 sowie OLG Celle OLGR 2007, 670, 671 f).
  • BGH, 17.09.1985 - VI ZR 73/84

    Haftung eines Steuerbevollmächtigten gegenüber einem Unternehmenskäufer

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.09.2011 - 17 U 14/11
    Andererseits hat die Rechtsprechung mehrfach entschieden, dass ein Auskunftsvertrag nicht schon ohne Rücksicht auf die Besonderheiten des jeweiligen Falles allein in Folge der Sachkunde des Auskunftsgebers und der Bedeutung für den Auskunftsempfänger zustande kommen kann (BGH WM 1985, 1531, 1532; BGH NJW 2009, 41, 1142).
  • BGH, 27.04.2009 - II ZR 253/07

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen der Insolvenzverschleppungshaftung

  • LG Koblenz, 22.07.2009 - 15 O 397/08
  • OLG Schleswig, 28.05.1993 - 10 U 13/92

    Darlegungspflicht eines auf Schadensersatz klagenden Konkursverwalters für das

  • LG Kiel, 02.03.2011 - 17 O 104/10

    Steuerberatungsvertrag mit einer GmbH: Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten des

  • LG Saarbrücken, 28.11.2011 - 9 O 261/10
    Mit dem aus dieser Prüfung gewonnenen vertieften Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens ist der Steuerberater ohne Probleme in der Lage und damit auch verpflichtet, auf bestehende Gefahren einer sich abzeichnenden Überschuldung oder (drohenden) Zahlungsunfähigkeit hinzuweisen (OLG Schleswig Urt. v. 02.09.2011 - 17 U 14/11, [...] Rn. 45; Wagner/Zabel NZI 2008, 660, 663; Ehlers NZI 2008, 211, 212; Gräfe DStR 2010, 618, 621; vgl. auch OLG Celle ZInsO 2011, 1004 ff., [...] Rn. 30).

    Das ändert allerdings nichts daran, dass der Steuerberater aus dem Gesichtspunkt einer vertraglichten Nebenpflicht kraft seines überlegenen Wissens dann Hinweis- und Warnpflichten hat, wenn er erkennt, dass sich die Frage der Insolvenzreife des Unternehmens stellt, entsprechende nähere Prüfungen erforderlich sind und er - wie im Streitfall - von einem Beratungsbedarf auch ausgehen muss (OLG Schleswig, Urt. v. 02.09.2011 - 17 U 14/11, [...] Rn. 45; Gräfe DStR 2010, 618, 619; Wagner/Zabel NZI 2008, 660, 663).

    (OLG Schleswig, Urt. v. 02.09.2011 - 17 U 14/11, [...] Rn. 45).

    Die Erstellung eines Überschuldungsstatus und gegebenenfalls einer Fortführungsprognose bedarf eines gesonderten Auftrages an den Steuerberater (OLG Schleswig Gl 1993, 373, 377 f.; Urt. v. 02.09.2011 - 17 U 14/11, [...] Rn. 44; Gräfe DStR 2010, 618, 621).

    Gerade deswegen fällt ins Gewicht, dass die Beklagte trotz des von ihr zu verlangenden überlegenen (Rechts-) Wissens in der Frage der Insolvenzreife (vgl. OLG Schleswig, Urt. v. 02.09.2011 - 17 U 14/11, [...] Rn. 45; Gräfe DStR 2010, 618, 619; Wagner/Zabel NZI 2008, 660, 663) keinen Hinweis erteilt, sondern noch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens in ihrer Stellungnahmen vom 08.04.2008 die maßgebliche höchstrichterliche Rechtsprechung zur Zahlungsunfähigkeit unberücksichtigt ließ.

  • OLG Schleswig, 29.11.2019 - 17 U 80/19

    Reichweite der Pflichten eines Steuerberaters bei Insolvenzgefahr wegen

    b) Was die Pflichten eines Steuerberaters bei für ihn wahrnehmbarer Insolvenzgefahr anbelangt, hat der erkennende Senat schon in der Vergangenheit ausgesprochen, dass ein Steuerberater außerhalb eines sich gerade hierauf erstreckenden Mandats nicht von sich aus zur Erstellung einer Fortführungsprognose und insbesondere einer - unter Umständen kostenaufwendigen - Überschuldungsbilanz verpflichtet ist, wohl aber zum Hinweis auf eine drohende Insolvenzgefahr und zur Erforderlichkeit entsprechender näherer Prüfungen unter dem Gesichtspunkt einer vertraglichen Nebenpflicht kraft überlegenen Wissens (Senat, Urteil vom 2. September 2011 - 17 U 14/11 -, NZG 2012, 307 ff.; bei Juris, Rn. 44 f.).
  • OLG Köln, 23.02.2012 - 8 U 45/11

    Haftung des Steuerberaters bei Ausweis eines bilanziellen Fehlbetrages einer GmbH

    In der Literatur wird eine Hinweispflicht des Steuerberaters überwiegend bejaht (vgl. Hölzle DStR 2003, 2075; Sundermeier/Gruber DStR 2000, 929; Gräfe DStR 2010, 618; Wagner/Zabel NZI 2008, 660; Zugehör NZI 2008, 652 m. w. N.; so jetzt auch OLG Schleswig vom 02.09.2011 - 17 U 14/11, in juris dokumentiert; nicht rechtskräftig: Revision anhängig unter IX ZR 145/11).
  • OLG Oldenburg, 22.11.2012 - 14 U 8/12

    Anforderungen an die Haftung eines Steuerberaters wegen eines unterbliebenen

    Auch wenn der Steuerberater nur mit der Bilanzerstellung, nicht aber mit der laufenden Finanzbuchhaltung beauftragt ist, hat dieser als vertragliche Nebenpflicht vor einer Insolvenzgefahr zu warnen, wenn er erkennt, dass sich die Frage der Insolvenzreife des Unternehmens stellt und entsprechende nähere Prüfungen erforderlich sind (LG Koblenz, Urteil vom 22.07.2009, 15 O 397/08, DStRE 2010, 647-648; OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 02.09.2011, 17 U 14/11 , ZInsO 2011, 2280 -2287; LG Saarbrücken, Urteil vom 28.11.2011, 9 O 261/10 , ZinsO 2012, 330-336).

    Zwar sollen Aufklärungs- und Hinweispflichten des Steuerberaters nur bestehen, soweit den Geschäftsführern der Gesellschaft deren Insolvenz noch nicht bekannt ist (LG Koblenz, Urteil vom 22.07.2009, 15 O 397/08, DStRE 2010, 647-648; OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 02.09.2011, 17 U 14/11 , ZInsO 2011, 2280 -2287; LG Saarbrücken, Urteil vom 28.11.2011, 9 O 261/10 , ZinsO 2012, 330-336).

  • OLG Oldenburg, 08.11.2012 - 14 U 8/12

    Verpflichtung zu Hinweis auf Insolvenzgefahr

    Auch wenn der Steuerberater nur mit der Bilanzerstellung, nicht aber mit der laufenden Finanzbuchhaltung beauftragt ist, hat dieser als vertragliche Nebenpflicht vor einer Insolvenzgefahr zu warnen, wenn er erkennt, dass sich die Frage der Insolvenzreife des Unternehmens stellt und entsprechende nähere Prüfungen erforderlich sind ( LG Koblenz, Urteil vom 22.07.2009, 15 O 397/08, DStRE 2010, 647-648; OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 02.09.2011, 17 U 14/11, ZInsO 2011, 2280-2287; LG Saarbrücken, Urteil vom 28.11.2011, 9 O 261/10 , ZinsO 2012, 330-336).

    Zwar sollen Aufklärungs- und Hinweispflichten des Steuerberaters nur bestehen, soweit den Geschäftsführern der Gesellschaft deren Insolvenz noch nicht bekannt ist ( LG Koblenz, Urteil vom 22.07.2009, 15 O 397/08, DStRE 2010, 647-648; OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 02.09.2011, 17 U 14/11, ZInsO 2011, 2280-2287; LG Saarbrücken, Urteil vom 28.11.2011, 9 O 261/10 , ZinsO 2012, 330-336).

  • LG Köln, 06.10.2011 - 2 O 419/10

    Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen eines Steuerberaters im

    Auch nach dieser Auffassung entfällt jedoch eine Beratungs- und/oder Schadensverhütungspflicht, wenn der Geschäftsführer der GmbH deren Überschuldung kennt (Zugehör, NZI 2008, 652, 654; vgl. auch Gräfe, DStR 2010, 618, 621; Gräfe/Lenzen/Schmeer, Steuerberaterhaftung, 4. Auflage, Rdnr. 291, Stichwort "Überschuldung"; OLG Schleswig, Urt. vom 02.09.2011, 17 U 14/11, zit. nach juris).
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