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   OLG Schleswig, 03.03.2022 - 7 U 27/22   

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https://dejure.org/2022,9243
OLG Schleswig, 03.03.2022 - 7 U 27/22 (https://dejure.org/2022,9243)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03.03.2022 - 7 U 27/22 (https://dejure.org/2022,9243)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03. März 2022 - 7 U 27/22 (https://dejure.org/2022,9243)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 97 Abs. 1
    Zurückweisung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich einer versäumten Berufungsfrist; Berufungseinlegung bei einem unzuständigen Gericht; Sofortige Kontrolle einer automatisierten Eingangsbestätigung; Entfall der Ursächlichkeit einer ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    BeA-Protokoll ist auf Versendung an richtiges Gericht zu überprüfen!

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.12.2010 - VIII ZB 20/09

    Wiedereinsetzung in eine versäumte Berufungsfrist bei unterlassenem Hinweis des

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.03.2022 - 7 U 27/22
    Das wäre aber nur dann der Fall, wenn die fristgerechte Weiterleitung an das zuständige Gericht im ordentlichen Geschäftsgang erwartet werden konnte (Zöller-Greger, a.a.O., § 233 Rn. 21 m. Hinweis auf BGH, Beschluss vom 14.12.2010, VIII ZB 20/09, NJW 2011, 683, 684).
  • BGH, 22.11.1984 - VII ZR 160/84

    Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts bei handschriftlichen Änderungen des

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.03.2022 - 7 U 27/22
    Hinsichtlich des zuzurechnenden anwaltlichen Verschuldens gilt der übliche, also berufsbedingt strenge Sorgfaltsmaßstab, so dass insoweit regelmäßig eine Fristversäumnis verschuldet ist, wenn sie für einen pflichtbewussten Rechtsanwalt abwendbar gewesen wäre (Zöller-Greger, ZPO, 34. Aufl. § 233 Rn. 13 m. Hinweis auf BGH, Urteil vom 22.11.1984, VII ZR 160/84, NJW 85, 1710 - 1711).
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.03.2022 - 7 U 27/22
    Kausalität wäre in diesem Fall nur dann nicht gegeben, wenn die Fristversäumung bei pflichtgemäßer Weiterleitung des Schreibens an das zuständige Gericht vermieden worden wäre (BVerfG, Beschluss vom 20.6.1995,1 BvR 166/93, NJW 1995, 3173 - 3175).
  • BGH, 27.02.2003 - III ZB 82/02

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen unrichtiger Adressierung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.03.2022 - 7 U 27/22
    Bei der Unterzeichnung eines fristwahrenden Schriftsatzes muss sich der Rechtsanwalt davon überzeugen, dass das richtige Empfangsgericht angegeben ist (Zöller-Greger, a.a.O. § 233 Rn. 23.3 m. H. a. BGH, Beschluss vom 27.2.2003, III ZB 82/02, NJW-RR 2003, 934, 935).
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