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OLG Schleswig, 03.07.2017 - 9 U 30/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Subsidiaritätseinwand für Suchmaschinen bei Störerhaftung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Google haftet für rechtswidrige Suchmaschinen-Inhalte nur subsidiär
Papierfundstellen
- MMR 2018, 249
Wird zitiert von ... (2)
- LG Köln, 22.11.2017 - 28 O 492/15 Zudem hat das OLG Köln in zwei neueren Entscheidungen (Urteile vom 19.10.2017, Az. 15 U 42/17 und 15 U 33/17) vor dem Hintergrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 13.05.2014 (C-131/12, MMR 2014, 455) zumindest dann eine Subsidiarität der Haftung des Suchmaschinenbetreibers angezweifelt, wenn der Betroffene nicht vor dessen Inanspruchnahme zumindest den im Inland ansässigen Sich-Äußernden auf Unterlassung in Anspruch genommen hat (in diesem Sinne OLG Schleswig, Beschl. v. 03.07.2017 - 9 U 30/17).
- OLG Köln, 19.10.2017 - 15 U 33/17
Haftung des Betreibers einer Suchmaschine und einer für ihn tätigen …
Ob eine Subsidiarität der Haftung des Suchmaschinenbetreibers darüber hinaus auch anzunehmen ist, wenn der Betroffene nicht vor dessen Inanspruchnahme zumindest den im Inland ansässigen Sich-Äußernden auf Unterlassung in Anspruch genommen hat (in diesem Sinne OLG Schleswig, Beschl. v. 3.7.2017 - 9 U 30/17, Anlage BB 2), erscheint vor dem Hintergrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 13.5.2014 (C-131/12, MMR 2014, 455) allerdings fraglich.