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   OLG Schleswig, 03.11.2004 - 9 U 70/03   

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https://dejure.org/2004,23088
OLG Schleswig, 03.11.2004 - 9 U 70/03 (https://dejure.org/2004,23088)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03.11.2004 - 9 U 70/03 (https://dejure.org/2004,23088)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03. November 2004 - 9 U 70/03 (https://dejure.org/2004,23088)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung für fehlende Außenisolierung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Haftungsfalle Baufeuchtigkeit - Die richtige Regelung des Vertragsgegenstands vermeidet Haftungsrisiken

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftet ein Architekt im Rahmen eines Um- und Ausbaus auch für eine fehlerhafte Außenisolierung? (IBR 2005, 1122)

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 604 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.10.1984 - VII ZR 342/83

    Beratungs- und Betreuungspflichten des Architekten; Wirksamkeit einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.11.2004 - 9 U 70/03
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Architekt verpflichtet, nach dem Auftauchen von Baumängeln "den Ursachen entschieden und ohne Rücksicht auf mögliche eigene Haftung nachzugehen" und dem Bauherrn "rechtzeitig ein zutreffendes Bild der tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten der Schadensbehebung zu verschaffen" (vgl. BGH BauR 1985, 232; BauR 1985, 97).
  • BGH, 20.12.1984 - VII ZR 13/83

    Betreuungspflicht des Architekten

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.11.2004 - 9 U 70/03
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Architekt verpflichtet, nach dem Auftauchen von Baumängeln "den Ursachen entschieden und ohne Rücksicht auf mögliche eigene Haftung nachzugehen" und dem Bauherrn "rechtzeitig ein zutreffendes Bild der tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten der Schadensbehebung zu verschaffen" (vgl. BGH BauR 1985, 232; BauR 1985, 97).
  • BGH, 05.10.1965 - VI ZR 90/64

    Umfang der Schadensminderungspflicht

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.11.2004 - 9 U 70/03
    Darüber hinaus dürfen - und das ist vorliegend der maßgebliche Gesichtspunkt - die Anforderungen an den Geschädigten bei der Frage, ob kostengünstigere Mängelbeseitigungsmaßnahmen hätten durchgeführt werden können, nicht überspannt werden, denn ein Verstoß gegen die Pflicht, den Schaden möglichst gering zu halten, ist nur dann zu bejahen, wenn der Geschädigte Maßnahmen unterlässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Schadensabwendung oder Minderung ergreifen würde (vgl. BGH VersR 1965, 1173).
  • OLG Düsseldorf, 20.08.2001 - 23 U 191/00

    Zur Berücksichtigung der Bodenverhältnisse bei der Planung

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.11.2004 - 9 U 70/03
    Dieser Mangel des Bauwerks lässt sich auf einen Mangel des Architektenwerks zurückführen, denn der mit der Entwurfsplanung beauftragte Architekt (Leistungsphase 3) hat auch dafür Sorge zu tragen, dass ausreichende Vorkehrungen gegen Bodenfeuchtigkeit, drückendes oder nicht drückendes Wasser vorgesehen sind (Löffelmann/Fleischmann, Architektenrecht 4. Aufl., Rn. 194 m; OLG Celle BauR 1992, 801; OLG Düsseldorf BauR 2002, 652 ff.).
  • OLG Celle, 05.03.1992 - 7 U 223/90

    Ausführungsplanung des Architekten

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.11.2004 - 9 U 70/03
    Dieser Mangel des Bauwerks lässt sich auf einen Mangel des Architektenwerks zurückführen, denn der mit der Entwurfsplanung beauftragte Architekt (Leistungsphase 3) hat auch dafür Sorge zu tragen, dass ausreichende Vorkehrungen gegen Bodenfeuchtigkeit, drückendes oder nicht drückendes Wasser vorgesehen sind (Löffelmann/Fleischmann, Architektenrecht 4. Aufl., Rn. 194 m; OLG Celle BauR 1992, 801; OLG Düsseldorf BauR 2002, 652 ff.).
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