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   OLG Schleswig, 03.12.2013 - 3 U 16/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,39916
OLG Schleswig, 03.12.2013 - 3 U 16/13 (https://dejure.org/2013,39916)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03.12.2013 - 3 U 16/13 (https://dejure.org/2013,39916)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03. Dezember 2013 - 3 U 16/13 (https://dejure.org/2013,39916)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines privatschriftlichen Testaments hinsichtlich des Rechts zur mietfreien Benutzung einer Wohnung bis an das Lebensende

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 133, 598 f, 1093, 2084 BGB
    Auslegung eines privatschriftlichen Testaments hinsichtlich des Rechts, eine Wohnung bis an das Lebensende mietfrei zu bewohnen.

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vermächtnis "mietfreie Wohnnutzung bis ans Lebensende" ist als dingliches Wohnungsrecht auszulegen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vermächtnis "mietfreie Wohnnutzung bis ans Lebensende" ist als dingliches Wohnungsrecht auszulegen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Vermächtnis "mietfreie Wohnnutzung bis ans Lebensende" ist als dingliches Wohnungsrecht auszulegen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1404
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Kiel, 09.11.2010 - 9 O 284/06

    Erbrecht: Vermächtnis in Form der Nutzungsüberlassung einer Wohnung; Pflicht des

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.12.2013 - 3 U 16/13
    Das vom Kläger gegen den Vermächtnisanspruch des Beklagten geltend gemachte Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 Abs. 1 BGB wegen seines titulierten Anspruchs auf Zahlung von 8.163,12 EUR nebst Zinsen (Urteil des Landgerichts Kiel vom 9. November 2010, 9 O 284/06) greift durch.
  • LG Kiel, 10.01.2013 - 13 O 181/11

    Anspruch auf Herausgabe einer gekündigten Wohnung nach Erbfall

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.12.2013 - 3 U 16/13
    das Urteil des Landgerichts Kiel vom 10. Januar 2013 (Az. 13 O 181/11) abzuändern und die Klage abzuweisen,.
  • BGH, 21.10.2011 - V ZR 57/11

    Unentgeltliches dingliches Wohnungsrecht: Verpflichtung des Berechtigten zur

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.12.2013 - 3 U 16/13
    Dafür spricht der Umstand, dass der Berechtigte eines Wohnungsrechts nach § 1093 BGB die auf seine Wohnung entfallenen Verbrauchskosten zu tragen und weitergehend sich auch an den Betriebs- und Unterhaltungskosten zu beteiligen hat (BGH NJW 2012, 522; Palandt/Bassenge, a.a.O.; § 1903 Rn. 10).
  • BGH, 06.07.1990 - LwZR 5/88

    Besitzrecht des Hoferben

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.12.2013 - 3 U 16/13
    Dies folgt aus der Parallele zu dem Fall, dass ein Eigentumserwerbsanspruch besteht und der Anspruchsinhaber bereits im Besitz der darauf bezogenen Sache ist (BGH MDR 1991, 150; Palandt/ Bassenge, aaO., § 986 Rn. 4).
  • OLG München, 09.01.2019 - 7 U 4091/17

    Testament; Vorausvermächtnis; Wohnhaus; Gesellschaftsvertrag; dingliches Recht;

    Auch der Grundsatz, dass ein Erblasser, der jemandem ein lebenslanges Nutzungsrecht zuwendet, im Zweifel die möglichst weitgehende Absicherung dieses Rechtes will (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 3.12.2013 - 3 U 16/13, Rz. 48), hilft vorliegend nicht weiter.
  • OLG München, 05.12.2018 - 7 U 4091/17

    Anordnung eines Vorausvermächtnisses und Nießbrauchrechts im Testament

    Auch der Grundsatz, dass ein Erblasser, der jemandem ein lebenslanges Nutzungsrecht zuwendet, im Zweifel die möglichst weitgehende Absicherung dieses Rechtes will (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 3.12.2013 - 3 U 16/13, Rz. 48), hilft vorliegend nicht weiter.
  • LG Heilbronn, 02.03.2021 - 3 O 23/20
    Bei einem privatschriftlichen Testament kann die Zuwendung eines lebenslangen Wohnrechts zu Gunsten einer dem Testierenden nahestehenden Person als Zuwendung eines dinglichen Wohnungsrechts verstanden werden, weil der Testierende diese Person nach aller Lebenserfahrung auf Dauer absichern und dauerhaft versorgt wissen will (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 3. Dezember 2013 - 3 U 16/13; s.a. Grziwotz ZEV 2010, 130, 131).
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