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   OLG Schleswig, 04.02.2010 - 5 U 60/09   

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https://dejure.org/2010,2330
OLG Schleswig, 04.02.2010 - 5 U 60/09 (https://dejure.org/2010,2330)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04.02.2010 - 5 U 60/09 (https://dejure.org/2010,2330)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04. Februar 2010 - 5 U 60/09 (https://dejure.org/2010,2330)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Insolvenzverwalters betreffend das Vermögen einer GmbH gegen den Geschäftsführer dieser GmbH auf Ersatz geleisteter Zahlungen; Vorliegen einer Überschuldung im Falle der überwiegenden Wahrscheinlichkeit der Fortführung des Unternehmens; ...

  • handelsblatt.com

    GmbGH a. F. §§ 64 Abs. 2, 32b; InsO § 19 Abs. 2; EGInsO Art. 103d
    Haftung des Geschäftsführers wegen Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife der GmbH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der Überschuldung i.S. von § 19 Abs. 2 InsO; Verantwortlichkeit des Geschäftsführers einer GmbH hinsichtlich der Feststellung der Überschuldung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftung des Geschäftsführers wegen Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife der GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GmbHG a. F. §§ 32b, 64 Abs. 2; InsO a. F. § 19; EGInsO Art. 103d
    Zur Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Zahlungen nach Insolvenzreife

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Geschäftsführer, Insolvenzverfahrensverschleppung, Unterbilanz

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Gerichte verlangen vom Geschäftsführer weit reichende Kenntnisse

Besprechungen u.ä.

  • wps-de.com (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des Geschäftsführers trotz externer Beratung im Vorfeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 516
  • NZI 2010, 492
  • NZI 2010, 51
  • DB 2010, 722
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 06.06.1994 - II ZR 292/91

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Verschulden bei Vertragsschluß; Aufgabe

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.02.2010 - 5 U 60/09
    Die aus damaliger Sicht für eine positive Fortführungsprognose sprechenden Umstände muss dagegen die Beklagte darlegen (vgl. BGHZ 126, 181 ff).

    Bei dieser positiven Fortbestehensprognose ist dem Geschäftsführer ein Beurteilungsspielraum zuzubilligen (BGHZ 126, 181 ff, 199; OLG Naumburg NZG 2001, 136 f, 137; OLG Koblenz NJW-RR 2003, 1198 f, 1199; OLG Naumburg GmbHR 2004, 361 ff, 363).

    Daher kommt es nicht auf nachträgliche Erkenntnisse (ex post), sondern auf die damalige Sicht (ex ante) eines ordentlichen Geschäftsmannes an (BGHZ 126, 181 ff, 199; OLG Koblenz NJW-RR 2003, 1198 f, 1199; OLG Naumburg GmbHR 2004, 361 ff, 363).

    Entlasten muss sich insoweit hier die Beklagte (vgl. BGHZ 126, 181 ff).

  • OLG Naumburg, 20.08.2003 - 5 U 67/03

    Zur Überschuldungsbilanz eines Unternehmnes i.S.d. § 19 Abs. 2 InsO

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.02.2010 - 5 U 60/09
    Die Prognose ist dann positiv, wenn sich die überwiegende Wahrscheinlichkeit ergibt, dass die Gesellschaft mittelfristig (in einem betriebswirtschaftlich überschaubaren Zeitraum) Einnahmeüberschüsse erzielen werde, aus denen die gegenwärtigen und künftigen Verbindlichkeiten gedeckt werden können (OLG Naumburg GmbHR 2004, 361 ff, 362).

    Bei dieser positiven Fortbestehensprognose ist dem Geschäftsführer ein Beurteilungsspielraum zuzubilligen (BGHZ 126, 181 ff, 199; OLG Naumburg NZG 2001, 136 f, 137; OLG Koblenz NJW-RR 2003, 1198 f, 1199; OLG Naumburg GmbHR 2004, 361 ff, 363).

    Daher kommt es nicht auf nachträgliche Erkenntnisse (ex post), sondern auf die damalige Sicht (ex ante) eines ordentlichen Geschäftsmannes an (BGHZ 126, 181 ff, 199; OLG Koblenz NJW-RR 2003, 1198 f, 1199; OLG Naumburg GmbHR 2004, 361 ff, 363).

  • BGH, 09.10.2006 - II ZR 303/05

    Begriff der Überschuldung; Prüfung nach Liquidations- und nach Fortführungswerten

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.02.2010 - 5 U 60/09
    Eine günstige Fortführungsprognose setzt sowohl den Fortführungswillen des Schuldners bzw. seiner Organe als auch die objektive Überlebensfähigkeit des Unternehmens voraus (BGH ZIP 2006, 2171 ).

    Grundsätzlich verlangt die höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH ZIP 2006, 2171 ) in Bezug auf die positive Fortbestehensprognose die Aufstellung eines dokumentierten Ertrags- und Finanzplanes.

  • OLG Frankfurt, 25.10.2000 - 17 U 63/99
    Auszug aus OLG Schleswig, 04.02.2010 - 5 U 60/09
    Dies ist dann der Fall, wenn der in Anspruch genommene Geschäftsführer dartun kann, dass mittelfristig nicht mit dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit zu rechnen war (OLF Frankfurt NZG 2001, 173, 174).

    Insofern reichen bereits begründete Anhaltspunkte für das Bestehen einer solchen Prognose aus, um zulässigerweise den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten (OLG Frankfurt NZG 2001, 173 f, 174).

  • BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99

    Bilanzierung eigenkapitalersetzender Mittel; Zahlungen des Geschäftsführers nach

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.02.2010 - 5 U 60/09
    Der Erstattungsanspruch geht nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung als "Ersatzanspruch eigener Art" auf unverkürzte Rückerstattung jeder einzelnen verbotenen Zahlung, unabhängig von der Entstehung eines deckungsgleichen Gesamtgläubigerschadens (vgl. BGHZ 146, 264 ff).

    Legt der Anspruchsteller für seine Behauptung, die Gesellschaft sei überschuldet gewesen, nur eine Handelsbilanz vor, aus der sich ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag ergibt, hat er jedenfalls die Ansätze dieser Bilanz daraufhin zu überprüfen und zu erläutern, ob und ggf. in welchem Umfang stille Reserven oder sonstige aus ihr nicht ersichtliche Vermögenswerte vorhanden sind (BGHZ 146, 264, 267f).

  • OLG Koblenz, 27.02.2003 - 5 U 917/02

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Abschluss von Rechtsgeschäften bei

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.02.2010 - 5 U 60/09
    Bei dieser positiven Fortbestehensprognose ist dem Geschäftsführer ein Beurteilungsspielraum zuzubilligen (BGHZ 126, 181 ff, 199; OLG Naumburg NZG 2001, 136 f, 137; OLG Koblenz NJW-RR 2003, 1198 f, 1199; OLG Naumburg GmbHR 2004, 361 ff, 363).

    Daher kommt es nicht auf nachträgliche Erkenntnisse (ex post), sondern auf die damalige Sicht (ex ante) eines ordentlichen Geschäftsmannes an (BGHZ 126, 181 ff, 199; OLG Koblenz NJW-RR 2003, 1198 f, 1199; OLG Naumburg GmbHR 2004, 361 ff, 363).

  • BFH, 13.02.1996 - VII B 245/95

    Haftung des Geschäftsführers als "Strohmann"

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.02.2010 - 5 U 60/09
    Ein GmbH-Geschäftsführer muss sich bereits bei Übernahme des Geschäftsführeramtes zunächst in eigener Person die notwendigen steuerlichen und handelsrechtlichen Kenntnisse verschaffen und entsprechende Informationen einholen (vgl. BFH-Beschluss vom 13. Februar 1996 - VII B 245/95 -, zitiert nach juris).
  • BGH, 05.05.2008 - II ZR 38/07

    Einschränkung der Geschäftsführerhaftung bei Zahlungen nach Insolvenzreife

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.02.2010 - 5 U 60/09
    Danach wird vermutet, dass die nach Insolvenzreife erfolgten Zahlungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns nicht vereinbar sind (vgl. BGH WM 2008, 1227 ).
  • OLG Naumburg, 11.10.2000 - 12 U 89/00
    Auszug aus OLG Schleswig, 04.02.2010 - 5 U 60/09
    Bei dieser positiven Fortbestehensprognose ist dem Geschäftsführer ein Beurteilungsspielraum zuzubilligen (BGHZ 126, 181 ff, 199; OLG Naumburg NZG 2001, 136 f, 137; OLG Koblenz NJW-RR 2003, 1198 f, 1199; OLG Naumburg GmbHR 2004, 361 ff, 363).
  • BGH, 26.03.2007 - II ZR 310/05

    Anwendung der Eigenkapitalersatzregel auf eine Gesellschafterbürgschaft;

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.02.2010 - 5 U 60/09
    Hierzu zählen nach ständiger Rechtsprechung auch Überweisungen Dritter auf ein debitorisches Bankkonto der Gesellschaft (BGH ZIP 2007, 1006 ).
  • BGH, 26.01.2009 - II ZR 260/07

    "Gut Buschow" - Früheres Eigenkapitalersatzrecht auch nach Inkrafttreten des

  • BGH, 16.03.2009 - II ZR 32/08

    Haftung des Geschäftsführers wegen Veranlassung einer die Masse schmälernden

  • BGH, 17.12.2001 - II ZR 27/01

    Rechtsfolgen einer Klage gegen die Feststellung des Jahresabschlusses einer KG;

  • BGH, 16.03.2009 - II ZR 280/07

    Zahlungsverbot des Vorstands ab Insolvenzreife - Überwachungspflichten des

  • OLG Hamburg, 13.10.2017 - 11 U 53/17

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Zahlungen nach Überschuldung: Aktivierung

    Das Gebot einer vorsichtigen Bewertung streitiger Forderungen im Rahmen der Überschuldungsprüfung wird auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten (OLG Schleswig, Urt. v. 11. Februar 2010 - 5 U 60/09 -, ZIP 2010, 516 ff., juris Rn. 51; Senat , Urt. v. 29. Mai 2009 - 11 U 40/09 -, BeckRS 2009, 25551), es deckt sich im Übrigen auch mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach eine Bilanzierung auch handelsbilanziell nur dann und insoweit zulässig ist, als der Anspruch nicht "ernstlich zweifelhaft" ist (Urt. v. 23. April 2012 - II ZR 252/10 -, BGHZ 193, 96 ff., juris Rn. 25).
  • OLG Schleswig, 02.09.2011 - 17 U 14/11

    Warnung eines GmbH-Geschäftsführers durch Steuerberater der GmbH bei

    Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung des Landgerichts mit Urteil vom 11. Februar 2010 (5 U 60/09).

    Im Berufungsrechtszug wurde dem Beklagten eine Streitverkündungsschrift der hiesigen Klägerin vom 27. August 2009 am 1. September 2009 zugestellt (Bl. 222 ff., 226 d. A, 5 U 60/09).

    Ungeachtet dessen teilt zwar der Senat die Kritik des 5. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in dessen Urteil vom 4. Februar 2010 (5 U 60/09) gegenüber der Aktivierung von Konten stiller, aber nicht nachschusspflichtige Gesellschafter, weil eine derartige Form der Bilanzierung selbst bei hinzugedachter Verrechnung mit den "als Darlehen" verbuchten Einlagen der stillen Gesellschafter nicht mit den Maximen der Bilanzklarheit (§ 243 Abs. 2 HGB ) und des Verbotes der Verrechnung innerhalb der Bilanz (§ 246 Abs. 2 HGB ) zu vereinbaren ist.

  • OLG Schleswig, 12.05.2021 - 9 U 72/20

    Haftung eines Vorstandsmitglieds bei Zahlungen nach Insolvenzreife

    Notwendig ist damit eine Prognoserechnung, aus der sich ergibt, dass das Unternehmen mittelfristig mit überwiegender Wahrscheinlichkeit über ausreichende Liquidität verfügen wird, um seine im jeweiligen Zeitabschnitt fälligen Verbindlichkeiten zu erfüllen (OLG Koblenz, Urteil vom 17. Juli 2014 - 6 U 1344/13, BeckRS 2015, 11560; OLG Schleswig, Urteil vom 11. Februar 2010 - 5 U 60/09, NZI 2010, S. 492, 493; Arnold, in: Henssler/Strohn, GesR 5. Aufl., § 19 InsO Rn. 6).

    Die Darlegungspflicht für die die Prognose begründenden Umstände trägt im Rückforderungsprozess des Insolvenzverwalters der in Anspruch genommene Unternehmensleiter (BGH, Urteil vom 18. Oktober 2010 - II ZR 151/09, NZG 2010, S. 1393, 1304 Rn. 13; OLG Koblenz, Urteil vom 17. Juli 2014 - 6 U 1344/13, BeckRS 2015, 11560; OLG Schleswig, Urteil vom 11. Februar 2010 - 5 U 60/09, NZI 2010, S. 492, 493; MüKo-InsO/Drukarczyk/Schüler, 4. Aufl., § 19 Rn. 60).

  • LSG Sachsen, 09.03.2011 - L 1 AL 241/06

    Anspruch auf Gewährung von Insolvenzgeld bei Eintritt eines erneuten

    Die zur Feststellung der Überschuldung erforderliche Fortführungsprognose ist aber negativ, wenn sich die überwiegende Wahrscheinlichkeit ergibt, dass das Unternehmen mittelfristig, d.h. in einem betriebswirtschaftlich überschaubaren Zeitraum, keine Einnahmenüberschüsse erzielen wird, aus denen die gegenwärtigen und künftigen Verbindlichkeiten gedeckt werden können (vgl. dazu Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 11.02.2010 - 5 U 60/09 - juris Rn. 54).
  • LG Wuppertal, 06.07.2011 - 3 O 359/10

    Steuerberatungsvertrag zwischen GmbH und Steuerberater hat Schutzwirkung auch

    Die Anwendbarkeit der alten Rechtslage auf den vorliegenden Fall ergibt sich aus der Überleitungsvorschrift in Art. 103 d der EGInsO, der auf die vor dem Inkrafttreten des MoMiG am 01.11.2008 eröffneten Insolvenzverfahren die weitere Anwendung der "bis dahin geltenden gesetzlichen Vorschriften" anordnet (ZIP 2010, 516).
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