Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 04.03.2010 - 16 U 44/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7053
OLG Schleswig, 04.03.2010 - 16 U 44/09 (https://dejure.org/2010,7053)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04.03.2010 - 16 U 44/09 (https://dejure.org/2010,7053)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04. März 2010 - 16 U 44/09 (https://dejure.org/2010,7053)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,7053) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis eines bedingungsgemäßen Einbruchsdiebstahls in der Hausratversicherung

  • RA Kotz

    Einbruchsdiebstahl - Vorliegen von Einbruchsspuren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Nachweis eines bedingungsgemäßen Einbruchsdiebstahls in der Hausratversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zu den versicherungsrechtlichen Anforderungen des Nachweises eines Einbruchdiebstahls

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nicht abgeschlossene Nebeneingangstür stellt kein grob fahrlässiges Verhalten dar - Keine Ursächlichkeit des Verhaltens für eingetretenen Versicherungsfall

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3248
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Hamm, 28.04.1999 - 20 U 236/98

    Nachweis des Versicherungsfalles in der Einbruchdiebstahlversicherung

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.03.2010 - 16 U 44/09
    23 Dieser ganz einhelligen Rechtsprechung steht auch nicht die Entscheidung des OLG Hamm, VersR 2000, 357 entgegen.

    In der Frage der Anforderungen an die Darlegung des Minimalsachverhalts für das äußere Bild eines bestimmungsgemäßen Einbruchdiebstahls folgt der Senat der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung; die Abweichung hiervon in OLG Hamm, VersR 2000, 357, ist dort, wie ausgeführt nicht tragend, und das ist schließlich gemäß den Ausführungen zur Rechtslage bei Zugrundelegung des Hilfsvorbringens des Klägers auch nicht die insoweit divergierende Auffassung des Senats.

  • BGH, 17.09.2008 - IV ZR 317/05

    Hinweispflicht des Versicherers auf Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.03.2010 - 16 U 44/09
    Das Landgericht habe die Entscheidung des BGH, VersR 2008, 1491 falsch verstanden; hier habe - anders als im BGH-Fall - der Regulierungsbeauftragte ja auch nach dem Vorbringen des Klägers gerade auf die Obliegenheit hingewiesen.

    Nach BGH, VersR 2008, 1491 ist die Berufung darauf treuwidrig, wenn der Versicherungsnehmer nach den Kontakten mit dem Regulierer davon ausgehen durfte, es genüge, wenn er alsbald eine Liste bei der Polizei einreiche, und für ihn nicht erkennbar war, dass er bei zögerlicher Behandlung seinen Versicherungsschutz riskieren würde.

  • LG Hamburg, 06.03.1984 - 9 O 75/83
    Auszug aus OLG Schleswig, 04.03.2010 - 16 U 44/09
    34 Eine nicht unerhebliche Anzahl vornehmlich der Instanzgerichte sieht das mangelnde Umschließen einer Tür bei mehrstündiger Abwesenheit als grob fahrlässig an (etwa LG Hamburg, VersR 1984, 752 [bei 7 Wochen Abwesenheit]; LG Düsseldorf, VersR 1995, 334 [1 ½ Stunden]; LG Aachen, RuS 2000, 383 [4 Stunden]; LG Wiesbaden, RuS 1996, 455 [mehrstündig]; LG Krefeld, VersR 1988, 1285 [3/4 Stunde]; auch OLG München, NJW-RR 1986, 656 = VersR 1986, 585 [3 ½ Stunden]).

    Ähnlich weiter gehend lässt es etwa auch das OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 1119 zu, dass der Versicherungsnehmer sein Haus am helllichten Tage für nur kurze Zeit wegen einer Besorgung in der Nähe (dort: Kauf einer Vase in einem Laden in der Nähe) verlässt (vgl. auch ohne besondere Zeitangabe LG Hamburg, VersR 1984, 752 "bei vorübergehendem kurzfristigen Verlassen der Wohnung").

  • OLG Düsseldorf, 19.03.1996 - 4 U 26/95

    Einbruchdiebstahl; Haus; Grob fahrlässige Herbeiführung; Nachmittag

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.03.2010 - 16 U 44/09
    Ähnlich weiter gehend lässt es etwa auch das OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 1119 zu, dass der Versicherungsnehmer sein Haus am helllichten Tage für nur kurze Zeit wegen einer Besorgung in der Nähe (dort: Kauf einer Vase in einem Laden in der Nähe) verlässt (vgl. auch ohne besondere Zeitangabe LG Hamburg, VersR 1984, 752 "bei vorübergehendem kurzfristigen Verlassen der Wohnung").
  • BGH, 16.05.1990 - IV ZR 137/89

    Verlust des Versicherungsschutzes in der Hausratversicherung

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.03.2010 - 16 U 44/09
    Eine solche Regelung wäre zulässig; zu beachten wäre allein, dass eine Regelung, die solche Pflichten auch bei kürzestfristigem Verlassen des Hauses (etwa beim Gang zum Postkasten, zum Entleeren des Mülleimers oder in den Garten) statuierte, unverhältnismäßig und daher unwirksam wäre (vgl. BGHZ 111, 278).
  • OLG Frankfurt, 24.11.1994 - 1 U 143/93

    Zurücklassen eines Wohnwagenanhängers auf einem Parkplatz

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.03.2010 - 16 U 44/09
    40 Zur Ursächlichkeit gehört, wenn ein Fehlverhalten einen Dauerzustand begründet und nur wegen dieser Dauer grobe Fahrlässigkeit vorliegt (und so liegt es hier, weil nach allgemeiner Ansicht eine kurzfristige Abwesenheit unschädlich ist), auch der Nachweis der Zeit des Diebstahls (Prölss/Martin, VVG, 27.Aufl. VHB 84, § 9, Rn 9; OLG Nürnberg, a.a.O., Rn. 14; vgl. auch OLG Frankfurt, NJW-RR 1995, 349, Rn. 10 für den Fall eines Kfz-Diebstahls).
  • OLG Nürnberg, 07.03.1996 - 8 U 3803/95

    Grob fahrlässiger Sorgfaltsverstoß in der Hausratversicherung

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.03.2010 - 16 U 44/09
    35 Einen großzügigeren Maßstab lässt dagegen etwa OLG Nürnberg, NJW-RR 1996, 1118, walten, das grobe Fahrlässigkeit verneint, wenn der Versicherungsnehmer seine in einem Mehrfamilienhaus gelegene Wohnung des Abends für eine beabsichtigte Abwesenheit von 2 bis 3 Stunden verlässt.
  • OLG Köln, 05.07.2005 - 9 U 164/04

    Fehlen von Schließzylinder, Spurenbild eines Einbruchs

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.03.2010 - 16 U 44/09
    Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung von stimmigen Spuren die Rede ist, so ist damit lediglich gemeint, dass die Spuren stimmig zu einem - dem äußeren Bild nach zu beweisenden - Einbruch passen müssen (OLG Düsseldorf, I-4 U 38/08, Urteil vom 15. Dezember 2009, S.7; OLG Karlsruhe, VersR 1998, 757; KG Berlin, 6 U 36/02, Urteil vom 24. Oktober 2003; OLG Köln, VersR 2006, 832).
  • OLG München, 17.01.1986 - 8 U 3884/85

    Versicherungsnehmers; Repräsentant

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.03.2010 - 16 U 44/09
    34 Eine nicht unerhebliche Anzahl vornehmlich der Instanzgerichte sieht das mangelnde Umschließen einer Tür bei mehrstündiger Abwesenheit als grob fahrlässig an (etwa LG Hamburg, VersR 1984, 752 [bei 7 Wochen Abwesenheit]; LG Düsseldorf, VersR 1995, 334 [1 ½ Stunden]; LG Aachen, RuS 2000, 383 [4 Stunden]; LG Wiesbaden, RuS 1996, 455 [mehrstündig]; LG Krefeld, VersR 1988, 1285 [3/4 Stunde]; auch OLG München, NJW-RR 1986, 656 = VersR 1986, 585 [3 ½ Stunden]).
  • BGH, 18.10.2006 - IV ZR 130/05

    Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes einer Entwendung eines Tresors

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.03.2010 - 16 U 44/09
    22 Nach der auch von der Beklagten angeführten Rechtsprechung des BGH (etwa VersR 2007, 102 f.; VersR 1995, 956 sowie die von OLG Düsseldorf, I-4 U 38/08, Urteil vom 15. Dezember 2009, S. 7 angeführten Entscheidungen) erfordert der erleichterte Nachweis eines Einbruchdiebstahls das Vorliegen von Spuren, die für einen Einbruch sprechen .
  • KG, 24.10.2003 - 6 U 36/02

    Einbruchdiebstahlversicherung: Beweis des äußeren Bild eines Einbruchdiebstahls

  • BGH, 14.06.1995 - IV ZR 116/94

    Anforderungen an äußeres Bild eines Einbruchsdiebstahls

  • LG Düsseldorf, 10.08.2009 - 9 O 82/09

    Inanspruchnahme einer Hausratversicherung bei lediglich minimalen Einbruchspuren

  • LG Düsseldorf, 17.03.1994 - 11 O 438/93

    Eineinhalbstündiges Verlassen einer unverschlossenen Wohnung

  • LG Krefeld, 14.01.1988 - 5 O 483/87
  • OLG Karlsruhe, 05.06.1997 - 12 U 184/95

    Beweisanforderungen gemäß § 5 Abs. 1 VHB bei Begehren von Leistungen aus der

  • LG Aachen, 03.02.2000 - 10 O 316/99
  • LG Wiesbaden, 26.10.1990 - 9 O 18/90
  • OLG Köln, 01.02.2011 - 9 U 125/10

    Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes einer bedingungsgemäßen

    Nur dann ist mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf einen Einbruchdiebstahl zu schließen (vgl. Senat, VersR 2006, 832; OLG Schleswig r+s 2011, 25).
  • OLG Hamburg, 05.04.2016 - 9 U 10/16

    Hausratversicherung: Anforderungen an den Nachweis eines Diebstahls aus einem

    Etwas anders ergibt sich auch nicht aus der vom Kläger zitierten Entscheidung des OLG Schleswig vom 04.03.2010 (Az.: 16 U 44/09).
  • OLG Köln, 14.02.2011 - 9 W 71/10

    Anspruch auf Entschädigung gegenüber der Hausratversicherung nach einem

    Diese Einbruchspuren müssen stimmig sein; die konkrete Spurenlage muss den Schluss auf einen Einbruch zulassen (vgl. OLG Schleswig r+s 2011, 25; Senat VersR 2006, 832 sowie Urteil vom 1.2.2011 - 9 U 125/10 zur Veröffentlichung bestimmt; OLG Karlsruhe VersR 1998, 757; KG VersR 2004, 733).
  • AG Geldern, 14.02.2011 - 9 W 71/10

    Entschädigungsansprüche gegen eine Hausratversicherung nach einem

    Diese Einbruchspuren müssen stimmig sein; die konkrete Spurenlage muss den Schluss auf einen Einbruch zulassen (vgl. OLG Schleswig r+s 2011, 25 [OLG Schleswig 04.03.2010 - 16 U 44/09] ; Senat VersR 2006, 832 [OLG Köln 05.07.2005 - 9 U 164/04] sowie Urteil vom 1.2.2011 - 9 U 125/10 zur Veröffentlichung bestimmt; OLG Karlsruhe VersR 1998, 757 [OLG Karlsruhe 05.06.1997 - 12 U 184/95] ; KG VersR 2004, 733 [KG Berlin 24.10.2003 - 6 U 36/02] ).
  • LG Hagen, 29.09.2010 - 2 O 10/10

    Anspruch einer Zahlung aus einer Hausratversicherung wegen eines angeblichen

    Diese Tatsachen muss der Versicherungsnehmer voll beweisen (vgl. BGH, Urteil vom 18.10.2006, Az.: IV ZR 130/05, zitiert nach juris-Rz. 14 u. 15; T-Holsteinisches OLG, Urteil vom 04.03.2010, Az.: 16 U 44/09, zitiert nach juris-Rz. 21, Prölss/Martin-Knappmann, VVG, § 5 VHB 2000 Rn. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht