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   OLG Schleswig, 04.05.2006 - 5 U 192/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2459
OLG Schleswig, 04.05.2006 - 5 U 192/05 (https://dejure.org/2006,2459)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04.05.2006 - 5 U 192/05 (https://dejure.org/2006,2459)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04. Mai 2006 - 5 U 192/05 (https://dejure.org/2006,2459)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Handelsrechtliche Haftung als Komplementär GmbH; Zulässigkeit der Verrechnung eines Guthabens der GmbH mit Verbindlichkeiten der verbundenen insolventen Kommanditgesellschaft (KG); Wirksamkeit einer formularmäßigen Erstreckung einer Sicherungsgrundschuld für alle ...

  • Judicialis

    AGBG § 3; ; BGB § 305 c Abs. 1

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 305c Abs. 1; AGBG § 3
    Unwirksamkeit einer formularmäßigen Verpfändung eines Kontoguthabens für gesetzliche Forderungen eines Kreditinstituts gegen Dritte (Nr. 21 Abs. 3 Satz 2 AGB-Sparkassen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verpfändung persönlicher Forderungen eines Gesellschafters an eine Bank für Verbindlichkeiten der Gesellschaft durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ? Als überraschende Klausel wegen Verstoßes gegen § 3 AGBG unwirksam

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)
  • IWW (Kurzinformation)

    Finanzierung - Unwirksamkeit einer formularmäßigen Verpfändung

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AGBG § 3; BGB § 305c Abs. 1; AGB-SpK Nr. 21 Abs. 3 Satz 2
    Keine Absicherung der Debetsalden einer KG durch formularmäßiges Pfandrecht am Kontoguthaben der Komplementär-GmbH

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 1196
  • WM 2006, 1578
  • DB 2006, 2119
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.03.1987 - II ZR 186/86

    Ausgleichsanspruch eines OHG-Gesellschafters für Inanspruchnahme aus einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.05.2006 - 5 U 192/05
    Auch der Bundesgerichtshof hat bereits in seiner Entscheidung vom 09.03.1987 erhebliche Zweifel daran angemeldet, ob eine derartige Sicherungsabrede mit einer Sparkasse, durch die auch der Anspruch der Sparkasse gegen den Kunden als persönlich haftende Gesellschafter der späteren Gemeinschuldnerin erfaßt werden können und "ob eine derart weit gefaßte formularmäßige Sicherungsabrede einer Inhaltskontrolle nach dem AGB-Gesetz (insbesondere §§ 3 u. 9) standhalten könnte" (BGH ZIP 1987, 572 f.).
  • BGH, 23.05.2000 - XI ZR 214/99

    Formularmäßige Erstreckung der dinglichen Haftung bei einer Grundschuld

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.05.2006 - 5 U 192/05
    Dieser geschilderte Gedanke ist im übrigen in der Rechtsprechung - wenn auch in anderem Zusammenhang - nochmals in einer Entscheidung des 11. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 23.05.2000 bestätigt worden, indem die Wirksamkeit einer entsprechenden formularmäßigen Erstreckung einer Sicherungsgrundschuld für alle persönlichen Verbindlichkeiten des jeweiligen Sicherungsgebers geht (BGH WM 2000, 1328 f.); auch dort wird ausgeführt, daß nach ständiger Rechtsprechung des BGH die formularmäßige Ausdehnung der dinglichen Haftung auf alle bestehenden und künftigen Verbindlichkeiten eines Dritten in der Regel überraschend im Sinne des § 3 AGBGB und ein Überraschungs- oder Überrumpelungseffekt lediglich dann zu verneinen sei, wenn es jeweils um bestehende oder künftige Verbindlichkeiten des Sicherungsgebers selbst gehe.
  • BGH, 13.03.2007 - XI ZR 383/06

    Umfang des Pfandrechts gemäß AGB-Sparkassen

    bb) Die Beklagte hat die Ansprüche gegen die GmbH entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts auch im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung zu der GmbH erlangt (Jungmann EWiR 2006, 513, 514; a.A. Clemente ZBB 2007, 55, 57 f.).
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