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   OLG Schleswig, 04.10.2010 - 5 U 34/10   

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https://dejure.org/2010,13078
OLG Schleswig, 04.10.2010 - 5 U 34/10 (https://dejure.org/2010,13078)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04.10.2010 - 5 U 34/10 (https://dejure.org/2010,13078)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04. Oktober 2010 - 5 U 34/10 (https://dejure.org/2010,13078)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 765
    Bürgschaft: Grundsätzlich keine Pflicht des Gläubigers zur vorrangigen Verwertung von Immobiliarsicherheiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Substantiierungslast des Bürgen hinsichtlich der Hauptforderung; Formularmäßige Vereinbarung des Verzichts auf die Einrede der Vorausklage; Wahlrecht der Bank im Hinblick auf eingeräumte Sicherheiten; Zulässigkeit der Kündigung eines Kreditvertrages bei Stellung eines ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bürgschaftsübernahme durch geschäftsführende Gesellschafter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berufen eines gleichzeitig als geschäftsführender Gesellschafter des Hauptschuldners fungierenden Bürgen auf mangelnde Überprüfbarkeit der Hauptforderung bei Kenntnis über Buchungen und Kontobewegungen auf dem Geschäftskonto; Überraschender Verzicht auf die Einrede der ...

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 490, 765, 767, 771, 773 BGB; InsO § 22 Abs. 1; AGB Sparkassen Nr. 26
    Zur Haftung des Bürgen bei gleichzeitig bestehenden aber noch nicht verwerteten Immobiliarsicherheiten

  • rechtspflegerforum.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 438
  • WM 2010, 2260
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Brandenburg, 07.03.2018 - 4 U 26/17

    Haftung der BGB-Gesellschafter für einen Kontokorrentkredit der GbR:

    Nach einhelliger Meinung wird mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Darlehensnehmers der Kontokorrentkredit ohne weiteres zur Rückzahlung fällig (Jaeger, Kommentar zur Insolvenzordnung a.a.O. Rdnr. 132; Staudinger/Mülbert Komm. zum BGB, 2015, § 488 Rdnr. 488 m.w.N.; OLG Schleswig, Urteil vom 4. Oktober 2010 - 5 U 34/10 - Rdnr. 22, juris).
  • OLG Saarbrücken, 06.09.2018 - 4 W 19/18

    Darlehensvertrag: Recht der Bank zur außerordentlichen Kündigung trotz

    In einem solchen Fall rechtfertigen selbst ausreichende Sicherheiten den Ausschluss des Kündigungsrechts jedenfalls dann nicht mehr, wenn bereits ein Verfügungsverbot angeordnet worden ist (Anschluss an OLG Schleswig, Beschluss vom 4. Oktober 2010, 5 U 34/10, WM 2010, 2260).(Rn.10).

    Das ist aber nach einem Insolvenzantrag und der Anordnung eines Verfügungsverbots grundsätzlich nicht mehr zu erwarten (OLG Schleswig, Beschluss vom 4. Oktober 2010 - 5 U 34/10, WM 2010, 2260, 2261; Obermüller, Insolvenzrecht in der Bankpraxis, 9. Aufl. Rn. 5.607).

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