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   OLG Schleswig, 04.10.2013 - 3 Wx 11/12   

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https://dejure.org/2013,29119
OLG Schleswig, 04.10.2013 - 3 Wx 11/12 (https://dejure.org/2013,29119)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04.10.2013 - 3 Wx 11/12 (https://dejure.org/2013,29119)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04. Oktober 2013 - 3 Wx 11/12 (https://dejure.org/2013,29119)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsnatur von nach dem Erbfall fällig gewordener oder neu begründeter Wohngeldschulden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 1994 BGB
    Rechtsnatur nach dem Erbfall fällig gewordener oder neu begründeter Wohngeldschulden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigentümer verstorben: WEG kann Erben Inventarfrist setzen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Anspruch gegen den Erben auf Bestimmung einer Inventarfrist bei Wohngeldschulden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 38
  • FamRZ 2014, 602
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 05.07.2013 - V ZR 81/12

    Erbenhaftung: Nach dem Erbfall fällig werdende Wohngeldschulden als

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.10.2013 - 3 Wx 11/12
    Auf die eingelegte Revision hat der BGH mit Urteil vom 5. Juli 2013 (V ZR 81/12) das Urteil des LG Düsseldorf aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen (...).

    Das ist indes unter Berücksichtigung der Entscheidung des BGH in dem im Tabestand erwähnten Revisionsverfahren (Urteil vom 5. Juli 2013, V ZR 81/12) nicht der Fall.

    In dem den vorliegenden Sachverhalt betreffenden neuen Urteil vom 5. Juli 2013 (V ZR 81/12, FamRZ 2013, 1476 ff mit Anm. von Elzer; weitere Anm. dazu auch von Küpper in MüKo-BGB, Aktualisierung bei beck-online vom 5. August 2013, § 1967 nach Rn. 20) hat der BGH wie folgt ausgeführt (Rn. 12 bis 17):.

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 68/12

    Haftung des Erben für Forderungen aus dem Mietverhältnis

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.10.2013 - 3 Wx 11/12
    Als sogenannte Nachlasserbenschulden werden im Allgemeinen Verbindlichkeiten bezeichnet, die der Erbe bei der Verwaltung des Nachlasses eingeht und die deshalb eine Doppelstellung haben, nämlich sowohl Eigenverbindlichkeiten des Erben als auch - soweit sie auf ordnungsgemäßer Verwaltung des Nachlasses beruhen - Nachlassverbindlichkeiten sind (BGH NJW 2013, 933 f Rn. 16 mwN; Küpper in MüKo-BGB, a.a.O., § 1967 Rn. 15 und 16).

    Solche Rechtshandlungen des Erben begründen persönliche Eigenverbindlichkeiten des Erben (vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 1990 - IV ZR 326/88 , BGHZ 110, 176, 179 ; RGZ 146, 343, 346); sie können daneben zugleich Nachlassverbindlichkeiten sein, soweit sie auf ordnungsgemäßer Verwaltung des Nachlasses beruhen (sog. Nachlasserbenschulden, vgl. Senat, BGH, Urteil vom 23. Januar 2013 - VIII ZR 68/12 , NJW 2013, 933, 934 Rn. 16 ; Urteil vom 10. Februar 1960 - V ZR 39/58 , BGHZ 32, 60, 64 f.; Muscheler, Erbrecht, Rn. 3397).

  • BGH, 04.11.2011 - V ZR 82/11

    Erwerb einer Eigentumswohnung durch den Testamentsvollstrecker: Hausgeldschulden

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.10.2013 - 3 Wx 11/12
    Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Problematik der rechtlichen Einordnung von nach dem Erbfall fällig gewordenen Hausgeldforderungen bereits in seinem Urteil vom 4. November 2011 (V ZR 82/11, NJW 2012, 316 f, bei juris Rn. 6 f) befasst und dort a.a.O. ausgeführt:.

    "...(12) 3. Der Senat entscheidet die Streitfrage dahin, dass nach dem Erbfall fällig werdende oder durch Beschluss neu begründete Wohngeldschulden bei einer Verwaltung des Nachlasses durch den Erben im Regelfall (jedenfalls auch) Eigenverbindlichkeiten des Erben sind und er seine Haftung daher nicht auf den Nachlass beschränken kann (bei Testamentsvollstreckung vgl. Senat, Urteil vom 4. November 2011 - V ZR 82/11 , NJW 2012, 316, 317 ).

  • BayObLG, 07.10.1999 - 2Z BR 73/99

    Haftungsbeschränkung bei Erbschaft einer Eigentumswohnung

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.10.2013 - 3 Wx 11/12
    Es hat darin die Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (in NJW-RR 2000, 306 ff), dass es sich bei Wohngeldschulden wie den vorliegenden um reine Nachlassverbindlichkeiten handele, abgelehnt.

    Im Einzelnen streitig ist dabei lediglich, ob sie reine Nachlassschulden (so jedenfalls im Ergebnis BayObLG, NZM 2000, 41 ff.; Staudinger/Bub, BGB [2005], § 28 WEG Rn. 174) oder sogenannte Nachlasserbenschulden darstellen, bei denen sowohl der Nachlass als auch der Erbe persönlich haftet (so mit unterschiedlichen Differenzierungen OLG Hamburg, NJW-RR 1986, 177; OLG Köln, NJW-RR 1992, 460 ; Dötsch, ZMR 2006, 902, 906 ; MünchKomm-BGB/Küpper, 5. Aufl., § 1967 Rn. 20; Marotzke, ZEV 2000, 153, 154 ; Niedenführ, NZM 2000, 641, 642 ).

  • BGH, 10.02.1960 - V ZR 39/58

    Haftung des Erben eines Handelsgeschäftes für vor dem Erbfall begründete

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.10.2013 - 3 Wx 11/12
    Solche Rechtshandlungen des Erben begründen persönliche Eigenverbindlichkeiten des Erben (vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 1990 - IV ZR 326/88 , BGHZ 110, 176, 179 ; RGZ 146, 343, 346); sie können daneben zugleich Nachlassverbindlichkeiten sein, soweit sie auf ordnungsgemäßer Verwaltung des Nachlasses beruhen (sog. Nachlasserbenschulden, vgl. Senat, BGH, Urteil vom 23. Januar 2013 - VIII ZR 68/12 , NJW 2013, 933, 934 Rn. 16 ; Urteil vom 10. Februar 1960 - V ZR 39/58 , BGHZ 32, 60, 64 f.; Muscheler, Erbrecht, Rn. 3397).
  • BGH, 31.01.1990 - IV ZR 326/88

    Verwaltung des Nachlasses durch den Vorerben; Nachlaßerbenschulden als

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.10.2013 - 3 Wx 11/12
    Solche Rechtshandlungen des Erben begründen persönliche Eigenverbindlichkeiten des Erben (vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 1990 - IV ZR 326/88 , BGHZ 110, 176, 179 ; RGZ 146, 343, 346); sie können daneben zugleich Nachlassverbindlichkeiten sein, soweit sie auf ordnungsgemäßer Verwaltung des Nachlasses beruhen (sog. Nachlasserbenschulden, vgl. Senat, BGH, Urteil vom 23. Januar 2013 - VIII ZR 68/12 , NJW 2013, 933, 934 Rn. 16 ; Urteil vom 10. Februar 1960 - V ZR 39/58 , BGHZ 32, 60, 64 f.; Muscheler, Erbrecht, Rn. 3397).
  • AG Düsseldorf, 29.02.2012 - 291a C 6680/11

    Erbantritt: Schuldet der Erbe weitere Wohngeldzahlungen?

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.10.2013 - 3 Wx 11/12
    Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Erbe aufgrund einer Belastung der Wohnung mit einem Wohnrecht für einen Dritten keine Handlungsoptionen im Hinblick auf die Nutzung der Wohnung hat und er zudem keine Nutzungen aus ihr zieht und auch nicht ziehen kann (zu einer solchen Fallgestaltung vgl. AG Düsseldorf, ZMR 2012, 583 ); sobald er aber an Beschlüssen der Eigentümerversammlung mitwirkt, liegt auch in diesen Konstellationen ein Verwaltungshandeln des Erben vor...".
  • RG, 21.01.1935 - IV 311/34

    Haftet der Erbe persönlich für Verbindlichkeiten, die er in ordnungsmäßiger

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.10.2013 - 3 Wx 11/12
    Solche Rechtshandlungen des Erben begründen persönliche Eigenverbindlichkeiten des Erben (vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 1990 - IV ZR 326/88 , BGHZ 110, 176, 179 ; RGZ 146, 343, 346); sie können daneben zugleich Nachlassverbindlichkeiten sein, soweit sie auf ordnungsgemäßer Verwaltung des Nachlasses beruhen (sog. Nachlasserbenschulden, vgl. Senat, BGH, Urteil vom 23. Januar 2013 - VIII ZR 68/12 , NJW 2013, 933, 934 Rn. 16 ; Urteil vom 10. Februar 1960 - V ZR 39/58 , BGHZ 32, 60, 64 f.; Muscheler, Erbrecht, Rn. 3397).
  • RG, 26.03.1931 - IIb 5/31

    Kann die Anordnung der Testamentsvollstreckung für ein zum Nachlaß gehöriges

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.10.2013 - 3 Wx 11/12
    Das wird angenommen für Verbindlichkeiten aus Rechtshandlungen des Nachlassverwalters und des Nachlassinsolvenzverwalters ( RGZ 132, 138, 144; Joachim, Die Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten, 3. Aufl., Rn. 116; Muscheler, Erbrecht, Rn. 3396, ebenso für den Nachlasspfleger).
  • OLG Hamburg, 12.12.1985 - 2 W 42/85

    Verpflichtung der Erben des ursprünglichen Wohnungseigentümers zur Zahlung von

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.10.2013 - 3 Wx 11/12
    Im Einzelnen streitig ist dabei lediglich, ob sie reine Nachlassschulden (so jedenfalls im Ergebnis BayObLG, NZM 2000, 41 ff.; Staudinger/Bub, BGB [2005], § 28 WEG Rn. 174) oder sogenannte Nachlasserbenschulden darstellen, bei denen sowohl der Nachlass als auch der Erbe persönlich haftet (so mit unterschiedlichen Differenzierungen OLG Hamburg, NJW-RR 1986, 177; OLG Köln, NJW-RR 1992, 460 ; Dötsch, ZMR 2006, 902, 906 ; MünchKomm-BGB/Küpper, 5. Aufl., § 1967 Rn. 20; Marotzke, ZEV 2000, 153, 154 ; Niedenführ, NZM 2000, 641, 642 ).
  • OLG Schleswig, 14.01.2010 - 3 Wx 92/09

    Verfahren nach FamFG bei Beschwerde in einer Nachlasssache

  • KG, 29.06.2010 - 1 W 161/10

    EU-Konventionsrecht: Gesichtspunkte für die Weitergeltung des Ausschlusses des

  • OLG Köln, 18.09.1991 - 16 Wx 64/91
  • LG Düsseldorf, 29.02.2012 - 25 S 139/11

    Beschränkung der Haftung auf den Nachlass bei Haftung aus Wohngeldforderungen;

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