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   OLG Schleswig, 05.01.2021 - 7 W 40/20   

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https://dejure.org/2021,2981
OLG Schleswig, 05.01.2021 - 7 W 40/20 (https://dejure.org/2021,2981)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05.01.2021 - 7 W 40/20 (https://dejure.org/2021,2981)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05. Januar 2021 - 7 W 40/20 (https://dejure.org/2021,2981)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW

    § 32 Abs. 2 RVG; § 68 Abs. 1 S. 3 GKG; § 63 Abs. 3 S. 2 GKG; § 3 ZPO; § 5 ZPO
    Zivilprozessrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zug-um-Zug-Leistung: Gegenleistung bleibt bei Streitwert unberücksichtigt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 24.03.2020 - 17 U 122/19

    Abgasskandal: Feststellungsinteresse für einen bestimmten Antrag des Käufers

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.01.2021 - 7 W 40/20
    Das gilt jedoch ausnahmsweise dann nicht, wenn eine Zahlungsklage erhoben und gleichzeitig als Zug-um-Zug-Leistung eine konkrete Geldzahlung angeboten wird, die im Wege der Vorteilsausgleichung ohnehin von Amts wegen zu berücksichtigen wäre (OLG Bamberg, a.a.O.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.03.2020, 17 U 122/19; OLG Koblenz, Urteil vom 30.06.2020, 3 U 1869/19).
  • BGH, 13.02.2019 - V ZR 68/17

    Festsetzung des Werts des Streitgegenstands hinsichtlich Erhöhung durch

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.01.2021 - 7 W 40/20
    Es ist zwar zutreffend, dass bei einer Zug-um-Zug-Verurteilung der Wert der Gegenleistung grundsätzlich außer Betracht bleibt und nicht in Abzug zu bringen ist (BGH, Beschluss vom 13.02.2019, V ZR 68/17; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28.09.2020, 2 W 23/20).
  • OLG Saarbrücken, 28.09.2020 - 2 W 23/20

    1. Bei einem auf Zug-um-Zug-Verurteilung gerichteten Klageantrag bleibt die

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.01.2021 - 7 W 40/20
    Es ist zwar zutreffend, dass bei einer Zug-um-Zug-Verurteilung der Wert der Gegenleistung grundsätzlich außer Betracht bleibt und nicht in Abzug zu bringen ist (BGH, Beschluss vom 13.02.2019, V ZR 68/17; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28.09.2020, 2 W 23/20).
  • OLG Bamberg, 03.07.2019 - 4 W 46/19

    Streitwert in den PKW-Abgasverfahren bei Zug um Zug-Antrag

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.01.2021 - 7 W 40/20
    Bei einer Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Pkw und Zahlung eines Nutzungsentgeltes reduziert sich der Streitwert der Zahlungsklage um den Wert der angebotenen Nutzungsentschädigung (OLG Bamberg, Beschluss vom 03.07.2019, 4 W 46/19, NJW-Spezial, 2019, 635).
  • BGH, 22.01.2009 - IX ZR 235/08

    Streitwertfestsetzung des Berufungsgerichts zur Höhe des Streitwerts einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.01.2021 - 7 W 40/20
    Es käme mithin für die Bemessung des Streitwerts maßgeblich darauf an, wie hoch oder gering das Risiko einer tatsächlichen Inanspruchnahme durch den Feststellungskläger wäre (BGH, Beschluss vom 22.01.2009; IX ZR 235/08, NJW 2009, 920, 921).
  • OLG Koblenz, 30.06.2020 - 3 U 1869/19

    Schadensersatz im sog. Dieselabgasskandal: Verjährungsbeginn bei Anspruch gegen

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.01.2021 - 7 W 40/20
    Das gilt jedoch ausnahmsweise dann nicht, wenn eine Zahlungsklage erhoben und gleichzeitig als Zug-um-Zug-Leistung eine konkrete Geldzahlung angeboten wird, die im Wege der Vorteilsausgleichung ohnehin von Amts wegen zu berücksichtigen wäre (OLG Bamberg, a.a.O.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.03.2020, 17 U 122/19; OLG Koblenz, Urteil vom 30.06.2020, 3 U 1869/19).
  • OLG Brandenburg, 08.06.2021 - 1 W 15/21

    Unzulässigkeit einer Streitwertbeschwerde wegen Verfristung

    Wie das Landgericht bereits zutreffend ausgeführt hat, beginnt die insoweit maßgebliche Frist mit der Beendigung des Verfahrens und daher im Falle der gemäß § 269 Abs. 1 ZPO ohne Zustimmung des Beklagten wirksamen Klagerücknahme mit deren Eingang bei Gericht (OLG Schleswig, Beschluss vom 5. Januar 2021, Az.: 7 W 40/20, juris Rn. 1; OVG Berlin-Brandenburg, NVwZ-RR 2010, 296; Schneider/Volpert/Fölsch-Schneider, Gesamtes Kostenrecht, 2. Auflage, § 63 GKG Rn. 92).
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