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   OLG Schleswig, 05.11.2002 - 3 U 184/00   

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https://dejure.org/2002,7674
OLG Schleswig, 05.11.2002 - 3 U 184/00 (https://dejure.org/2002,7674)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05.11.2002 - 3 U 184/00 (https://dejure.org/2002,7674)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05. November 2002 - 3 U 184/00 (https://dejure.org/2002,7674)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung von Pflichtteilsansprüchen; Verjährungsunterbrechung durch Stufenklage auf Zahlung des Pflichtteils ; Vorwirkung der späteren Pflichtteilsberechtigung ; Rechtsstellung eines zur Ausschlagung berechtigten Erben; Ausschlagung nach Klagerücknahme

  • Judicialis

    BGB § 209 a.F.; ; BGB § 2306; ; BGB § 2332

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 209 (a.F.) § 2306 § 2332
    Vorwirkung der späteren Pflichtteilsberechtigung auf die Rechtsstellung eines zur Ausschlagung berechtigten Erben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1696
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.05.1975 - IV ZR 19/74

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung der Stufenklage

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.11.2002 - 3 U 184/00
    Anders als bei alleiniger Erhebung einer Auskunftsklage haben die beiden jeweils als Stufenklage erhobenen Klagen verjährungsunterbrechende Wirkung (vgl. BGH NJW 1975, 1409; BGH NJW 1999, 1101).
  • BGH, 22.02.1956 - IV ZR 164/55

    Dittmann-Anhänger - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 449 BGB

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.11.2002 - 3 U 184/00
    Auch ein noch nicht Berechtigter ist nach ständiger Rechtsprechung bei Verfügungen über sein Anwartschaftsrecht Berechtigter (BGHZ 20, 88, 94).
  • BGH, 27.01.1999 - XII ZR 113/97

    Hemmung der Verjährung durch Stillhalteabkommen; Unterbrechung der Verjährung

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.11.2002 - 3 U 184/00
    Anders als bei alleiniger Erhebung einer Auskunftsklage haben die beiden jeweils als Stufenklage erhobenen Klagen verjährungsunterbrechende Wirkung (vgl. BGH NJW 1975, 1409; BGH NJW 1999, 1101).
  • OLG Schleswig, 02.09.2014 - 3 U 3/14

    Pflichtteilsrecht: Wirkungen der Erbausschlagung "aus allen Berufungsgründen" im

    Der Senat hat dementsprechend in einem Urteil vom 5. November 2002 entschieden, in den Fällen der §§ 2306 f. BGB bewirke die Ausschlagung der Erbschaft, dass der Ausschlagende rückwirkend zum Pflichtteilsberechtigten werde (3 U 184/00, bei juris, Rn. 10, mit Hinweis auf Pentz, NJW 1966, 1648).
  • LG Kiel, 12.02.2007 - 6 O 267/00

    Pflichtteilsanspruch: Erhöhung des Nachlasswertes aufgrund der Entziehung von

    Zunächst wird auf den Tatbestand des am 18. September 2000 verkündeten Teilurteils Bezug genommen, das durch die Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 5. November 2002 - Aktenzeichen 3 U 184/00 - rechtskräftig ist.
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