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   OLG Schleswig, 06.01.2000 - 13 WF 142/99   

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https://dejure.org/2000,12835
OLG Schleswig, 06.01.2000 - 13 WF 142/99 (https://dejure.org/2000,12835)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06.01.2000 - 13 WF 142/99 (https://dejure.org/2000,12835)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06. Januar 2000 - 13 WF 142/99 (https://dejure.org/2000,12835)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwertbemessung bei unbeziffertem Leistungsantrag im Rahmen einer Stufenklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 240 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Dresden, 15.07.1997 - 10 WF 198/97

    Streitwert bei Stufenklage

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.01.2000 - 13 WF 142/99
    Soweit der Senat früher (13 WF 164/94, MdR 1995, 642 f.) in Übereinstimmung mit den die Mindermeinung vertretenden Oberlandesgerichten Stuttgart und Frankfurt die Auffassung vertreten hat, es sei allein auf die Bewertung des Auskunftsanspruches abzustellen, wenn im Rahmen einer Stufenklage der Leistungsantrag später nicht beziffert werde, gibt der Senat diese Einschätzung ausdrücklich auf und schließt sich nunmehr der herrschenden Auffassung (zuletzt vertreten vom OLG Dresden, MDR 1998, 64 ) an.
  • OLG Schleswig, 28.03.1995 - 13 WF 164/94
    Auszug aus OLG Schleswig, 06.01.2000 - 13 WF 142/99
    Soweit der Senat früher (13 WF 164/94, MdR 1995, 642 f.) in Übereinstimmung mit den die Mindermeinung vertretenden Oberlandesgerichten Stuttgart und Frankfurt die Auffassung vertreten hat, es sei allein auf die Bewertung des Auskunftsanspruches abzustellen, wenn im Rahmen einer Stufenklage der Leistungsantrag später nicht beziffert werde, gibt der Senat diese Einschätzung ausdrücklich auf und schließt sich nunmehr der herrschenden Auffassung (zuletzt vertreten vom OLG Dresden, MDR 1998, 64 ) an.
  • OLG Saarbrücken, 31.08.2010 - 5 W 205/10

    Gerichtskosten: Ermittlung des Streitwertes einer "steckengebliebenen"

    (b) Die herrschende Meinung sieht das anders und hält für die das Verfahren insgesamt betreffenden Gebühren (gerichtliche Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen gemäß Nr. 1210 Anlage 1 GKG; anwaltliche Gebühr gemäß Nr. 3100 Anlage 2 RVG) den Wert des Leistungsanspruchs als des höchsten Einzelanspruchs im Sinne des § 44 GKG auch dann für maßgeblich, wenn der Leistungsantrag nicht mehr beziffert wird (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 9.9.2009 - 9 WF 89/09 - NJOZ 2010, 1685; OLG Karlsruhe, ZEV 2009, 40; KG, OLG Brandenburg, FPR 2009, 326; FamRZ 2007, 69; OLG Schleswig, Beschl. v. 16.1.2000 - 13 WF 142/99 - OLG Bremen, OLGR Bremen 1998, 192; OLG Hamm, OLGR Hamm 1996, 263; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl. 2007, Rdn. 5125; siehe auch Rixecker, MDR 1985, 633).
  • OLG Saarbrücken, 26.04.2012 - 5 W 52/12

    Kostenentscheidung: Streitwert und Kostenquotelung bei einer durch Vergleich

    Die das Verfahren insgesamt betreffenden Gebühren (gerichtliche Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen gemäß Nr. 1210 Anlage 1 GKG; anwaltliche Gebühr gemäß Nr. 3100 Anlage 2 RVG) orientieren sich auch dann am Wert des Leistungsanspruchs als des höchsten Einzelanspruchs im Sinne des § 44 GKG, wenn eine Bezifferung des Leistungsantrags unterbleibt (Senat, Beschl. v. 31.8.2010 - 5 W 205/10 - NJW-Spezial 2011, 71; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 9.9.2009 - 9 WF 89/09 - NJOZ 2010, 1685 ; OLG Karlsruhe, ZEV 2009, 40; KG, OLG Brandenburg, FPR 2009, 326; FamRZ 2007, 69; OLG Schleswig, Beschl. v. 16.1.2000 - 13 WF 142/99 - OLG Bremen, OLGR Bremen 1998, 192; OLG Hamm, OLGR Hamm 1996, 263; Rixecker, MDR 1985, 633).
  • OLG Koblenz, 16.06.2005 - 13 WF 435/05

    Streitwertbemessung bei Nichtweiterbetreiben der Auskunftsstufe einer Stufenklage

    Dies hat aber zur Konsequenz, dass der Zahlungsanspruch auch für die Bemessung des Streitwerts nicht außer Betracht bleiben kann (vgl. Herget in Zöller, ZPO, 25. Aufl. Rdnr.16 zu § 3 Stichwort Stufenklage, OLG Schleswig, FamRZ 2001, 240; OLG Brandenburg, FamRZ 2003, 240, OLG Hamm, FamRZ 2004, 1664, OLG Nürnberg, FamRz 2004, 962).
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