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   OLG Schleswig, 06.04.2011 - 4 U 60/10   

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https://dejure.org/2011,15099
OLG Schleswig, 06.04.2011 - 4 U 60/10 (https://dejure.org/2011,15099)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06.04.2011 - 4 U 60/10 (https://dejure.org/2011,15099)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06. April 2011 - 4 U 60/10 (https://dejure.org/2011,15099)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nach Fortfall des vertraglich vereinbarten Lebenshaltungskostenindex i.R.e. Mietvertrages ist der Verbraucherpreisindex anzuwenden; Anwendung des Verbraucherpreisindexes nach Fortfall des vertraglich vereinbarten Lebenshaltungskostenindex i.R.e. Mietvertrages; Anwendung ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verbraucherpreisindex statt Lebenshaltungskostenindex bei Indexmiete

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; BGB § 157; BGB § 242
    Maßgeblicher Index für eine Mietanpassungsklausel nach Fortfall des vertraglich vereinbarten Lebenshaltungskostenindex

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Anwendung des Verbraucherpreisindex auf 4-Personen-Haushalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wertsicherungsklausel: Ab wann ist Verbraucherpreisindex anzuwenden? (IMR 2011, 500)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 650
  • ZMR 2011, 635
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.10.2007 - V ZR 283/06

    Einhaltung des Transparenzgebots bei Vereinbarung einer an die II. BerechnungsVO

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.04.2011 - 4 U 60/10
    Aus den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 12. Oktober 2007 (- V ZR 283/06 - NJW-RR 2008, 251 ) und vom 31. Oktober 2008 (- V ZR 71/08 - NJW 2009, 679 ) ergibt sich nichts Gegenteiliges.

    Der V. Zivilsenat hat ausgeführt (Urteil vom 12.10.2007 - V ZR 283/06 -).

    Erst ab diesem Zeitpunkt steht der vertraglich vereinbarte Maßstab nicht mehr zur Verfügung mit der Folge, dass eine Lücke vorliegt, die im Wege ergänzender Vertragsauslegung zu schließen ist (vgl. Senat, Urt. v. 12. Oktober 2007, V ZR 283/06, NJW-RR 2008, 251, 254 m.w.N.).

    Die Ermittlung der maßgeblichen Indexzahlen ist dem Tatrichter vorbehalten (Senat, Urt. v. 12. Oktober 2007, V ZR 283/06, NJW-RR 2008, 251, 254 m.w.N.).

  • BGH, 04.03.2009 - XII ZR 141/07

    Genehmigungsbedürftigkeit einer Preisgleitklausel in einem

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.04.2011 - 4 U 60/10
    Das Gericht folgt damit den vom 12. Zivilsenat des BGH in dem Urteil vom 04.03.2009 ( XII ZR 141/07 - NJW-RR 2009, 880 ) aufgestellten Grundsätzen.

    Dem Umstand, dass es sich im vorliegenden Fall - anders in dem Fall des 12. Zivilsenats - nicht um eine Punkteklausel, sondern um eine prozentuale Klausel handelt (vgl. BGH XII ZR 141/07 - NJW-RR 2009, 880 Tz 26), misst das Gericht keine so große Bedeutung bei.

    Fehlerhaft habe das Landgericht insoweit die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 4. März 2009 (NJW-RR 2009, 880 ) herangezogen.

    Der Senat folgt damit der Rechtsprechung des XII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, der in seiner Entscheidung vom 4. März 2009 - XII ZR 141/07 ausgeführt hat:.

  • BGH, 31.10.2008 - V ZR 71/08

    Gekürzte Pendlerpauschale verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.04.2011 - 4 U 60/10
    Dabei verkennt es nicht, dass der 5. Zivilsenat des BGH in zwei Entscheidungen (Urteile vom 31.10.2008 - V ZR 71/08 und vom 10.12.2007 - VIII ZR 283/06) den Verbraucherpreisindex anstelle des dort vertraglich vereinbarten Lebenshaltungskostenindexes eines 4-Personen-Arbeitnehmerhaushalts erst ab dem 01.01.2003 heranzieht.

    Aus den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 12. Oktober 2007 (- V ZR 283/06 - NJW-RR 2008, 251 ) und vom 31. Oktober 2008 (- V ZR 71/08 - NJW 2009, 679 ) ergibt sich nichts Gegenteiliges.

    und (Urteil vom 31.10.2008 - V ZR 71/08 -).

  • BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 233/04

    Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.04.2011 - 4 U 60/10
    Dogmatisch lässt sich dies auch mit der Überlegung begründen, dass die Wahrnehmung eines Gestaltungsrechts letztlich ein Akt der Normsetzung ist - Gestaltungsrechte lassen sich nämlich als Normsetzungsbefugnisse verstehen" (Privatdozent Dr. Jacob Joussen, Münster/Jena in einer Anmerkung zu BAG 9. Senat, Urteil vom 19.04.2005 - 9 AZR 233/04, Arbeitsrechtliche Praxis, BErzGG § 15 Nr. 44 unter Bezug auf Bucher, Das subjektive Recht, Tübingen 1965; kritisch hierzu allerdings Larenz/Wolf, Allgemeiner Teil, 8. Auflage, München 1997, § 14, Rn. 12).
  • AG Mönchengladbach, 10.08.2004 - 5 C 287/04

    Zahlung eines erhöhten Mietzinses; Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel in

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.04.2011 - 4 U 60/10
    Bei der gemäß §§ 157, 242 BGB gebotenen Ermittlung des hypothetischen Parteiwillens kann nicht angenommen werden, dass die Vertragspartner Unstimmigkeiten und Ungenauigkeiten in Kauf genommen hätten, nur um den alten Lebenshaltungskostenindex möglichst lange anzuwenden (a.A. Amtsgericht Mönchengladbach vom 10.08 2004 - 5 C 287/04 mit fehlerhafter Berechnung, zitiert nach juris; Börstinghaus in Schmidt-Futterer, Mietrecht. 9. Auflage 2007, § 557b BGB Randnummer 32 mit fehlerhafter Berechnung).
  • BGH, 07.11.2012 - XII ZR 41/11

    Gewerberaummietvertrag: Auslegung einer Mietanpassungsvereinbarung für den Fall

    Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner in ZMR 2011, 635 veröffentlichten Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt: Es bestünde Einigkeit in Rechtsprechung und Literatur, dass im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung nach Fortfall des vertraglich vereinbarten Lebenshaltungsindex der Verbraucherpreisindex zur Anwendung komme.
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