Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 07.05.2020 - 13 UF 4/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,13662
OLG Schleswig, 07.05.2020 - 13 UF 4/20 (https://dejure.org/2020,13662)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 07.05.2020 - 13 UF 4/20 (https://dejure.org/2020,13662)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 07. Mai 2020 - 13 UF 4/20 (https://dejure.org/2020,13662)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,13662) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • familienrecht-deutschland.de

    Familienverfahren bei Kindeswohlgefährdung; Anforderungen an den Beweisbeschluss zur Einholung eines familienpsychologischen Sachverständigengutachtens; Nachweis über die erforderliche Zusatzqualifikation des Sachverständigen.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindeswohlgefährdung - und der Beweisbeschluss zur Einholung eines familienpsychologischen Sachverständigengutachtens

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Qualifikation des für ein familienpsychologisches Gutachten hinzuzuziehenden Sachverständigen

Papierfundstellen

  • FamRZ 2020, 1359
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.02.2010 - XII ZB 68/09

    Verweigerung der Mitwirkung eines Elternteils an einer psychiatrischen

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.05.2020 - 13 UF 4/20
    Zwar hat das Gericht im Rahmen des Amtsermittlungsgrundsatzes gemäß § 26 FamFG wegen der betroffenen Grundrechte (Art. 6 GG) in Kindschaftssachen eine gesteigerte Aufklärungspflicht (BGH FamRZ 2010, 720 ff.), insbesondere bei Sorgerechtsentziehung (BGH FamRZ 2012, 99 ff; Feskorn in Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl., § 26 FamFG, Rn. 8).

    Der Amtsermittlungsgrundsatz kann es bei ernsthafter Verweigerung der Teilnahme an einer Begutachtung aber gebieten, den die Begutachtung verweigernden Elternteil in Anwesenheit eines Sachverständigen gerichtlich anzuhören und zu diesem Zweck das persönliche Erscheinen des Elternteils anzuordnen und ggf. gemäß § 33 FamFG durchzusetzen (BGH FamRZ 2010, 720 ff.; BeckOK/Burschel, FamFG, 33. Edition, § 26 Rn. 17b).

  • BVerfG, 05.12.2008 - 1 BvR 746/08

    Ausschluss eines Vaters vom Umgang mit seinem Kind aufgrund unzureichender

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.05.2020 - 13 UF 4/20
    Die Gerichte müssen ihr Verfahren so gestalten, dass sie möglichst zuverlässig die Grundlage einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung erkennen können (BVerfG FamRZ 2009, 399 ff.).
  • BGH, 26.10.2011 - XII ZB 247/11

    Sorgerechtsverfahren: Frist zur Nachholung der Begründung der Rechtsbeschwerde;

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.05.2020 - 13 UF 4/20
    Zwar hat das Gericht im Rahmen des Amtsermittlungsgrundsatzes gemäß § 26 FamFG wegen der betroffenen Grundrechte (Art. 6 GG) in Kindschaftssachen eine gesteigerte Aufklärungspflicht (BGH FamRZ 2010, 720 ff.), insbesondere bei Sorgerechtsentziehung (BGH FamRZ 2012, 99 ff; Feskorn in Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl., § 26 FamFG, Rn. 8).
  • OLG Hamburg, 09.05.2017 - 7 UF 75/16

    Umgangsrecht: Internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts für eine

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.05.2020 - 13 UF 4/20
    Nach der vom Senat geteilten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, FamRZ 2018, 599 ff.) und des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, FamRZ 2016, 1752 ff.) setzt ein zu einer Trennung des Kindes führendes Eingreifen des Gerichts nach §§ 1666 f. BGB eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt, voraus.
  • BGH, 03.12.2014 - XII ZB 355/14

    Verfahren auf Aufhebung einer Betreuerbestellung: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.05.2020 - 13 UF 4/20
    Wesentlich ist ein Verfahrensmangel, wenn das Verfahren des ersten Rechtszugs an einem so erheblichen Mangel leidet, dass es keine ordnungsgemäße Grundlage für eine instanzbeendende Entscheidung sein kann (BGH, FamRZ 2015, 486 ff).
  • BVerfG, 08.03.2012 - 1 BvR 206/12

    Verletzung des Elternrechts bei mangelnder Verhältnismäßigkeit einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.05.2020 - 13 UF 4/20
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn hinreichende weitere Erkenntnisquellen vorliegen, die geeignet erscheinen, die Einholung eines Sachverständigengutachtens entbehrlich zu machen (Hammer in Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl., § 163 FamFG, Rn. 5; BVerfG FamRZ 2012, 938 ff; 2013, 361 ff.).
  • BVerfG, 29.11.2012 - 1 BvR 335/12

    Ausschluss des Umgangs zwischen Eltern und in Pflegefamilie untergebrachtem Kind

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.05.2020 - 13 UF 4/20
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn hinreichende weitere Erkenntnisquellen vorliegen, die geeignet erscheinen, die Einholung eines Sachverständigengutachtens entbehrlich zu machen (Hammer in Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl., § 163 FamFG, Rn. 5; BVerfG FamRZ 2012, 938 ff; 2013, 361 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2021 - 16 U 269/20

    Schmerzensgeld wegen der Veröffentlichung eines Klarnamens und der Darstellung

    Hervorzuheben ist, dass es sich bei dem zugrundeliegenden familienrechtlichen Verfahren nach §§ 1666, 1666a FamFG um ein Amtsverfahren handelt mit der Folge, dass das Gericht von Amts wegen über die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu entscheiden hat (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 7. Mai 2020, Az.: 13 UF 4/20, zitiert nach juris, Rn. 112).

    Auch bei dem in Rede stehenden familienrechtlichen Verfahren finden gemäß § 30 Abs. 1 FamFG bei förmlicher Beweisaufnahme - wie hier - durch Einholung eines Sachverständigengutachtens die Regelungen der §§ 402 ff. ZPO Anwendung (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 7. Mai 2020, Az.: 13 UF 4/20, zitiert nach juris, Rn. 111).

    (a) Die von der Beklagten bei der Gutachtenerstellung beachtenden Standards sind unter anderem den "Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht" zu entnehmen, die von der "Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten" unter Beteiligung von Vertretern juristischer, psychologischer und medizinischer Fachverbände, der Bundesrechtsanwalts- und der Bundespsychotherapeutenkammer, fachlich begleitet durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und unterstützt durch den XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes unter Einbindung und Mitwirkung der Landesjustizministerien als Empfehlungen erarbeitet wurden (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 7. Mai 2020, Az.: 13 UF 4/20, zitiert nach juris, Rn. 161).

    Dies betrifft namentlich den - auch hier in Rede stehenden - Entzug der elterlichen Sorge, insbesondere wenn er mit der Trennung des Kindes von den Eltern verbunden ist (§§ 1666, 1666a BGB) (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 7. Mai 2020, Az.: 13 UF 4/20, zitiert nach juris, Rn. 152).

  • OLG Stuttgart, 01.02.2022 - V 4 Ws 336/21

    Antrag einer Strafgefangenen auf Verlegung in die Mutter-Kind-Abteilung einer

    Etwas Anderes gilt nur dann, wenn hinreichende weitere Erkenntnisquellen vorliegen, die geeignet erscheinen, die Einholung eines Sachverständigengutachtens entbehrlich zu machen (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 7. Mai 2020 - 13 UF 4/20, Rn. 107 - 109, juris).
  • OLG Brandenburg, 21.11.2022 - 13 WF 184/22

    Sofortige Beschwerde gegen einen Beweisbeschluss in einem Umgangsverfahren

    Der bestellte Sachverständige erfüllt als Diplom-Psychologe die nach § 163 Abs. 1 FamFG erforderliche Qualifikation (vgl. hierzu Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 7. Mai 2020 - 13 UF 4/20 -, juris), mangels anderweitiger Anhaltspunkte auch in Ansehung der Besonderheiten des Kindes.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht