Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 07.06.2017 - 6 U 38/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,28876
OLG Schleswig, 07.06.2017 - 6 U 38/16 (https://dejure.org/2017,28876)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 07.06.2017 - 6 U 38/16 (https://dejure.org/2017,28876)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 07. Juni 2017 - 6 U 38/16 (https://dejure.org/2017,28876)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,28876) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 91 (Kurzinformation)

    Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht | Werbeaussage über den Inhalt der Fachinformation hinaus

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Dresden, 06.03.2018 - 4 U 1403/17

    Ansprüche gegen den Betreiber eines Bewertungsportals

    Eine Orientierungshilfe bietet in solchen Fällen aber der Streitwert (Senat, Urteil vom 13.2.2018 - 4 U 1234/17; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 07. Juni 2017 - 6 U 38/16 -, Rn. 27, juris), den der Senat daher auch vorliegend zugrunde gelegt hat.
  • OLG Nürnberg, 29.10.2019 - 3 U 559/19

    Irreführende Werbung für ein Arzneimittel mit einem nicht ausreichend

    Eine entsprechende Umkehr der Darlegungs- und Beweislast gilt, wenn der Kläger darlegt und nachweist, dass nach der wissenschaftlichen Diskussion die Grundlagen, auf die der Werbende sich stützt, seine Aussage nicht rechtfertigen oder sogar jegliche tragfähige wissenschaftliche Grundlage für die Behauptung fehlt (BGH, Urteil vom 06.02.2013 - I ZR 62/11, Rn. 32 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.06.2017 - 6 U 38/16, Rn. 23).

    Über den Inhalt der Fachinformationen hinausgehende Werbeaussagen im Rahmen einer Arzneimittelwerbung - hier: "Bekämpft die Entzündung" - sind dagegen irreführend und nicht dazu geeignet, einen gesicherten Stand der Wissenschaft zu belegen, wenn in der Fachinformation lediglich ausgeführt wird, dass Tierexperimente und Invitro-Untersuchungen antimikrobielle Wirkung gezeigt hätten, antiinflammatorische Effekte in geeigneten Modellen nachgewiesen worden seien und diese Wirkungen eine Rolle für den therapeutischen Nutzen von dem beworbenen Arzneimittel spielten (OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.06.2017 - 6 U 38/16, Rn. 19).

    Vielmehr erachtet der Senat die - das Konkurrenzprodukt "GeloMyrtol forte" betreffenden - Ausführungen des OLG Schleswig-Holstein im vorangegangen Urteil vom 07.06.2017 - 6 U 38/16, Rn. 20, 21 - als zutreffend.

  • LG Köln, 23.02.2021 - 33 O 111/20
    Eine irreführende Werbung im Sinne des § 3 S. 1, 2 Nr. 1 HWG liegt vor, wenn Arzneimitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben (vgl. v. Jagow in Harte/Henning, UWG, 4. Aufl., Einl I Rn. 52, mwN; OLG Schleswig, Urteil vom 07.06.2017 - 6 U 38/16, MD 2017, 793).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht