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   OLG Schleswig, 08.04.2004 - 7 U 107/00   

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https://dejure.org/2004,9362
OLG Schleswig, 08.04.2004 - 7 U 107/00 (https://dejure.org/2004,9362)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08.04.2004 - 7 U 107/00 (https://dejure.org/2004,9362)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08. April 2004 - 7 U 107/00 (https://dejure.org/2004,9362)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch des Eigentümers einer Segelyacht wegen erheblicher Beschädigung der Segelyacht beim Aufslippen im Zuge des Verbringens ins Winterlager und wegen eines Ölschadens infolge einer Reparatur des Tanks ; Notwendigkeit einer Informierung des Eigentümers ...

  • Judicialis

    BGB §§ 249 ff; ; HGB §§ 407 ff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 249 ff; HGB §§ 407 ff
    Abstrakte Nutzungsentschädigung für den Ausfall eine Segelyacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamburg, 14.04.1994 - 6 U 178/93

    Kran; Frachtvertrag; Kranarbeiten

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.04.2004 - 7 U 107/00
    Es handelt sich daher bei der Vereinbarung über das Slippen um einen separaten Frachtvertrag i.S. von § 407 HGB, denn auch die Beförderung von Gütern über nur kurze Strecken fällt unter die §§ 407 ff HGB (BGH NJW-RR 1995, S. 415 ff; OLG Hamburg, VersR 1996, S. 352 f.; Koller, Transportrecht, 4. Aufl. § 407 Rn. 10).
  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.04.2004 - 7 U 107/00
    Nach der Entscheidung des Großen Senats für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs vom 09. Juli 1986 (BGHZ 98, S. 212 ff) liegt ein ersatzfähige Vermögensschaden dann vor, wenn dem Eigentümer die Nutzung von Sachen, auf deren ständige Verfügbarkeit die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung des Eigentümers derart angewiesen ist wie (beispielsweise) auf das von ihm selbst bewohnte Haus, zeitweise infolge eines deliktischen Eingriffs in das Eigentum entzogen wird (BGHZ aaO S. 216/217).
  • BGH, 05.03.1993 - V ZR 87/91

    Deliktische Ansprüche wegen Schäden an Hausgrundstück aufgrund Aushubarbeiten am

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.04.2004 - 7 U 107/00
    Die Frage, ob selbständige Rechnungsposten eines einheitlichen prozessualen Anspruchs auf Ersatz von Sachschaden ersatzfähig sind, gehört in der Regel ins Betragsverfahren, nicht zum Grund des Anspruchs (BGH NJW 1993, S. 1793 ff; BGH NJW 2001, S. 224 f.).
  • BGH, 18.06.1986 - VIII ZR 137/85

    Anforderungen an ausdrücklichen Hinweis auf AGB

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.04.2004 - 7 U 107/00
    Für die Voraussetzungen der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einen Vertrag sind vielmehr frühere und/oder andere Geschäfte unerheblich (BGH NJW-RR 1987, S. 112 ff).
  • BGH, 15.12.1994 - I ZR 196/92

    Grobe Fahrlässigkeit bei Umsetzung einer Maschine mittels eines Krans

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.04.2004 - 7 U 107/00
    Es handelt sich daher bei der Vereinbarung über das Slippen um einen separaten Frachtvertrag i.S. von § 407 HGB, denn auch die Beförderung von Gütern über nur kurze Strecken fällt unter die §§ 407 ff HGB (BGH NJW-RR 1995, S. 415 ff; OLG Hamburg, VersR 1996, S. 352 f.; Koller, Transportrecht, 4. Aufl. § 407 Rn. 10).
  • BGH, 02.10.2000 - II ZR 54/99

    Voraussetzungen eines Grundurteils

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.04.2004 - 7 U 107/00
    Die Frage, ob selbständige Rechnungsposten eines einheitlichen prozessualen Anspruchs auf Ersatz von Sachschaden ersatzfähig sind, gehört in der Regel ins Betragsverfahren, nicht zum Grund des Anspruchs (BGH NJW 1993, S. 1793 ff; BGH NJW 2001, S. 224 f.).
  • AG Brandenburg, 11.09.2020 - 34 C 107/15

    Boots-Trailerkauf - Beschaffenheitsvereinbarung für Boottransport

    Kommt es im Anschluss an das Slippen mittels Kran dadurch dann zu einem Schaden an diesem Boot, kann sich die Beklagte grundsätzlich auch nicht auf ein Mitverschulden des Klägers als Bootseigner berufen ( OLG Schleswig , Urteil vom 11.02.2011, Az.: 1 U 99/09, u.a. in: NJW-RR 2011, Seiten 1149 ff.; OLG Schleswig , Urteil vom 08.04.2004, Az.: 7 U 107/00, u.a. in: SchlHA 2005, Seiten 345 f. ).

    Derart hervorgerufene Beschädigungen an dem Boot des Klägers können somit grundsätzlich auch einen Schaden des Klägers darstellen, weil die Kran-Slip-Arbeiten durch die Beklagte bzw. ihre Mitarbeiter bereits grundsätzlich eine mögliche Einwirkung auf das klägerische Boot im Sinne des § 823 BGB darstellen können ( OLG Schleswig , Urteil vom 08.04.2004, Az.: 7 U 107/00, u.a. in: SchlHA 2005, Seiten 345 f.; OLG Frankfurt/Main , BauR 2010, Seiten 474 ff. ).

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