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   OLG Schleswig, 08.09.2017 - 3 U 16/17   

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https://dejure.org/2017,32927
OLG Schleswig, 08.09.2017 - 3 U 16/17 (https://dejure.org/2017,32927)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08.09.2017 - 3 U 16/17 (https://dejure.org/2017,32927)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08. September 2017 - 3 U 16/17 (https://dejure.org/2017,32927)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 275, 2194, 2196
    Keine Unmöglichkeit der Auflagenerfüllung wegen Verbrauch der Nachlassmittel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Bestimmtheit der Geltendmachung einer testamentarischen Auflage im öffentlichen Interesse; Berufung des Erben auf den Verbrauch der Nachlassmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Testament; Auflage; Unmöglichkeit

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Bestimmtheit der Geltendmachung einer testamentarischen Auflage im öffentlichen Interesse

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Das Sozialministerium des Landes Schleswig-Holstein kann vom Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e. V. die auflagengemäße Verwendung eines Geldbetrages in Höhe von 231.000 EUR verlangen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sozialministerium kann Vollziehung einer Testamentsauflage verlangen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Das Sozialministerium des Landes Schleswig-Holstein kann vom Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e. V. die auflagengemäße Verwendung eines Geldbetrages in Höhe von 231.000 EUR verlangen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auflagengemäße Verwendung von Erbschaftsmitteln

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.02.1993 - IV ZR 239/91

    Testamentsauslegung bei Auflagenanordnung - Beweislast für Vollziehungsanspruch

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.09.2017 - 3 U 16/17
    § 2194 BGB räumt dem jeweils Berechtigten nur das Recht ein, durch Klage und Zwangsvollstreckung die Vollziehung der Auflage zu erzwingen (BGH NJW 1993, 2168, 2170; Damrau/Tanck/Daragan § 2194 Rn. 2).

    Ein dem Beschwerten eingeräumtes freies Ermessen hingegen ist nur in sehr engen Grenzen gerichtlich überprüfbar (Hausmann/Hohloch/Wellenhofer Kap. 12 Rn. 9; so im Fall BGH NJW 1993, 2168: nur Überprüfung auf offensichtliche Zweckverfehlung oder Arglist).

  • BGH, 14.12.1998 - II ZR 330/97

    Bestimmtheit eines Zahlungsantrags; Verbindung der Schadensersatz- mit der

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.09.2017 - 3 U 16/17
    Hinreichend bestimmt ist ein Klagantrag, wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet, dadurch den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) absteckt, Inhalt und Umfang der begehrten Entscheidung erkennen lässt (§ 322 ZPO), das Risiko eines Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeiten auf den Beklagten abwälzt und schließlich eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil oder eine Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lässt (BGH NJW 1999, 954; Becker-Eberhardt in Müko ZPO, 5. Aufl. 2016, § 253 Rn. 88; Greger in Zöller, 31. Aufl. 2016, § 253 Rn. 13).
  • RG, 09.01.1923 - VII 403/22

    Kleinbahn; Zustimmung des Wegeunterhaltungspflichtigen

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.09.2017 - 3 U 16/17
    Darauf hat das Reichsgericht in dem vom Landgericht in Bezug genommenen Urteil (RGZ 106, 177, 181) abgestellt.
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