Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 08.09.2021 - 2 Wx 49/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,37995
OLG Schleswig, 08.09.2021 - 2 Wx 49/21 (https://dejure.org/2021,37995)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08.09.2021 - 2 Wx 49/21 (https://dejure.org/2021,37995)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08. September 2021 - 2 Wx 49/21 (https://dejure.org/2021,37995)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,37995) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerden gegen Zwischenverfügungen eines Grundbuchamts Nachweis der Erbfolge bei einem privatschriftlichen Testament Hinterlegung eines Testaments beim Nachlassgericht

  • rechtsportal.de

    Beschwerden gegen Zwischenverfügungen eines Grundbuchamts Nachweis der Erbfolge bei einem privatschriftlichen Testament Hinterlegung eines Testaments beim Nachlassgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nachweis der Erbenstellung durch eigenhändiges Testament

Papierfundstellen

  • FGPrax 2021, 254
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 26.07.2018 - 34 Wx 174/18

    Legaldefinition der "öffentlichen Urkunde" in Grundbuchsachen

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.09.2021 - 2 Wx 49/21
    Die in § 415 ZPO enthaltene Begriffsbestimmung gilt auch in Grundbuchsachen (BGH NJW 1957, 1673; OLG München NJW-RR 2018, 1423; Demharter, GBO, 32. Aufl., § 29 Rn. 27).

    Ein eigenhändig errichtetes Testament wird weder durch amtliche Verwahrung noch durch nachlassgerichtliche Eröffnung zu einem öffentlichen Testament oder zu einer öffentlichen Urkunde (OLG München NJW-RR 2018, 1423 und NJW-RR 2018, 645) und auch nicht dadurch, dass auf der Grundlage eines gemeinschaftlichen eigenhändigen Ehegattentestaments nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten ein Erbschein erteilt worden ist.

  • OLG München, 12.01.2012 - 34 Wx 501/11

    Grundbuchverfahren: Erforderliche Beweismittel zum Nachweis der Erbenstellung

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.09.2021 - 2 Wx 49/21
    Die Verfügung von Todes wegen sei vom Grundbuchamt auf die Formgültigkeit und ihren Inhalt zu überprüfen (Verweis auf OLG München, Beschlüsse vom 25. Januar 2012 - 34 Wx 316/11 - und 12. Januar 2012 - 34 Wx 501/11 -).
  • OLG München, 09.04.2018 - 34 Wx 13/18

    Zur Voraussetzung von Voreintragung der Erbengemeinschaft

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.09.2021 - 2 Wx 49/21
    Ein eigenhändig errichtetes Testament wird weder durch amtliche Verwahrung noch durch nachlassgerichtliche Eröffnung zu einem öffentlichen Testament oder zu einer öffentlichen Urkunde (OLG München NJW-RR 2018, 1423 und NJW-RR 2018, 645) und auch nicht dadurch, dass auf der Grundlage eines gemeinschaftlichen eigenhändigen Ehegattentestaments nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten ein Erbschein erteilt worden ist.
  • OLG München, 25.01.2012 - 34 Wx 316/11

    Grundbucheintragungsverfahren: Amtspflicht zur umfassenden Auslegung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.09.2021 - 2 Wx 49/21
    Die Verfügung von Todes wegen sei vom Grundbuchamt auf die Formgültigkeit und ihren Inhalt zu überprüfen (Verweis auf OLG München, Beschlüsse vom 25. Januar 2012 - 34 Wx 316/11 - und 12. Januar 2012 - 34 Wx 501/11 -).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2012 - 3 Wx 113/12

    Verfahren des Grundbuchamts bei Eigentumsumschreibung auf den überlebenden

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.09.2021 - 2 Wx 49/21
    Die erörterte Rechtsfrage sei bereits Gegenstand des Beschlusses des OLG Düsseldorf vom 1. Juni 2021 (gemeint: 2012) - I-3 Wx 113/12 - gewesen.
  • BGH, 20.09.1957 - V ZB 19/57

    Behördeneigenschaft bei Ortskrankenkassen

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.09.2021 - 2 Wx 49/21
    Die in § 415 ZPO enthaltene Begriffsbestimmung gilt auch in Grundbuchsachen (BGH NJW 1957, 1673; OLG München NJW-RR 2018, 1423; Demharter, GBO, 32. Aufl., § 29 Rn. 27).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht