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   OLG Schleswig, 09.01.2004 - 5 U 130/03   

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https://dejure.org/2004,9092
OLG Schleswig, 09.01.2004 - 5 U 130/03 (https://dejure.org/2004,9092)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09.01.2004 - 5 U 130/03 (https://dejure.org/2004,9092)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09. Januar 2004 - 5 U 130/03 (https://dejure.org/2004,9092)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit einer Mistrade-Klausel bei Wertpapiergeschäften mit dem Gesetz über die allgemeinen Geschäftsbedingungen; Schadensersatz bei Rückabwicklung des Ausführungsgeschäftes; Entbindung des Kommissionärs von der Vertragsverpflichtung trotz erkennbarem Interesse des ...

  • Judicialis

    AGBG § 9; ; BGB § 242

  • deutscher-derivate-verband.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9; BGB § 242
    Unzulässigkeit einer Mistrade-Klausel bei Wertpapiergeschäften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AGBG § 9; BGB § 122
    Zur Vereinbarkeit einer Mistrade-Klausel mit AGB-Recht

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 1845
  • WM 2004, 1280
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.06.2002 - XI ZR 239/01

    Rechtsstellung von Direktbanken beim Abschluß von Ausführungsgeschäften

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.01.2004 - 5 U 130/03
    Der Kläger übersieht, daß Wertpapiergeschäfte gem. AGB-WP Geschäfte 1 Absatz 1 Satz 1 regelmäßig Kommissionsgeschäfte sind und Abweichendes daher grundsätzlich vereinbart werden muß (Baumbach/Hopt, HGB 51. Aufl.,(8) AGB-WP Geschäfte 1 Rdn. 1; BGH ZIP 2002, 1436, 1437).

    Den Kunden der Beklagten drohen aber erhebliche Vermögensschäden, wenn sie im etwa Daytrading, für das die Kursgarantie der Beklagten im Sekundenhandel insbesondere gilt, Gewinne sofort in neue Geschäfte investieren, dabei verlieren und sodann das erste, "gewinnbringende" Geschäft rückabgewickelt wird (so schon BGH ZIP 2002, 1436, 1439).

  • OLG Düsseldorf, 27.01.2000 - 6 U 168/98

    Beachtlichkeit des Irrtums einer Bank über die Preisbildung von Optionsscheinen

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.01.2004 - 5 U 130/03
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 27. Januar 2000 - 6 U 168/98, auf welche sich der Kläger beruft.
  • OLG Schleswig, 20.12.2018 - 5 U 279/18

    Der Kommissionär haftet bei einem Wertpapiergeschäft in der Regel allein für die

    Für diese Entscheidung, die die Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 25 der genannten Bedingungen nach eigenen Ermittlungen traf, kann die Beklagte keine Haftung treffen (anders etwa bei zu Unrecht erfolgter Stornierung des Geschäfts durch die Emittenten, vgl. BGH, Urteil vom 25. Juni 2002 - XI ZR 239/01, juris Rn. 18 ff.; Senat, Beschluss vom 9. Januar 2004 - 5 U 130/03, juris).
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