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OLG Schleswig, 09.03.2010 - 1 Verg 4/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- oeffentliche-auftraege.de
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VOL/A § 26 Nr. 1 lit. d
Aufhebung der Ausschreibung wegen in der Sphäre des Auftraggebers liegender Umstände - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zur Aufhebung der Ausschreibung aus schwerwiegendem Grund
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aufhebung der Ausschreibung wegen in der Sphäre des Auftraggebers liegender Umstände
Verfahrensgang
- VK Schleswig-Holstein, 11.09.2009 - VK-SH 14/09
- VK Schleswig-Holstein, 23.10.2009 - VK-SH 14/09
- OLG Schleswig, 09.03.2010 - 1 Verg 4/09
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Karlsruhe, 04.12.2013 - 15 Verg 9/13
Begriff des sonstigen schwerwiegenden Grundes i.S. von § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A …
Vielmehr handelt es sich hierbei um einen rein objektiven Begriff (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 09.03.2010, 1 Verg 4/09 - [...] Rn. 37;… Summa in jurisPK-VergR, a.a.O., § 17 VOB/A -EG Rn. 31;… Kulartz in Kulartz/Marx/Portz/Prieß, VOL/A , a.a.O., § 17 VOB/A -EG Rn. 33;… Jasper/Soudry in Dreher/Motzke, Beck'scher Vergaberechtskommentar, 2. Auflg. 2013, § 17 VOB/A -EG Rn. 33). - VK Südbayern, 05.06.2013 - Z3-3-3194-1-12-03/13
Wie weit reicht das Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers?
Die überzeugende sachliche Rechtfertigung der streitgegenständlichen Ausschluss- und Bewertungskriterien stellt nach Auffassung der Vergabekammer Südbayern auch den entscheidenden Unterschied zu dem von der Vergabekammer Schleswig-Holstein (Beschluss vom 23. Oktober 2009, VK-SH 14/09) und dem OLG Schleswig (Beschluss vom 9. März 2010, 1 Verg 4/09) entschiedenen Sachverhalt. - VK Sachsen, 20.09.2011 - 1/SVK/035-11
Fehlende Nachweise: Keine Nachforderung - kein Ausschluss!
Ein solcher Mangel der Ausschreibung, der das dem Vergabeverfahren innewohnende Wettbewerbsprinzip, den Grundsatz der Diskriminierungsfreiheit und den Grundsatz der Transparenz verletzt, ist als schwerwiegend zu bezeichnen (Schleswig-Holsteinisches OLG, B. v. 09.03.2010, 1 Verg 4/09).