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   OLG Schleswig, 09.03.2010 - 3 W 29/10   

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https://dejure.org/2010,8120
OLG Schleswig, 09.03.2010 - 3 W 29/10 (https://dejure.org/2010,8120)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09.03.2010 - 3 W 29/10 (https://dejure.org/2010,8120)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09. März 2010 - 3 W 29/10 (https://dejure.org/2010,8120)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung der Amtsausübung des Testamentsvollstreckers durch einstweilige Verfügung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2197; BGB § 2227; ZPO § 935
    Untersagung der Amtsausübung des Testamentsvollstreckers durch einstweilige Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1381
  • MDR 2010, 699
  • FamRZ 2010, 1828
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.10.1957 - IV ZR 217/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.03.2010 - 3 W 29/10
    Nichts anderes wird in dem von der Antragstellerin zitierten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1957, 1916 = BGHZ 25, 276) ausgeführt.

    Das Prozessgericht würde sonst in einer vom Gesetz nicht gewollten Weise die Tätigkeit des Testamentsvollstreckers überwachen (BGH NJW 1957, 1916, 1917; Damrau aaO., Reimann FamRZ 1995, 588, 590).

  • OLG Köln, 08.10.1986 - 2 Wx 57/86

    Testamentsvollstreckung; Testamentsvollstrecker; Nachlaßgericht; Entlassung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.03.2010 - 3 W 29/10
    Allerdings findet sich in dem von der Antragstellerin zitierten Urteil des OLG Köln (NJW-RR 1987, 71, 72) sowie in der Kommentierung (bei Zimmermann in MüKoBGB, 4. Aufl. 2004 Rn. 14) der Satz, dass einem drohenden Amtsmissbrauch des Testamentsvollstreckers durch einstweilige Verfügung nach den §§ 935 ff. ZPO begegnet werden könne.
  • LG Frankfurt/Main, 16.12.2010 - 20 O 313/10

    Beschränkung der Rechte eines Nachlassvollstreckers wegen unklarer

    Auch die Tatsache, dass die Überprüfung der Tätigkeit des Testamentsvollstreckers durch ein Zivilgericht nur beschränkt möglich ist und jeweils nur für Einzelmaßnahmen zulässig ist (OLG Schleswig, NJW-RR 2010, S. 1381 ), lässt die Anordnungsbefugnis des Gerichts in dem streitgegenständlichen Verfahren nicht entfallen.
  • OLG Karlsruhe, 24.08.2012 - 11 Wx 88/12

    Einstweilige Anordnung gegen Veräußerung eines Erbbaurechts durch

    Besteht aber eine zivilprozessuale Klagebefugnis, so besteht auch kein verfahrensrechtliches Hindernis, im Verhältnis zu dem Testamentsvollstrecker eine einstweilige Verfügung nach den §§ 935, 940 ZPO zu beantragen (ebenso OLG Schleswig, Beschluss vom 9. März 2010 - 3 W 29/10, juris-Rn. 5, das lediglich eine einstweilige Untersagung der Amtsausübung durch das Prozessgericht, nicht aber die Untersagung einzelner Verwaltungsmaßnahmen für unzulässig hält).
  • OLG Hamburg, 04.07.2018 - 2 W 23/18

    Nachlasspflegschaftseinrichtung bei Entlassung des Testamentsvollstreckers

    Im Übrigen aber bestehen im Hinblick auf die Kompetenzverteilung zwischen Nachlassgericht und Prozessgericht einerseits und die Grenzen von gerichtlichen Eingriffen in die Amtsführung des Testamentsvollstreckers andererseits (vgl. Keidel/Giers, § 49 Rz.15) unterschiedliche Ansichten darüber, ob die Erben - die sich materiell auf § 2216 BGB wie auch auf § 2227 BGB berufen können - den Weg über § 49 FamFG oder §§ 935 ff ZPO einschlagen müssen (Ansichten und Nachweise etwa bei Palandt-Weidlich, § 2216 Rz.1, § 2227 Rz.13; Erman-M. Schmidt, 15. Auflage 2017, § 2227 Rz.12; Staudinger-Reimann, Neubearbeitung 2016, Vorbem. zu §§ 2197 ff, Rz.35, 44, § 2227 Rz.38; Burandt/Rojahn, a.a.O., § 2227 Rz.12; Meyer-Bonefeldt, Testamentsvollstreckung, 3. Auflage 2011, S.609, Rz.52; Meyer, ZEV 2013, 469; OLG Karlsruhe, ZEV 2013, 205; Anmerkung Reimann S.207; Anmerkung Zimmermann, ZErb 2012, 338; OLG Schleswig, ZEV 2010, 367, Anmerkung Zimmermann, S.368; ferner Zimmermann, ZEV 2009, 53, 58).
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