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   OLG Schleswig, 09.06.2016 - 10 VA 3/16   

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https://dejure.org/2016,15726
OLG Schleswig, 09.06.2016 - 10 VA 3/16 (https://dejure.org/2016,15726)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09.06.2016 - 10 VA 3/16 (https://dejure.org/2016,15726)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09. Juni 2016 - 10 VA 3/16 (https://dejure.org/2016,15726)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässiger Rechtsbehelf gegen die Ablehnung der Gewährung von Einsicht in die Verfahrenskostenhilfeunterlagen des Gegners

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 117 Abs. 2 S. 2; 23 EGGVG
    Einsichtnahme in Verfahrenskostenhilfeunterlagen; statthafter Rechtsbehelf

  • rechtsportal.de

    ZPO §§ 117 Abs. 2 S. 2; 23 EGGVG
    Zulässiger Rechtsbehelf gegen die Ablehnung der Gewährung von Einsicht in die Verfahrenskostenhilfeunterlagen des Gegners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 2022
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.04.2015 - XII ZB 214/14

    Justizverwaltungssache: Akteneinsichtsrecht des Verfahrensgegners in die

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.06.2016 - 10 VA 3/16
    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29. April 2015 ( XII ZB 214/14) sei ein Anspruch des Antragstellers auf Akteneinsicht im Verfahrenskostenhilfeverfahren nicht gegeben.

    In seiner Entscheidung vom 29. April 2015 ( XII ZB 214/14) hat der Bundesgerichtshof deutlich gemacht, dass sich während eines laufenden Verfahrens die Einsicht der Parteien in Verfahrensakten nach § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG in Verbindung mit § 299 Abs. 1 ZPO richtet (BGH aaO, zitiert bei [...], Rn. 9).

    Bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29. April 2015 ( XII ZB 214/14) wurde die Bewertung der Einwilligung zur Einsicht in Prozesskostenhilfe- oder Verfahrenskostenhilfeunterlagen der gegnerischen Parteien sehr kontrovers bewertet.

  • OLG Frankfurt, 13.11.2015 - 4 WF 198/15

    Verfahrenskostenhilfe: Akteneinsicht des anderen Beteiligten

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.06.2016 - 10 VA 3/16
    Dies gilt unabhängig von der Frage, ob die Entscheidung über die Gewährung von Einsicht in die Verfahrenskostenhilfeunterlagen während eines laufenden Verfahrens oder nach Beendigung des Verfahrens erfolgt (Anschluss OLG Frankfurt FamRZ 2016, 843 ).
  • OLG Frankfurt, 01.02.2017 - 20 VA 1/17

    Verfahrenskostenhilfe: Antrag des Gegners auf Einsicht in Erklärung über

    Soweit die Entscheidung des Familiengerichts überhaupt anfechtbar ist - was vorliegend offen bleibt - kommt dagegen nur die sofortige Beschwerde zu einem Familiensenat des Oberlandesgerichts nach § 127 Abs. 2 S. 2, §§ 567 ff. ZPO als Rechtsmittel in Betracht (entgegen Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 09.06.2016, Az. 10 VA 3/16, zitiert nach juris).

    Ein Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hat mit Beschluss vom 09.06.2016 (Az. 10 VA 3/16, zitiert nach juris), auf welchen der Verweisungsbeschluss des Familiensenats im vorliegenden Verfahren Bezug nimmt, entgegen der oben angeführten Rechtsprechung der Familiensenate zahlreicher Oberlandesgerichte für ein Trennungsunterhaltsverfahren angenommen, dass auch die im laufenden Verfahrenskostenhilfeverfahren von dem Familiengericht bewilligte Einsichtnahme in die Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 ff. EGGVG anfechtbar sei.

  • OLG Frankfurt, 24.11.2017 - 2 WF 311/17

    Verfahrenskostenhilfe: Zugänglichmachung der Belege aus Erklärung für den

    Selbst soweit teilweise vertreten wird, dass sämtliche Akteneinsichtsgesuche während und nach eines Verfahrens als Justizverwaltungsakte anfechtbar seien (mit der Folge, dass die vorliegende sofortige Beschwerde bereits nicht statthaft wäre) wird in Fällen, in denen eine materiell-rechtliche Auskunftsanspruchslage gegeben ist, das Akteneinsichtsrecht gewährt (vgl. Schleswig Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 9. Juni 2016 zu 10 VA 3/16, zit.n.juris, Rdn. 16).
  • BayObLG, 03.12.2019 - 1 VA 101/19

    Einsicht in Verfahrenskostenhilfeakten durch die Gegenseite

    Der Gegner im Hauptsacheverfahren ist an dem Verfahrenskostenhilfeverfahren, soweit es um die Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen geht, nicht beteiligt und insoweit Dritter im Sinne des § 299 Abs. 2 ZPO (BGH, NJW 2015, 1827 Rn. 12; OLG Frankfurt, Beschluss vom 1. Februar 2017, 20 VA 1/17, juris Rn. 8; OLG Schleswig, Beschluss vom 9. Juni 2016, 10 VA 3/16, juris Rn. 10 ff.; Fischer in Münchener Kommentar zum FamFG, 3. Aufl. 2018, § 58 Rn. 99; Rasch in Ehinger/ Rasch/Schwonberg/Siede, Handbuch Unterhaltsrecht, 8. Aufl. 2018, Verfahren in Unterhaltsstreitsachen, Rn. 11.127).
  • BayObLG, 06.04.2022 - 101 VA 122/21

    Anfechtung von Justizverwaltungsakten: Zulässigkeit und Begründetheit eines

    aa) Die Entscheidung über den Antrag einer arr Verfahren nicht beteiligten Behörde, ihr Einsicht in die familiangerichtliche Akte einer laufenden Familienstreitsache i.S.d. § 112 Nr. 3, § 266 Abs. 1 FamFG zu bewilligen, ergeht bei zutreffender Behandlung als Justizverwaltungsakt zur Regelung einer Einzelangelegenheit auf dam Gebiet des bürgerlichen Rechts, § 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG i.V.m. § 23a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GVG, § 112 FamFG (vgl. BayObLG, Beschl. v. 6. August 2020, 1 VA 33/20, FamRZ 2020, 1942 [juris Rn. 14] m.w.N. zur Akteneirsicht in eine Betreuungsakte; OLG Schleswig, Beschl. v. 9. Juni 2016, 10 VA 3/16, FamRZ 2016, 2022 [juris Rn. 7 ff.] zur Einsicht in die Verfahrenskostenhilfeunterlagen einer Familienstreitsache: Prüfung in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 299 Rn. 20; Bacher in BeckOK ZPO, 43. Ed. Stand: 1. Dezember 2021, § 299 Rn. 37; Bünnigmann in Anders/Gehle, ZPO, 80. Aufl. 2022, § 299 Rn. 6; Huber in Musielak/Voit ZPO, 19, Aufl. 2022, § 299 Rn, 3).
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