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   OLG Schleswig, 09.08.2022 - 7 U 90/22   

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https://dejure.org/2022,31586
OLG Schleswig, 09.08.2022 - 7 U 90/22 (https://dejure.org/2022,31586)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09.08.2022 - 7 U 90/22 (https://dejure.org/2022,31586)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09. August 2022 - 7 U 90/22 (https://dejure.org/2022,31586)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • RA Kotz

    Schadensersatz bei unfallbedingter Spätfolgen bei Abfindungsvergleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfindungsvergleich; Vorbehalt; Spätschaden; Verjährung. Verjährungsfalle; Verjährungsverzicht; titelersetzendes Anerkenntnis; Erkennbarkeit; Kenntnis; Ossifikation; Rezidiv; Glutealmuskulatur; Marknagel; Oberschenkel; Feststellungsklage; HWS-Fraktur; Arthroserisiko; ...

  • rechtsportal.de

    Abfindungsvergleich; Vorbehalt; Spätschaden; Verjährung. Verjährungsfalle; Verjährungsverzicht; titelersetzendes Anerkenntnis; Erkennbarkeit; Kenntnis; Ossifikation; Rezidiv; Glutealmuskulatur; Marknagel; Oberschenkel; Feststellungsklage; HWS-Fraktur; Arthroserisiko; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2023, 232
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 07.10.2020 - 10 U 1813/20

    Haushaltsführungsschaden und Schmerzensgeld

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.08.2022 - 7 U 90/22
    Die Klägerin hatte bereits im Jahr 1994 entsprechende "Kenntnis" i.S.v. § 852 BGB a.F..Ob Verletzungsfolgen erkennbar waren, beurteilt sich nicht nach der subjektiven Sicht der Parteien oder der Vollständigkeit der Erfassung des Streitstoffs durch das Gericht, sondern nach objektiven Gesichtspunkten, d. h. nach Kenntnissen und Erfahrungen eines insoweit Sachkundigen (vgl. OLG München, Urteil vom 07.10.2020, 10 U 1813/20, juris Rn. 15 m.w.N.).
  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 376/89

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im Bauherrenmodell

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.08.2022 - 7 U 90/22
    Allein die Aufnahme eines Vorbehalts bedeutet noch keine konstitutive Befreiung von der Verjährungseinrede, selbst wenn damit zu rechnen ist, dass weitere Unfallfolgen erst nach mehr als 3 Jahren auftreten werden (BGH, Urteil vom 26.05.1992, VI ZR 253/91, juris Rn. 9, NJW 1992, 228 bis 229).
  • BGH, 26.05.1992 - VI ZR 253/91

    Keine Änderung der Verjährungsfrist durch deklaratorisches Anerkenntnis; eine

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.08.2022 - 7 U 90/22
    Allein die Aufnahme eines Vorbehalts bedeutet noch keine konstitutive Befreiung von der Verjährungseinrede, selbst wenn damit zu rechnen ist, dass weitere Unfallfolgen erst nach mehr als 3 Jahren auftreten werden (BGH, Urteil vom 26.05.1992, VI ZR 253/91, juris Rn. 9, NJW 1992, 228 bis 229).
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