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   OLG Schleswig, 10.01.2006 - 3 U 6/05   

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https://dejure.org/2006,12987
OLG Schleswig, 10.01.2006 - 3 U 6/05 (https://dejure.org/2006,12987)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10.01.2006 - 3 U 6/05 (https://dejure.org/2006,12987)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10. Januar 2006 - 3 U 6/05 (https://dejure.org/2006,12987)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfügung über den Verkaufserlös in Form einer Schenkung unter Lebenden; Verteilung des Kaufpreises aus dem Verkauf eines bebauten Grundstücks; Geltendmachung eines Anspruchs aus ungerechtfertigter Bereicherung; Willen zur teilweisen im Schenkungsweg vereinbarten ...

  • Judicialis

    BGB § 139; ; BGB § 242; ; BGB § 2290

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 139 § 242 § 2290
    Rechtsmissbräuchliche Berufung auf Vertragsunwirksamkeit nach § 139 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1665
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.01.1997 - IX ZR 133/96

    Behandlung eines teilweise formunwirksamen Bürgschaftsvertrages

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.01.2006 - 3 U 6/05
    Eine treuwidrige Berufung auf die Gesamtnichtigkeit eines Vertrages wird insbesondere dann angenommen, wenn die nichtige Bestimmung bei der Durchführung des Vertrages bedeutungslos geblieben ist oder wenn sie allein die andere - am Vertrag festhaltende - Vertragspartei begünstigt (BGH NJW-RR 1997, 684, 686 und NJW 1983, 1587, 1589; MüKo zum BGB, a. a. O., § 139 Rn. 33; Palandt/Heinrichs, a. a. O., § 139 Rn. 16).
  • LG München I, 10.12.2009 - 5 HKO 13261/08

    Aktiengesellschaft: Anforderungen an einen hinreichend bestimmten

    Voraussetzung hierfür ist indes, dass die Parteien die mehreren rechtsgeschäftlichen Akte in einer Art und Weise zu einem einheitlichen Rechtsgeschäft verbinden, dass diese miteinander stehen und fallen sollen (vgl. BGHZ 50, 8, 13; BGH NJW 1983, 2027, 2028; OLG Schleswig NJW-RR 2006, 1665, 1666; Staudinger-Roth, BGB, Neubearb. 2003, Rdn. 39 zu § 139).
  • BFH, 09.03.2011 - X B 193/10

    Abänderbarkeit der in einer Verfügung von Todes wegen begründeten wiederkehrenden

    a) Eine Abweichung des FG-Urteils von den Entscheidungen des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart vom 9. November 1978  8 W 564/78 (OLGZ 1979, 129) bzw. des Schleswig-Holsteinischen OLG vom 10. Januar 2006  3 U 6/05 (Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungsreport Zivilrecht 2006, 1665) hat die Klägerin nicht entsprechend den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO dargelegt.
  • KG, 24.02.2014 - 8 U 157/12

    Testamentsvollstreckung: Erfordernis der Zustimmung des Testamentsvollstreckers

    Begünstigt die unwirksame Bestimmung nur eine Partei (Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung, Bestellung einer Sicherheit) und will diese am Vertrag im Übrigen festhalten, kann die Geltendmachung der Gesamtnichtigkeit durch die Gegenpartei gegen § 242 BGB verstoßen (vgl. BGH NJW 1967, 245; NJW 1993, 1589; NJW-RR 1997, 684; Schleswig NJW-RR 2006, 1665; vgl. Palandt/Ellenberger, § 139 BGB, Rdnr. 16).
  • OLG Stuttgart, 17.09.2008 - 14 U 10/08

    Geltendmachung eines Abfindungsanspruches des Geschäftsführers einer GmbH unter

    Auch die vom Kläger zitierten Entscheidungen (BGH NJW-RR 1997, 684; OLG Schleswig NJW-RR 2006, 1665) stellen diese Voraussetzung nicht in Frage.
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