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   OLG Schleswig, 10.02.2012 - 1 U 20/11   

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https://dejure.org/2012,3323
OLG Schleswig, 10.02.2012 - 1 U 20/11 (https://dejure.org/2012,3323)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10.02.2012 - 1 U 20/11 (https://dejure.org/2012,3323)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10. Februar 2012 - 1 U 20/11 (https://dejure.org/2012,3323)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verweigerung der Abnahme einer Werkleistung bei Vorliegen von Mängeln bei Zimmererarbeiten an einem Neubau

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährleistung des Unternehmers für die gestalterische Hervorhebung eines Bauteils an einem allgemeinen Geschäftszwecken dienenden Bauwerk; Rechtsfolgen der Verweigerung der vereinbarten förmlichen Abnahme; Pflicht zur Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft bei ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verschmutzte Leimholzbinder: Kein (optischer) Mangel!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verschmutzte Leimholzbinder in einem Supermarkt: Kein (optischer) Mangel! (IBR 2012, 326)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 995
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.09.2001 - VII ZR 467/00

    Auslegung einer Sicherungsabrede über einen Sicherheitseinbehalt

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.02.2012 - 1 U 20/11
    Daher war die Beklagte grundsätzlich zur Auszahlung des einbehaltenen Baranteils gegen Stellung der Bürgschaft verpflichtet, solange der Sicherungsfall, wie hier, noch nicht eingetreten war (BGH BauR 2002, 1543 , Rn. 17, 18, zitiert nach juris; BGH BauR 2001, 1893, Rn. 18, 20, zitiert nach juris).
  • BGH, 07.03.2002 - VII ZR 182/01

    Auszahlung des Sicherheitseinbehalts bei Stellung einer Bürgschaft

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.02.2012 - 1 U 20/11
    Daher war die Beklagte grundsätzlich zur Auszahlung des einbehaltenen Baranteils gegen Stellung der Bürgschaft verpflichtet, solange der Sicherungsfall, wie hier, noch nicht eingetreten war (BGH BauR 2002, 1543 , Rn. 17, 18, zitiert nach juris; BGH BauR 2001, 1893, Rn. 18, 20, zitiert nach juris).
  • BGH, 21.01.1993 - VII ZR 127/91

    Keine Herausgabe der Sicherheit bei Mängelrüge vor Verjährungseintritt

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.02.2012 - 1 U 20/11
    Ausgehend von der Vereinbarung einer Verjährung für Mängelgewährleistungsansprüche von fünf Jahren nach Nr. 14 des Vertrages zwischen den Parteien war hier jedenfalls nach Ablauf der Verjährungsfrist die Sicherheit herauszugeben, wenn die Klägerin deutlich machte, nunmehr für den Fall des Auftretens solcher Ansprüche von der Verjährungseinrede Gebrauch machen zu wollen, und sofern die Beklagte als Anspruchsberechtigte Mängelgewährleistungsansprüche in unverjährter Zeit nicht angezeigt hatte (dazu BGH VII ZR 127/91, Rn. 15, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 30.04.2019 - 24 U 14/18

    Zahlung von Restwerklohn

    Indes folgt der Senat der Ansicht, wonach die vertragliche Vereinbarung einer förmlichen Abnahme eine Abnahmefiktion nach § 12 Abs. 5 VOB/B (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1983 - VII ZR 373/82 - NJW 1984, 725; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Januar 2012 - 4 U 7/10 - NJW-RR 2012, 655; OLG Hamm, Urteil vom 12. Dezember 2006 - 26 U 49/04 - zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. April 2009 - I-5 U 142/08 - zitiert nach juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 10. Februar 2012 - 1 U 20/11 - zitiert nach juris; Bröker, in: Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Teil B, 3. Auflage 2013, § 12 Abs. 5 [Fiktive Abnahme] Rn. 5; Kniffka, in: Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Auflage 2014, 4.
  • OLG Naumburg, 16.12.2019 - 12 U 114/19

    Bauvertrag über Erd-Rohbauarbeiten: Vergütungspflicht bei Nachtrag über bereits

    Diese Ansicht wird überwiegend abgelehnt mit der Begründung, dass die vertragliche Vereinbarung einer förmlichen Abnahme eine Abnahmefiktion nach § 12 Abs. 5 VOB B) und eine konkludente Abnahme ausschließe (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 10. Februar 2012 - 1 U 20/11 -, Rn. 4; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Januar 2012 - 4 U 7/10 -, Rn. 45; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. April 2009 - I-5 U 142/08 -, Rn. 28; KG Berlin, Urteil vom 04. April 2006 - 7 U 247/05 -, Rn. 8, alle juris; Kniffka, in: Kniffka/Koeble, a.a.O., 4. Teil, Rn. 31. Damit aber fehlt es ("Wird keine Abnahme verlangt") an den Voraussetzungen der fiktiven Abnahme, so dass eine fiktive Abnahme nach § 12 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B 2009 ausscheidet (vgl. Bröker, in: Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Teil B, 3. Auflage 2013, § 12 Abs. 5 [Fiktive Abnahme] Rn. 5).
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