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   OLG Schleswig, 11.03.2016 - 3 W 92/15   

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OLG Schleswig, 11.03.2016 - 3 W 92/15 (https://dejure.org/2016,40222)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11.03.2016 - 3 W 92/15 (https://dejure.org/2016,40222)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11. März 2016 - 3 W 92/15 (https://dejure.org/2016,40222)
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Volltextveröffentlichung

  • erbrechtsiegen.de

    Pflicht zur Auskunftserteilung gegenüber Pflichtteilsberechtigten - sofortiges Anerkenntnis

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1210
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.06.2012 - L 3 U 84/12
    Auszug aus OLG Schleswig, 11.03.2016 - 3 W 92/15
    Ob sie inhaltlich richtig ist oder nicht, ist für die Erfüllung des Auskunftsanspruchs unerheblich (Senat, Urteil v. 30.08.2013 - 3 U 84/12 - Krüger in MüKo-BGB, 7. Aufl. 2016, § 260 Rn. 43).
  • OLG Nürnberg, 01.10.1985 - 10 WF 2204/85

    Veranlassung zur Klageerhebung; Auskunft über Endvermögen; Abgabe der

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.03.2016 - 3 W 92/15
    Aus diesem Grund gibt derjenige, der seine Bereitschaft zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung erklärt, die dazu erforderliche Terminsbestimmung aber dem Gläubiger überlässt, keine Veranlassung zur Klageerhebung (OLG Nürnberg, FamRZ 1986, 87 zur vergleichbaren Rechtslage unter Geltung der KostO; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, § 93 Rn. 38; Zöller/Herget, § 93 Rn. 6 Stichwort Eidesstattliche Versicherung).
  • BGH, 30.05.2006 - VI ZB 64/05

    Voraussetzungen des sofortigen Anerkenntnisses im schriftlichen Vorverfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.03.2016 - 3 W 92/15
    Für die Verteidigungsanzeige selbst jedoch, die als solche weder als Bestreiten noch als unzulässige Verfahrensverzögerung gewertet werden darf, gilt dies nach einer anderen Entscheidung des Bundesgerichtshofs jedoch nicht (BGH NJW 2006, 2490; ebenso Schulz in MüKo-ZPO, 4. Aufl. 2013, § 93 Rn. 14; Schneider in Prütting/Wegen/Weinreich, 3. Aufl. 2015, § 93 Rn. 3; Herget in Zöller, 31. Aufl. 2016, § 93 Rn. 4).
  • OLG Schleswig, 27.12.1978 - 8 WF 350/78
    Auszug aus OLG Schleswig, 11.03.2016 - 3 W 92/15
    Zu Recht wird deshalb verlangt, dass zum Anerkenntnis einer Auskunftspflicht die kurzfristige Auskunftserteilung hinzutreten muss (OLG Schleswig - 8 WF 350/78, B. v. 27.12.1978, SchlHAnz 1979, 39; OLG Nürnberg MDR 2003, 287; Zöller/Herget, § 93 Rn. 5, Stichwort Auskunftsklage).
  • BGH, 28.09.2006 - IX ZB 312/04

    Kostenentscheidung nach Anerkenntnis eines Anspruchs auf Feststellung einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.03.2016 - 3 W 92/15
    In dem zum Beleg hierzu zumeist zitierten Urteil des Bundesgerichtshofs (NJW-RR 2007, 397) wird nur die Verteidigungsanzeige bei gleichzeitig angekündigtem Klagabweisungsantrag als Hindernis eines späteren sofortigen Anerkenntnisses gesehen.
  • OLG Nürnberg, 14.11.2002 - 10 WF 3334/02

    Kosten - Sofortiges Anerkenntnis bei einem Auskunftsbegehren

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.03.2016 - 3 W 92/15
    Zu Recht wird deshalb verlangt, dass zum Anerkenntnis einer Auskunftspflicht die kurzfristige Auskunftserteilung hinzutreten muss (OLG Schleswig - 8 WF 350/78, B. v. 27.12.1978, SchlHAnz 1979, 39; OLG Nürnberg MDR 2003, 287; Zöller/Herget, § 93 Rn. 5, Stichwort Auskunftsklage).
  • OLG Schleswig, 13.10.2010 - 3 W 10/10

    Begriff des "sofortigen" Anerkenntnisses i.S. von § 93 ZPO; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.03.2016 - 3 W 92/15
    Unabdingbar ist nur die Abgabe der Anerkenntniserklärung innerhalb der Klagerwiderungsfrist (Senat, B. v. 13.10.2010 - 3 W 10/10 -, SchlHAnz 2011, 145).
  • LG Hamburg, 09.06.2021 - 319 T 21/21

    Klage des Pflichtteilsberechtigten auf Auskunft über den Nachlassbestand:

    Die Kammer verkennt nicht, dass sich der Beklagte nach verbreiteter Auffassung durch ein sofortiges Anerkenntnis nur dann gegen die Kostenlast schützen kann, wenn er zugleich oder zeitnah im Rahmen seiner Möglichkeiten den Klageanspruch erfüllt bzw. Erfüllungsbereitschaft zeigt (OLG Nürnberg, Beschluss vom 14.11.2002, Az. 10 W 3334/02, NJW-RR 2003, 352; OLG Schleswig, Beschluss vom 11.03.2016, Az. 3 W 92/15; OLG BeckRS 2016, 12409; Zöller-Hegert § 93 Rn. 6.6).
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